Volltext Seite (XML)
Amtlicher Teil. I. Diphtherie-Serum mit den Kontrollnummern 589 und 590 aus dem Serum- laborawrium Ruete-Enoch in Hamburg ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt Morden. 2. Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern: 1765 bis 1798 einschl. aus den Höchster Farbwerken, 346 und 347 aus der Merck'schen Fabrik in Darmstadt, 436 bis 446 emschl. aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 25b und 256 aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin, 148 bis 153 einschl. aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden, 5 bis 15 einschl. aus den Behringwerken in Marburg sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, vom 1 Januar ab wege« Ablaufs der staatliche« Gewährdauer zur Einziehung bestimmt worden. 3. Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern. 374 bis 384 einschl. s . . . 386 407 , s den Höchster Farbwerken, 122 135 " 137 l ""s den Behnngwerken in Marburg sind wegen Ablaufs der staatliche« Gewährdauer vom 1. Januar 1918 ab zur Einziehung bestimmt worden 4. Die Teta««S-Sera mit den Kontrollnummern: 385 aus den Höchster Farbwerken und 136 aus den Behringwerken in Marburg stob wegen Mangels an Ketmfreihelt bereits früher zur Einziehung gelangt. Dresden, am 10. Januar 1918. s ' 46 II kck Ministerium des Jauer«. Ortsvorfchriften «er die EiMMmg des Berdrachi elediris-n Mil dei ÄWekMem ad öinmdnchimn im BeksoMMW des GediriMmMder Wdn ad der AedWiirwerde Wo, SireW md Wemsdsrs. Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskommifsars für die Kohlenverteilung, Abteilung Elektrizität, über die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 2. November 1917 wird zur Sicherstellung des ungehinderten Beiriedes der Elektrizitäts werke und zwecks Ersparung von Kohlen bei Selbsterzeugern elektrischer Arbeit hiermit folgendes bestimmt: 1. Der Verbrauch elektrischer Arbeit, worunter aller elektrischer Strom für Kraft und Beleuchtung und sonstige Zwecke zu verstehen ist, wird im allgemeinen auf 80 Prozent des Verbrauchs wie im gleichen Monat des Kalenderjahres 1S16 herabgesetzt. Es bleibt vorbehalten, im einzelnen Falle noch erweiterte Einschränkungen anzuwenden. 2. Kriegsnolwendige Betriebe, deren Verbrauch infolge von Erweiterungen gegen über dem des gleichen Monats des Jahres 1916 wesentlich gestiegen ist, werden auf 80 ö. H. des Durchschnittsverbrauchs der Monate August, September und Oktober des Jahres 1917 eingeschränkt. Können diese Durchschnittszahlen nicht festgestellt werden, so wird der Verbrauch nach billigem Ermessen geregelt. Auf Antrag kann Vie Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit durch die Kriegsamrsstelle im Einvernehmen mit dem Vertrauensmann ganz oder teilweise in solchen Betrieben nachgelassen werden, welche besonders kriegsuotwendig sind oder deren «neiugeschränkte Aufrechterhaltung im öffeutlicheu Interesse liegt. Kleinverbraucher mit einem Jahresverbrauchs von weniger als 250 Kw.-Stunden unterliegen der Einschränkung nicht; jedoch haben auch diese ihren Stromverbrauch auf das äußerste zu beschränken. An das Elektrizitätswerk Riesa angeschloffene Elektromotoren in allen der Ein schränkung unterworfenen Betrieben dürfen bis auf weiteres in der Zeit von nachmittags 4—6^L Uhr nicht benutzt werden. 3. Die Anerkennung der Betriebe als kriegsnolwendige und besonders knegsnotmmtzrge Betriebe ist bei der zuständigen Kriegsamtsstelle Dresden oder Leipzig, die Anerkennung der Betriebe als solche, die im Interesse des öffentlichen Lebens und der öfferMchen Sicherheit dringend notwendig sind, bei der zuständigen Amtshauptmannschaft zu tragen, die hierüber im Einvernehmen mit dem Vertrauensmann entscheidet. 4. Neuanschlüsse und Erweiterungen elektrischer Anlagen dürfen «icht hergestelli werden. Der Vertrauensmann kann in dringende« Fällen Erweiterungen kleiner Anlagen und Anschlüsse bis zu 10 Kw.-Stunden genehmigen; bei höherem Anschlußwert ist Mr die Genehmigung nur die Kriegsamtsstelle im Einvernehmen mit dem VertraAsns- mann zuständig. Anträge im Sinne von Ziffer 2 Absatz 2, Ziffer 4 Absatz 2 dieser Bekanntmachung find i« jedem Falle an den zuständigen Vertrauensmann — zu vergleichen Punkt 8 — zu richten. 6. Verbraucher, die von einem Stromversorgungsunternehmer elektrische Arben gegen Bezahlung erhalten, haben für jede trotz befo«derer Warnung über die zug-lassene Menge hinaus verbrauchte Kw.-Stunde einen Aufpreis von 50 Pfg. zu zahlen. 7. Wer trotz besonderer Warnung mehr elektrische Arbeit verbraucht, als nach dieser Bekanntmachung oder den getroffenen Anordnungen des Vertrauensmannes zulässig ist, oder den auf Grund dieser Bekanntmachung erlassenen Bestimmungen zuwiderhandell, wird nach Z 10 der Bekanntmachung des Rsichskommissars für die Kohlenvertsilung vom 2. November 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8. Als Vertrauensmann für die Durchführung dieser Bestimmungen sind im ItrsM- lieferungsbersiche des Elektrizitätsverbandes Gröba Herr Direktor Korff-Gröba, des städtischen Elektrizitätswerkes Riesa Herr Direktor Ketzer-Riesa, des Elektrizitätswerkes Strehla Herr Werkmeister Otto Krause-Strehla, des Elektrizitätswerkes Wermsdorf Herr Architekt Hugo Liebers in Wermsdorf verpflichtet worden. Diese Bekanntmachung tritt am 15. Januar 1918 in Kraft. Döbeln, Großenhain, Meißen, Oschatz, am 12. Januar 1918. s». Der Kommu«alverba«b. Jur Streckung der Kartoffelvorräte stellen wir einen Posten Dänisches Dörrmischgemüse (Auslandsware) zum Verkam. Preis 2 MK. 2v Pfg. für das Pfund. — Anmeldungen am 15. ««d 16. Ja««« in der Kriegswirtschaftsabteilung. Wilsdruff, am 13. Januar 1918. Der Stadtrat. — Kriegswirtschaftsabteil««g Vaterländischer Hilfsdienst. Nach Z 12 der Bekanntmachung des Reichskanzlers von 13. November 1917 ist jeder Arbeitgeber, der in seinem Verriebe Hilfsdienüvflichtige beschäftigt, verpflichtet, die Vorschriften in ß 9 Absatz 1, 2, H 15, Z 16 Absatz 1 der obenbezeichneten Bekanntmachung durch einen lesbaren Anshang au allgemein zugänglicher Stelle in der Betrisbsftelle dauernd bekanntzugeben. Da wahrzunehmen gewesen ist, daß dieser Verpflichtung noch nicht allgemein uach- gekommen worden ist, fordern wir unter Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom 18. Dezember 1917 die Säumigen zur Erfüllung dieser Vorschrift auf. Die Anschläge können im Rathaus gegen 10 Pfg. für das Stück entnommen werden. Wilsdruff, am 14. Januar 1918. «s Der Stadtrat. Kunst-Lotterie -es KSnizl. Ms. Inmiiden-Daukr. 1073 Gewinne im Werte von M 34600- 5 Gewinn e im Werle von M. 1000.- -M. 5000.- 10 // 5, M. 500.- n M. 5000.- 8 M. 200. M. 1000. 10 ne M. 100.- M. 1000. 4S M. 50. n M. 2000.- 1000 M. 20- — M 20000.- Außerdem »8927 Knnstblätter auf alle Lose, welche nicht mit einem der obigen Gewinne gezogen find. Die Feststellung des Gewinnergebniffes erfolgt durch Oeffnung des Losbriefes. Die Gewinnliste liegt in unserer Geschäftsstelle aus. Die Gewinne werden durch den Königl. Sächs. Invaliden dank, Dresden, König Johann-Str. 8, gegen Vorlegung des Gewinnloses aüsgetzändigt. Man achte darauf, daß beim Losankaufe der Metall- Verschluß unverletzt ist. Preis eines Loses einschl. Reichsstempel 1,2V Mark. Jedes Los gewinnt. Lose find in der Geschäftsstelle des „Wilsdruff. Tgbl." zu haben. Suche für sofort Grotzmägde, gute Mel ker, Mittelmägde, Kleiumägde, Pferde knechte, Pferdejunge». Kernhard Pollock, Stellenvermittler, Wilsdruff, Markt 10. Fernsprecher 512. ,«« Junges, williges Mädchen für 1. Februar in Stellung gesucht. Guter Lohn und gute Kost. Kinderlose Herr schaft. »70 Frau Hoffman«, Potschappel, Tharandterstraße 12. Jnseraten-Teil. Von Donnerstag den 17. ds. Mts. ab stelle ich wieder einen großen, frischen Transport mziWillW, hochtragend und frischmelkend, zu bedeutend herab gesetzten Preisen bei mir zum Verkauf. E Für dieses Vieh gewährt der Sächsische Viehhandels-Verband 20 Proz. Ankaufsbeihilfe. ksinsberg. k. Kästner. Gütrrbahnhofstraße 2. Fernsprecher: Amt Deuben 296. Achtung! Kaufe alte, auch zer brochene ZO-GeW, Platin, rein, Höchstpreis Gramm Mk. 7.50, Platin abfälle, Brennstifte usw., ebenso ausgekämmtes Frauenhaar» zahle höchste Preise, nur MlM den 16. IooNr von9—5Nhrin Wilsdruff, Gasthof „Goldener Löwe", Zimmer Nr. 6. Oskar Schubert, , berechtigter Aufkäufer. WM in Ladungeu hat billigst ab zugeben u. erbittet Anfragen Fr. Ulbricht, Dresden-N. 6., Alaunstr. 37, gegr. 1898. Fernspr. 14268. 15jähriges Mädchen sucht Stellung als s«« tzw-OMennWe» Nah. bei Reinhard Oefen, Wilsdruff, Meißner Straße. Zugelaufen Wolfshund mit Halsband ohne Steuermarke. ere Herzogswalde Nr. 1. NA-. Zurückgekehrt vom Grabe unseres teuren Entschlafenen, meines lieben Gatten, unseres M guten Vaters, Schwieger- und Großvaters, des Schuhmachermeisters I Kari Jähnichen drängt es uns, allen lieben Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten für den herrlichen Blumenschmuck und das zahlreiche Geleit zu: M letzten Ruhestätte herzlichst zu danken, ve- sonderen Dank Herrn Pfarrer Wolke für die trostreichen Worte am Grabe, Herrn Oberlehrer Kantor Hientzsch für die erhebenden Gesänge sowie der Hausbewohnerin Frau Lorenz für die aufopfernde Mühe in diesen schweren Tagen. Dies alles hat unseren Herzen wohlgetan. Dir aber, lieber Vater, rufen wir ein W „Ruhe sanft" und „Auf Wiedersehn" in die Ewigkeit nach. sm Wilsdruff, am 13. Januar 1918. Die tieftrauernde Gattin und Kinder. Oswalck Hlsnsak kosssokläobtörsl kotsokappsl k^srnsprsoksr blr. 73S Amt Osubsn. , WrilNMtttlmlkt für Wilsdruff. g. M. bedeutet gegen Marken Vom 14.-10. d. M. Speisesirup, 110 Gramm für 11 Pfg. g. M. M Mi WW, An zeigen dis 11W wr- niitlnzs «Wede».