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DchMü für W-mff ThmM, Wen, Menlkhn und die Umgegenden. Imlsblull für die 7<gl. Amtshauptmannschaft Meißen^ für das Agl. Amtsgericht und den Stadlrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. No. 62. Freitag, den 4. August " —1863, Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis > Vierteljährlich 1 Mk., durch die Post ' bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne I Nummern 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionSvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Bekanntmachung, Truppenübungen betreffend. Allerhöchster Anordnung Seiner Majestät des Königs zufolge wird in der Zeit vom 21. bis 23. August dieses Jahres eine größere Truppenübung im Aufkläruagsdienste statt finden, bei welcher nicht ausgeschlossen ist, daß innerhalb der gesetzlichen Grenzen von einzelnen Truppentheilen ,,enge VZriartieve" (Unterkunft unter Dach und Fach) im Sinne der Bestimmung in Artikel l § 2 des Reichszesetzes vom 21. Juni 1887 (Seite 245 des Reichsgesctz-Blattes) oder Unterkunft für Patrouillen, Feldwachen u. s. w. beansprucht werden, die zur Erreichung des Uebungszweckes nicht vorbereitet sind bez. nicht vorbereitet werden können. Hierbei werden jedoch im hiesigen Verwaltungsbezirke nur links derMbe gelegene Ortschaften in Betracht kommen. Den betreffenden Herren Gemeindevorständen und bez. Gutsvorstehecn wird dies hierdurch mit dem Veranlassen zur Kenntniß gebracht, etwaigen .selten der Truppentheile in ge dachter Richtung zu stellenden Anforderungen nicht nur nachzukommen, sondern auch den Truppen, welche Feucrungsholz oder Biwaksbedürfnisse freihändig anzukaufen haben, mit Angabe von Bezugsquellen an die Hand zu gehen. Meißen, am 28. Juli 1893. Königliche AmtshauPLmannschaft. v. Airchbach. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gasthofsbesitzers und Landwirth Gustav Hermann Walther in Kesselsdorf ist, nachdem der bestätigte Zwangsvergleich Rechtskraft erlangt hat, zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden For derungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf ' den 25. August 1093, Bormittags 10 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Wilsdruff, am 1. August 1893. Viels;, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Akte Schulbänke! — Eine Menge alter Schulbänke wird Sonnabend, den 5. August ds. Js., Nachmittags 5 Uhr, im hiesigen Schulgarten gegen sofortige Bezahlung versteigert. Wilsdruff, den 31. Juli 1893. D e r S ch u l v o r st a n d. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Herr hier hat für die Mitglieder der gemeinsamen Gemeindekrankenkasse und der Dienstbotenkrankenkasse täglich - ^Sprechst»elt§en festgesetzt und zwar von Vormittags 8 biL h Uhr im hiesigen Bezirkskrankenhause und von Mittags s2 bis 1 Uhr iu seiner Wohnung, Dresdnerstraße^Mf!^37^^>^^ Indem wir solches hiermit den Betreffenden zur Kenntniß bringen, machen wir zugleich darauf aufmerksam, daß von jetzt ^^'anker^brfucl)« im hiesigen Bezirkskranken- hauie mit Ausnahme von dringenden Fällen nur Mittmochs »nd K.^niitags in der Zeit von Nachmittag hall» 2 bis ha^h'^» 1lM>asksta1tet werden. Wilsdruff, am 31. Juli 1893. Der Krankenkaffenverband. Ficker, Brgmstr. Ferkelmärkte in Meißen. Um vielseitigen Wünschen entgegen zu kommen, haben wir beschlossen, versuchsweise vsm l. August ab in hiesiger Stadt wöchentlich Zwei Ferkelmckrkte abzuhalten und zwar an den Tagen llonnensksg und TonnskenrI. Die Märkte finden auf hiesiger Neugasse statt und beginnen früh 4 Uhr, während die Anfuhr bereits von ^4 Uhr an gestattet ist. ' Für jedes zu Markte gebrachte Ferkel wird ein Stättegeld von M. 03 Pfg. erhoben. Meißen, am 31. Juli 1893 Der Stadtrath. 1 Kartoffelwasch rocker. Auktion. Dienstag, den 8. August l8<)z, V»,'mittags ^o' .> Ahr gelangen in Grund bei Mohorn 6 Stück Zuchtkühe, 1 Rungs-, 1 Wurf-, 1 Maschine, I Jagdwagen, I Schlitten und 1 Viehwaage zur Versteigerung. ' Sammelplatz: Vogel'scher Gasthof m Grund. - - Tharandt, am 2. August 1893. Der Gerichtsvollzieher bei dem Kgl. Amtsgerrchk Vas. nennenswerthen Gegenleistungen hätte offeriren mögen, das ist beabsichtigt, eine möglichst gründliche Schälung des Brodkorns staaten in Frankfurt zusammcntreten, um über eine Aufbe> aus der Vermahlung emtreten zu lassen, um zu einer er- der Finanzverhältnisse im Reiche zu berathen. giebigeren Ausnutzung des Nahrungsgehaltes des Korns zu ge-I wir hören, wird die Konferenz formell unter der Leitu Wie Konferenz formell unter der Leitung des Aus Südwestdeutschland wird geschrieben: In den nächsten Tagen werden nun die Fi n anzmi ni ster der größeren Bundes staaten in Frankfurt zusammcntreten, um über eine Aufbesserung langen. Es sind nunmehr Versuche mit diesem Verfahren an gestellt, die zur Zeit allerdings noch nicht abgeschlossen sind. Erfüllen sich indeß die gehegten Erwartungen, so wird für die Folge eine nicht unwesentliche Ersparniß an Roggen bei der Brodverpflezung der Armee und damit auch eine verhältniß- mäßige Einschränkung in der Benutzung ausländischen Getreides eintreten. Es sind ferner die Truppenkommandos verständigt worden, bei der Verpflegung der Pferde für Fouragebestand- theile der reglementsmäßigen Ration Ersatzmittel verwenden zu lasten. Da hierbei u. A. auch der verhältnißmäßig billige Mais in Betracht kommt, dessen Einführung hauptsächlich aus Amerika erfolgt, so wird auch durch diese Maßnahme dazu beigetragen werden, daß von der Benutzung russischen Getreides Umgang genommen werden kann. Auch die thcilweise Verwendung von Weizen zur Brodverpflezung der Truppen war in Erwägung gekommen. Es ist jedoch von einer Maßregel Abstand genom men worden, weil hierzu wegen der mäßigen Höhe, auf welcher sich die Roggenvreise halten, und mit Rücksicht auf den wahr scheinlich günstigen Ausfall der inländischen Getreideernte aus reichender Anlaß zur Zeit nicht gegeben erschien". wenn sie in dieser Beziehung die Wahrheit verbreiten wollten; das ist aber kaum zu erhoffen, denn in Rußland wird geflissentlich die Behauptung verbreitet, daß der ganze Zollkonflitt lediglich der Halsstarrigkeit der deutschen Re gierung zuzuschreiben sei. Daß die neuen russischen Zollde krete an den Entschließunae^ der deutschen Regierung nichts ändern können, liegt aus der Hand, man wird hier eben warten, bis Rußland sich eines Besseren besinnt und ihm den Weg dazu offen halten. W/f Die „Nordd. Allz. Ztg^ schreibt offiziös: „Die Mög lichkeit, daß Deutschland durch die Einführung des russischen sNarlmaltarifs sich gezwungeff Petzen wird, seinerseits die Zölle gegen Rußland zu erhöhen und dadurch die Einführung russischen Getreides zu erschweren oder zu ver hindern, hat die Militärverwaltung Anlaß zu geeigneten Anordnungen geaeben, um den Folgen vorzubeugcu, welche etwa der Ausschluß des russischen Getreides hinsichtlich der Ver pflegung der Armee haben könnte. Schon längere Zeit war Taaesatslbillllt nennenswerthen Gegenleistungen hätte offeriren mögen, das ist Der deutsch-russig, Zollkrieg hat eine weitere aber eben nicht geschehen, und es ist ebenso falsch als ungerecht, Verschärfung erfahren durch die d-m -diuan'lnittister Witte vom für die fatale Situation jetzt Deutschland verantwortlich machen Zaren zugesprochene Befuzniß dm russischen Maximaltarif den zu wollen. Die russischen Blätter würden ihrer Nation einen deutschen Waaren gegenüber noch wei er -u erhöhen. Das ist Dienst erweisen u- n. »"-l" K» srrnbrk-.l die Antwort auf den bekannten Beschluß des Bundesrathö, sie »erbreiten wollt 'st °ber, w,e d,e B. B.-Z." richtig bemerkt, nur von geringer praktischer Bedeutung, denn schon der russische Maximattarn schließt die deutsche Waare nahezu ganz aus; das weiß man selbstverständlich in Petersburg so gut wie hier, daher ist an zunehmen, daß Herr Witte mehr beabsichtigte, feinen Lands leuten etwas Erfreuliches zu sagen, seine Entschlossenheit zu bekunden, als m Berlin Schrecken oder Besorgniß zu erregen. Die Motovirung auch dieser neuesten russisHen Zollmaßregel enthält aber wieder die gleiche Entstellung, wze-ste früher schon bei jeder Gelegenheit produzirt worden ist, , die Behauptung, daß Deutschland seine Zolle gegen Ruhland zuerst erhöht habe. Diese Behauptung ist total falsch, so oft sie auch in den rus-> fischen Darlegungen wiederkelut. Der deutsche Zolltarif ist Rußland gegenüber bis zur Milte voriger Woche unverändert geblieben; wenn ec O-sterr-,ch-Nngam gegenüber zu Beginn des vorigen Labres ermäßigt wurde, so geschah dies auf grund non Zugeständnissen, welche uns gemacht wurden , gleiches gilt i" Bezug f Äali-n und die Schweiz. Ruhland hätte den- selbe.?^» entiona tgrif haben können, wenn es irgendwelche