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WchmM ßr Wkuff Thlllmdt, Men, MMn md die Umgegendtn. Imlsblull Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommm. JnsertionspreiS 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummem 10 Pf. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. No. 92. Freitag, den 17. November 1893. Zwangsverfteigermtg. Das im Grundbuche auf den Namen Hermann Paul Gelbrich eingetragene Grundstück, Brauereigebäude mit Wohnräumen, Hofraum und Garten, Nr. 38 c des Flur buchs, Nr. 10 A des Brandversicherunzskatasters für Herzogswalde und Fol. 101 des Grundbuchs für denselben Ort. vormals Oberreinsberger Antheils, nach dem Flurbuche 9 n groß, mit 175,33 Steuereinheiten belegt, bei der Landesbrandversicherungsanstalt einschließlich der Bcauereigeräthe mit 14030,00 Mk. nach 792 Beitragseinheiten versichert und auf 10610,00 Mk. geschätzt soll im hiesigen Amtsgericht zwangsweise versteigert werden und es ist der 29. Dezember 1893, Bormittags N Uyr, als Anmeldetermin, ferner der Z2. Januar 1894, Bormittags 19 Uhr, als Versteigerungstermin, sowie der 29. Januar 1894, Bormittags 9 Uhr, als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anbcraumt worden. Die Nealberechtigtcn werden aufgefordert, die auf dem Grundstück lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Ueberstcht der auf dem Grundstück lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts gerichts eingesehen werden. Wilsdruff, am 11. November 1893. Königliches Amtsgericht. vr Ganglssf. Bekanntmachung. Die Einquartierungs-Vergütungen sind gegen Rückgabe der Quartierbescheinigungen bis spätestens Ende dieses Monats in der Stadtkämmerei in Empfang zu nehmen. Wilsdruff, am 16. November 1893. Der Stadt rath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Das 15. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893 enthält: No. 69. Dekret wegen Bestätigung der Genossenschastsordnung der Genossenschaft für Berichtigung des Pleißbachs in den Fluren Chemnitz und Altendorf, vom 14. Okt. 1893; No. 70- Verordnung, Ernennungen für die I. Kammer der Ständeversammlung betresfend, vom 1. November 1893; No. 71. Prüfungsordnung für Beamte der Staatseisenbahn-Verwaltung, vom 4. November 1893; No. 72. Verordnung, eine Ernennung für die I. Kammer der Ständeversammlung betreffend, vom 8. November 1893 ; No. 73. Verordnung, die Abänderung und Ergänzung von § 22 der Instruktion zum Einkommensteuergesetze vom 7. Dezember 1878 betreffend, vom 4. November 1893. Obenbezeichnetcs Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsichtnahme auf hiesiger Rathserpedition aus. Wilsdruff, am. 14 November 1893. Der Stadtrat l). Ficker, Brgmstr. Eröffnung des Landtags. Im Auftrage und in Vertretung Sr. Majestät des Königs, welcher durch Unwohlsein verhindert war, den Landtag persön lich zu eröffnen, verlas Donnerstag Mittag Ce. Königl. Hoheit Prinz Georg folgende Thronrede. „Meine Herren Stände! Ich habe Sie heute zur Wieder aufnahme Ihrer verfassungsmäßigen Thätigkeit berufen und heiße Sie herzlich willkommen. Dabei drängt es Mich, dem von Mir bereits öffentlich ausgesprochenen Dank für die Mir zu Meinem 50jährigen Militärdienst-Jnbiläum aus allen Theilen des Landes entgegengebrachten Zeichen der Treue und Anhäng lichkeit auch noch Ihnen, als Vertretern des Landes, gegenüber den wärmsten Ausdruck zu geben. Der Landtag, der jetzt zur 25. ordentlichen Tagung zusammentritt, kann auf einen langen bedeutsamen und erfolgreichen Abschnitt in dem konstitutionellen Leben des Staates zurückblicken. Ist dieser Rückblick auf eine lange Zeit fruchtbringenden Wirkens auch geeignet, Anlaß zur Freude zu geben, so gereicht es Mir umsomehr zu lebhaftem Bedauern, daß Ihr diesmaliger Zusammentritt gerade in eine Periode fällt, in welcher die Verhältnisse auf dem Gebiete der Vvlkswirthschaft und der Staatsfinanzen nicht eine so günstige Gestaltung aufweisen, wie in den letztvergangenen Perioden. Die Lage des gesammten wirthschaftlichen Lebens im Lande läßt indessen erkennen, daß der Druck, unter dem dasselbe seit einiger Zeit zu leiden hat, im Weichen begriffen ist, wenn auch die bislang im Bereiche der Industrie und des Handels be obachtete Stetigkeit des Wachsthums, vielleicht mit infolge der durch günstige Jahre veranlaßten Vermehrung der Produktion einige Abschwächung erfahren hat. Die Landwirthschaft ist durch die langandauernde ungewöhnliche Trockenheit im Frühjahre und Sommer dieses Jabres und den dadurch herbeigeführten Futter mangel wesentlich beeinträchtigt worden und Meine Regierung hat sich deshalb veranlaßt gesehen, zu Fernhaltung eines zu be sorgenden Nothstandes vorsorgliche Maßregeln zu treffen. Haben sich auch diese Verhältnisse im weiteren Verlaufe des Jahres wesentlich gebessert, so üben doch die zum Theil nicht befriedigen- den Erträgnisse der diesjährigen Ernte bei gedrückten Preisen einen ungünstigen Einfluß aus. Es steht aber zu hoffen, daß der auf den hauptsächlichsten Erwerbsquellen zur Zeit noch lastende Druck vorübergehen und insbesondere bei den — Gott sei Dank — sich bietenden Bürgschaften für Erhaltung fried licher Verhältnisse die Besserung der wirthschaftlichen Lage eine nachhaltige sein werde. Diese Hoffnung wird dadurch bestärkt, daß bereits in einzelnen Zweigen der Volkswirthschaft Anzeichen hervortreten, welche auf eine wiedererwachende stärkere Nachfrage nach Erzeugnissen der Industrie und Gegenständen des Handels schließen lassen. Wenn die Lage der Staatsfinanzen gegen bisher eine weniger günstige geworden ist, so liegt der Grund hieran, abgesehen von dem Rückgänge der Erträgnisse in einzelnen Staats betrieben, in der Hauptsache in der Verkettung der Finanzwirth- schaft des Reiches mit der der einzelnen Bundesstaaten und den dadurch für letztere herbeigeführten Schwankungen in ihren Staats haushalten. Da die längere Beibehaltung dieses Verhältnisses von den Bundesregierungen allseitig als unhaltbar erkannt und eine baldige Reform der Reichsfinanzverwaltung als dringend nöthig erachtet worden ist, so läßt sich erhoffen, daß die darauf gerichteten gemeinsamen Bestrebungen in nicht zu langer Zeit von Erfolg begleitet sein und damit auch die gegenwärtig schwer empfundenen Störungen in unserem Staatshaushalte werden be seitigt werden. Ungeachtet der Ungunst der Finanzlage hat sich indeß noch die Möglichkeit ergeben, ohne eine Erhöhung der Steuern das Gleichgewicht in demselben herbeizuführen. Dabei ist es aber unthunlich gewesen, die Ueberweisung eines Theiles der Einnahme aus der Grundsteuer an die Schulverbände ferner hin aufrecht zu erhalten. Um aber die wenig leistungsfähigen und wirklich bedürftigen Schulgemeinden für diesen Ausfall der Ein nahmen einigermaßen entschädigen zu können, wird Ihnen Meine Regierung eine Erhöhung der Etatsumme zu Beihilfen an un vermögende Schulgemeinden bei Aufbringung des Schulbedarfes Vorschlägen. Zu Abhilfe der Mißstände, welche sich im Laufe der Jahre bei der gerichtlichen Aburtheilung über die Entwendung von Feld- und Gartenfrüchten herausgestellt haben, wird Ihnen von Meiner Regierung ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden. Die weitere Ausbildung und Verbesserung des Eisenbahn- und Verkehrswesens wird wie bisher Gegenstand unausgesetzter Fürsorge Meiner Regierung sein. Die mit Hilfe der von den vorigen Landtagen bewilligten Mittel angefangenen Erweitcrungs- bauren sollen weiter fortgestellt, auch eine Reihe anderer der gleichen Bauten, für welche sich ein dringendes Verkehrsbe- dürfniß gezeigt hat, ausgeführt werden. Nicht minder hat sich für den Eisenbahnbetrieb die Beschaffung neuer Betriebsmittel als nothwendig erwiesen. Auch soll auf die Fortsetzung des Eisenbahnneubaues durch Herstellung einiger Sekundärbahnen Bedacht genommen werden. Wegen .Bereitstellung der hierzu erforderlichen Mittel werden Ihnen von Meiner Regelung ge eignete Vorschläge zugehen. So mögen denn die Verhandlungen auch dieses Landtages zum Heil und Segen des Landes gereichen," Zur Frage der Steuerreform in Sachfen. Eine der wichtigsten Fragen, welche voraussichtlich den näch sten Landtag beschäftigen werden, ist die Frage, wie unsere säch sische Einkommensteuer besser und gerechter ausgestattet werden könne. Zunächst wird man sich voraussichtlich schlüssig zu machen haben über die mehrfach in Anregung gebrachte Freilassung der unteren 5 Einkommensstufen oder doch eines Theiles derselben. In Frage kommen werden aber voraussichtlich nur der Wegfall der drei untersten Einkommens klassen, Einkommen bis zu 600 Mark. Bei den Einkommen von 600 Mark und darüber beginnt der Steuersatz von 3 M., an welchen in Sachsen bekanntlich da« aktive Wahlrecht geknüpft ist. Man wird es also, wie ein dieser Steuerfrage gemidmeter orientirender Artikel des „Chemn. Tgbl." mit Recht hervorhebt, schon aus politischen Gründen vermeiden, auch für diese Klaffen den Fortfall der Steuer zu beschließen. Bestimmt man aber auch nur die Freilassung der drei untersten Steuerklassen von der Einkommensteuer, so befreit man damit weitere 43 Prozent der Eingeschätzten, im Ganzen nahezu 650,000 Personen, von der Zahlung jeder direkten Staatssteuer. Der Steuerausfall beträgt dann ca. 700,000 Mark, wenig über 3 Prozent de« Gesammtsteuerzolle«, eine Summe, welche leicht auf andere Weise eingebracht werden könnte. Vom finanzellen Standpunkte aus würde die Maßregel jedenfalls unbedenklich sein. Aber auch wenn man die ganze unbemittelte Klasse, also sämmtliche 5 unterste Steuerklassen (Einkommen bis mit 800 Mark), von jeder direkten Staatssteuer befreien wollte, in welchem Falle über 66 Prozent der Eingeschätzten oder 950,000 Personen von jeder direkter Staatssteuer befreit wären, betrüge der Ausfall doch nur knapp 7'/r Prozent des Gesammten bisherigen Steuerbe trages, rund anderthalb Millionen Mark. Dies ist der eine Vorschlag, der hinsichtlich der Steuerreform in Sachsen gemacht wird, bezw. schon früher gemacht worden ist. Einen prinzipiellen Widerspruch dagegen erhebt unseres Wissens weder die Regierung, noch eine der im Landtag vertretenen Parteien. Ein zweiter Vorschlag geht von den Vertretern der kon servativen Richtung aus. Diese wünschen Erleichterung der direkten Steuern bei den mittleren Klassen, und zwar wollen sie diese Erleichterung dadurch herbeiführen, daß sie die Er reichung des höchsten Steuersatzes, der jetzt mit 3 Prozent er reicht wird, bei einer späteren Klasse beginnen, namentlich aber den Prozentsatz in den vorhergebenden Klassen nicht so rasch steigen lassen. Auf diese Weise würde eine Erleichterung na mentlich den Einkommen bis zu 3300 M. und theilweise auch