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Der amtliche Teil befindet sich auf der 4. Seite. Ei» « OMr enKM SMWch W« Wilde. Oer Friede von Bukarest. Es hat schon einmal einen Frieden von Bukarest gegeben, der dem zweiten Balkankrieg ein Ende machte und dessen Väter sich einbildeten, damit den Balkanländern für längere Zeit Ruhe und Frieden gesichert zu haben. Knirschend fügte sich damals Bulgarien in die ihm auf gezwungenen Abmachungen, und die österreichische Re gierung, die in die Dauerhaftigkeit dieses Vertrages nur sehr geringes Zutrauen hatte, wollte ihn vor ein europäisches Tribunal ziehen, um den ausgesprochenen Macht- durch einen haltbareren Verständigungsfrieden zu ersetzen. Daraus wurde nichts, weil die sogenannten Beschützer Serbiens, Rußland und England, mit ihrer Ungnade drohten, für den Fall, daß Graf Berchtold auf seiner Absicht bestehen sollte. Jetzt bat der Weltkrieg einen neuen Frieden von Bukarest zu-< wege gebracht. Saßen damals nur die Bevollmächtigten Ker Balkanvölker am Verhandlungstisch, während die diplo matischen Vertreter der Westmächte die Fäden im Ver- borgenen spielen ließen, so waren diesmal die Mittel mächte die Hauptträger der Friedensarbeit, und die Entente konnte lediglich aus der Ferne zusehen, wie ihr Flickmerk von 1913 in Fetzen gerissen wurde. Rascher als der kühnste Feuergeist es zu hoffen wagte, hat die Ge- schichte die Vergewaltigung Bulgariens wieder gutgemacht, zugleich aber die Neuordnung der Machtoerhältnisse auf dem Balkan auf eine so tragfähige Grundlage gestellt, daß man dem zweiten Frieden von Bukarest, dem Frieden vom 7 Mai 1918, eine ungleich längere Lebensdauer als seinem Vorgänger zusprechen darf. .. Hielten unsere Gegenspieler sich damals vorsorglich im Hintergrund, so haben Deutschland und Osterreich-Ungarn diesmal frank und frei an der Spitze des Verhandlungs tisches Platz genommen. Rumänien hatte ihnen den Ge fallen getan, nach langem Verräiertum die Maske der' Neutralität fallen zu lassen; so sollte es jetzt auch mit wuchtigen Schlägen zu Boden geschmettert, die Faust zweier Großmächte zu spüren bekommen. Landabtretung an Bulgarien, Grenzberichtigungen an Osterreich-Ungarn, Verzicht auf wichtige Hoheitsrechte zugunsten des Vierbundes und Einräumung sehr weitgehender Wirt schaftswerte in der Hauptsache an Deutschland — und alles das bei vorläufig unbegrenzt fortdauernder militärischer Besetzung des Landes durch den Sieger: das find so ungefähr, kurz zusammen- gefaßr, die wichtigsten Punkte des Friedensvertrages. Ein gesundes, bei der Vergangenheit Rumäniens nur zu berech tigtes Mißtrauen hat bei der Festlegung aller Einzelheiten des Friedensschlusses Pate gestanden; man ist vor direkten Demütigungen nicht zurückgeschreckt und hat nur etwas beßarabisches Pflaster auf die Wunde gelegt, um den Rumänen den Übergang in die neuen Verhältnisse nicht gar zu schwer zu machen. Es ist ein Friede mit Ver änderungen des Landbesitzes, auf Ersatz der Kriegskosten, also der staatlichen Aufwendungen für die Kriegführung verzichten die vertragschließenden Teile gegenseitig, jedoch werden durch entsprechende Abkommen den Mittelmächten wirtschaftliche Vorteile und Sicherungen gewährleistet. Für Deutschland kommt damit in erster Linie der Ein fluß auf die Petroleumgewinnung und Lieferung, dann aber auch das Ausnutzungsrecht an den Staatsländereien in Betracht. Es ist dafür gesorgt, daß der Reichtum der Beilegten fortan nicht wieder in fatsche Hände gerat. Mit ohn mächtiger Wut müssen die Bundesgenossen des Herrn Bratianu es geschehen lasten, daß sie von der reich besetzten Balkan tafel ausgeschlossen werden, man kann ruhig sagen: für immer ausgeschlossen werden, denn während sie sich noch fortgesetzt di» Köpfe blutig rennen an unserer wohlgefügten Frontmauer im Westen, können wir die Früchte unseres großartigen Sieges im Osten in aller Ruhe einzuheimsen beginnen und die neugewonnene ungemein starke Macht position an der unteren Donau für alle Ewigkeit befestigen. Nach Rußland ist nun auch Rumänien in aller Form von der Entente abgefallen. Jetzt bleibt ihr von den östlichen Verbündeten nur noch Japan, an dem sie indessen auch bisher schon keine reine Freude erlebt hat. Im übrigen beherrscht der Vierbund die Lage unbestrittener denn je. Er kann auch in wirtschaftlicher Beziehung sorgenfrei in die Zukunft sehen. Freilich, ohne einige Unstimmigkeiten zwischen den Verbündeten ist es in Bukarest nicht abgegangen. Namentlich Türken und Bulgaren waren nickt gleich in allem Punkten unter einen Hut zu bringen, und was die' Dobrudscha betrifft, so ist hier zuM Teil zunächst nur eine' vorläufige Lösung gefunden worden. Aber Deutschland konnte zwischen ihnen den „ehrlichen Makler" spielen und wird ihnen schon seine Dienste auch weiterhin gerne zur Verfügung stellen. Die Einigkeit hat unsern Bund in langen, schweren Kriegsjahren stark und unüberwindlich oemackt. sie wird ibn auch im Frieden über all« Meinungsverschiedenheiten hinwegtragen. Was naz trennend zwischen seine Glieder schieben könnte, wiegt federleicht gegenüber den ungeheuren Errungenschaften, di, der Friede von Bukarest allen Siegern gebracht hat Jetzt gilt es, sie für den Wiederaufbau der eigenen Wirt- schäft nach Kräften auszunutzen, und dazu tut gemein same Geschäftsführung nicht weniger not, als wir der ge meinsamen Kriegsführung gegen die übermächtige Zahl unserer Gegner bedurften. Nur unter dieser Voraus- setzungswird die endgültig besiegelte Niederlage Rumänien- mich den vollen Zusammenbruch unserer Feinde im Weit«! zur Folge haben. Die Schlußsitzung. Bei Eröffnung der Schlußsitzung der geschichtlich denk würdigen Friedenskonferenz in Cotroceni hielt Staats sekretär Frhr. v. Kühlmann eine Ansprache, in der er ausführte, der Vertrag trage nicht nur den politischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen der Mittelmächte Rechnung, sondern setzt hoffentlich auch Rumänien in den Stand, in Zusammenarbeit mit den Mittelmächten die Wunden zu heilen, die der Krieg geschlagen hat. X* Einzelheiten des Friedensvertrages. Nach den Bestimmungen des zwischen den Mittelmächten und Rumänien nunmehr abgeschlossenen Vertrages sollen die konsularischen und diplomatischen Beziehungen zwischen den Vertragschließenden unmittelbar nach der Ratifizierung der Verträge wieder ausgenommen werden. Ebenso soll die Demobilisation der Armee, soweit nicht ihre Belassung auf Kriegsstärke vereinbart ist — sofort in Angriff genommen werden. Von besonderer Bedeutung sind die Abmachungen über die Gebietsabtretungen wn Bulgarien und Österreich Ungarn. Rumänien überläßt danach den Teil der Dobrudscha, den es, im Frieden von Bukarest 1913 den Bulgaren abnahm, wieder Bulgarien. An die verbündeten Mächte tritt Rumänien den nörd lich der soeben erwähnten neuen Grenzlinie liegenden Teil der Dobrudscha bis zur Donau ab, und zwar zwischen der Gabelung des Stromes und dem Schwarzen Meere bis zum St. Georgsarm. Rumänien ist ferner damit einverstanden, daß seine Grenze zugunsten Osterreich-Ungarns eine Be richtigung erfährt. Die neue Grenze beginnt beim Eisenbahndurchlaß westlich Turn—Severin, südlich Dudain und endet am Pruth, ein Kilometer östlich Lunca. Der Vertrag besagt weiter, daß seine Unterzeichner gegenseitig auf Kriegsentschädigung verzichten, d. h. auf Ersatz der Aufwendungen für die Kriegführung. Dagegen soll über den Ersatz von Kriegsschäden noch verhandelt werden. Die Räumung der besetzten Gebiete. Die besetzten rumänischen Gebiete sollen zu einem später zu vereinbarenden Zeitpunkte geräumt werden. Dis Besatzungstruppen sollen jedoch nur aus höchstens sechs Divisionen bestehen, deren Unterhalt von der Ratifikation des Vertrages an die rumänische Regierung zu bestreiten hat. Das Besatzungsheer wird künftig keine Re- guisitionen mehr vornehmen, dagegen muß die ru mänische Regierung das Recht des Oberkommandos zur Requisitton von Getreide, Hülsenfrüchten, Futtermitteln, Wolle, Vieh und Fleisch, ferner von Hölzern, Erdöl und Erdölerzeugnissen anerkennen. Ferner bestimmt der Vertrag zur Regelung der Donauschiffahrt, daß die Donaumündungskommission, die die Schiffahrt aus der Donau regelt, künftig nur aus Vertretern von Skaaten besteht, die an der Donau oder an den europäischen Küsten des Schwarzen Meeres gelegen sind. Wichtig ist die Vereinbarung, daß Deutschland, Osterreich-Ungarn, die Türkei und Rumänien das Rechh haben, Kriegs schiffe auf der Donau zu halten. Endlich behandelt ein Kapitel des Vertrages noch die Gleichstellung der Religionsbekenntnisse im neuen Rumänien. Im Schlußkapitel wird festgelegt, daß die Ratifikation^ urkunden baldmöglichst in Wien ausgetauscht werden foüelL, Das Wirtschaftsabkommen. Um das Wirtschaftsabkommen mit Rumänien, das für Deutschland ja von besonderer Bedeutung ist, sicherzustellen, ist im Friedensvertrag durchgesetzt worden, daß das Ober kommando bis zum allgemeinen Friedensschluß dieselben Machtvollkommenheiten behält, als bisher. Für die Zeit nach dem Friedensschluß ist durch einen Staatsvertrag dafür gesorgt, daß die deutsche Regierung den ausschlag gebenden Einfluß auf die rumänische Volkswirtschaft, be sonders auf die Erdölerzeugung, behält. Durch diesen Diaarsverrrag wirs oas seuwUHe natural von der Leit- haberschast an den Erdölquellen ausgeschlossen. Seme wichtigste Bestimmung ist, daß die rumänische Regierung das Ausnutzungsrecht an den gesamten rumänischen Staats ländereien nicht nur in den besetzten Gebieten, sondern auch in der Moldau an eine von der deutschen Regierung kontrollierte Gesellschaft überträgt. Es ist vor -eschen, daß die Gesellschaft in einer Z.-it bis zwölf Monate nach Friedensschluß die ihr übertragenen Rechte und Pflichten vo Kloo an eine andere von der deutschen und österreich.ich- ungarischen Regierung zu benennende Gesellschaft über tragen kann. Das Ausnutzungsrecht ist aus 90 Jahre in Abschnitten von je 30 Jahren erteilt, und zwar derart, daß die Gesellschaft bis zum Ablauf des 25. bezw. 55. Im reS die Verlängerung der Pacht beanspruchen kann. Der rumänische Staat ist am Gewinn beteiligt. Der Bedarf R—nämens wird von Jahr zu Jahr festgelegt. Tanktelegramm des Kaisers. Auf die telegraphische Meldung des Reichskanzlers' daß der Friede in Bukarest unterzeichnet sei, hat der Kaiser mit einem Telegramm an den Grafen Hertling ge antwortet, in dem er den Kanzler und seinen Mitarbeitern Dank sagt und der Hoffnung Ausdruck gibt, daß es Deutschland gelingen wird, den Kampf siegreich abzu- fchließen. - Ein ähnliches Telegramm empfing der Staatssekretär des Äußeren o. Kühlmann, den der Monarch durch die Verleihung deS Kronenordens 1. Klasse ausze-chnete. Lias neue Rumänien. Rumänien hat nach dem Frieden von Bukarest durch die Gebietsabtretungen eine neue Gestalt gewonnen junh dürfte jetzt, was den Flächenraum anlangt, von Bulgarien erreicht, wenn nicht überholt fein. Llnsere Ostpolitik. Sie Erörterungen im Hauptausschuß. Berlin, 8. Mai. Im Verlaufe der umfangreichen Aussprache über die Ostfragen im Hauptausschuß des Deutschen Reichstages wurde hier und da heftige Kritik an dem Vorgehen der militärischen Stellen laut, insbesondere über die Maß nahmen in Finnland und in der Ukraine. Mit Bezug auf die Lage in Finnland erklärte General o. Wrisberg, daß deutsche Truppen bei dem Vormarsch der finnischen Weißen Gards gegen Petersburg nicht in Frage kommen. Die Beziehungen zur Ukraine. Unterstaatssekretär Edler v. Braun legte in längeren Ausführungen dar, daß durch die deutschen Ratschläge in der Landfrage eine Einmischung in die inneren ukrainischen Verhältnisse nicht erfolgt ist. Im übrigen ist nicht einzu sehen, weshalb man die Ukrainer nicht zwingen soll, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, da ja auch unsere Landwirte gezwungen werden, ihr Getreide abzu- liesern. Außerdem aber wird von deutscher Seite alles mit hohen Preisen bezahlt. Der Unterstaatssekretär unter strich mit seinen Erklärungen das, was der Vizekanzler