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MMM », HIÄriii dies, a! kläulik 6 Tharandt, Nossen, Siebenteln und die Umgegenden le- ivekü vcrl'7 , Ätzt I. Mil ijh, I- Die Bersoraungsgebührmsse Militäriuvaliden. itnegszulaae von 15 M. monatlich. s . 4 Sämtliche als verstümmelt l «,/Mttigen VerstümmelungSzulagr von 1 .UL ah^ Sb^"L m la^ 10 9 kk Sergen Unterosi Gemein «s. »av»K Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. E'idzspreis vierteljährlich 1 Ml. 30 Psg., durch die Post be- zogen I Ml. 54 Psg. politische R«n-scha«. Wilsdruff, 20. Juni 1906. Deutsches Reich. ik,. Bekanntmachuug d,/die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres, kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen nach dem Gesetze vom 31. Mai 1906. den Vorschriften oes 8 45 des Gesetzes vom 31. Mai 1906 haben die i^Miid bezeichneten Invaliden eine Neufeststellung ihrer VersorgungSgevührnisse zu ""in: Fernsprecher Vir. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Druck von Friedrich ö- Thomas, Wilsdruff. Verlag und verantwortliche Redaktion: Hugo Friedrich. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Psg. Pro viergespalteue Korpuszeile. M -— inder./ rar „Münchn. Post" teilt außerdem mit, der Abgeordnete Heim sei bereit, in einer öffentlichen Versammlung alles zu wiederholen, um den Minister zu einer Klage zu zwingen. Man ist jetzt sehr gespannt darauf, ob es dem Minister gelingen wird, sich zu behaupten. Des allmäch tigen Schutzes des Zentrums darf er ja ziemlich sicher sein. Es muß nur die Formel gefunden werden, unter der er mit Austaud wieder aus der Patsche herausgezogen werden kann. Die Löwenplage in Deutsch-Ostafrika. Auf dem Hafenufer in der Nage des Pulvermagazins von Dar-es-Salaam haben sich kürzlich zwei Löwen in dort aufgestellten Fillengefangen, die beide totgeschossen wurden. Es handelt sich um zwei ausgewachsene Tiere, deren Gebrüll schon an den Abenden und Nächten vorher deutlich nach der Stadt herüberiönte. Ein anderer Löwe war bis dicht an die Geresani-Hänsec herangekommen, hatte dort vor den Europäerhäusecn im Lusch kurze Zett sich durch lautes Brüllen bemerkbar gemacht und ist dann auf dem Mscheusi-Fußpfad neben der Straß: entlang gegangen, was an den Spuren deutlich erkennbar war- Dec Polizeifeldwebel Lemke, der, wie alle in Geresani wohnenden Europäer, von dem Knurren und Schnaufen des Raubtieres erwachte, schickte sich mit einegl Askari an, es sofort unschädlich zu machen. Der Löwe war aber unterdessen wahrscheinlich in der Richtung der Grasse- Schamba verschwunden. Auch in Kucastai in der Nähe der Wohnhäuser, sowie auf der Schultzschen Schamba sollen sich nachts Löwen bemerkbar gemacht haben. Ein „historischer Moment". Der „große historische Moment, des Einzugs der „Tanzhusaren" in Kcefeld soll, wie Berliner Börsen- „ Ein Minister in Verlegenheit. Hj.Mer dem Haupt des vielgenannten bayerischen i s Innern Grafen v. Freilitzsch hat sich ein ^/ Unlvxtter zusammengezogen. Der Abg. Dr. Heim ohne seine Fraktion davon verständigt zu haben, Abgeordnetenkammer öffentlich bekannt, der !,Ur habe eine Deputation von Apothekern vor dem Köstlichen Ve rkehr mit Abgeordneten ii^rnt. Einzeln versprächen sie alles, wenn es aber /t Kammer daraus ankomme, so sei eS immer eine Sache. „Ich kenne meine Kammer und warne - so soll der Minister wörtlich gesagt haben. Der unangenehm überraschte Graf Freilitzsch suchte der V eine möglichst harmlose Deutung zu geben. Dem Heim sekundierte dec Abg. Müller- Meiningen, K I" Bayern Abg. Müller-Hof heißt, und verlangte, daß Kammer Aufklärung in die Sache bringe, die eine /!8ung der Volksvertretung sei. Aus der mit beißen- blätter erzählen, in einem großen Oelgemälde verewigt werden. Die dortigen Stadtverordneten bewilligten dafür 12000 Mk. Mit der Ausführung wurde der Berliner Maler Karl Röchling, dec am Einzugstage in Krefeld weilte, betraut. Ein Reichslagsabgeordneter, der in Frankreich wohnt? Wie man der „Dtsch. TageSztg." mitteilt, wird der lothringische Reichstagsabgeordnete M^rot, der sein Amt als Bürgermeister von Fenlsch kürzlich niedergelegt hat, in allernächster Zeit seinen Wohnort nach Frankreich, und zwar nach Nancy verlegen. Hoffentlich, so bemerkt das Blatt dazu, zieht Herr Mörot daraus rechtzeitig die selbst- verständliche Konsequenz, sein Reichstagsmandat nieder zulegen, was wohl auf keiner Seite bedauert würde. Denn Herr M^rot ist der deutschen Sprache kaum mächtig und hat, wie er sich kürzlich vorrechuen lassen mußte, zu den ärgsten Schwänzern unter den ReichStagsabgeordneten ge hört. In seinem Wahlkreis würde es im Falle einer Neuwahl zu einem sehr interessanten Kampf zwischen dem lothringer „Bloc" und dem Zentrum kommen, das seit einiger Zeit in Lothringen eine sehr energische und, wie es scheint, auch recht erfolgreiche Agitationskampagne ent wickelt. Uebrigeus hieß es schon kürzlich, Herr M^rot beabsichtigt, sein Mandat niederzulegen. Mtramontanes aus Bayern. Die „Franks. Ztg." berichtet aus München: Ein fachkundiger Professor in München erbot sich, an diesem Sonnabend, dem schulfreien Bennotag und dem Sonntag, mit Schülern des Realgymnasiums einen zweitägigen Ausflug zur Nürnberger Ausstellung zu machen. Das Kultusministerium gab seine Zustimmung jedoch nur unter et, Lokalblatt für Wilsdruff, ^lar^tberg, Mr^ain Blankenstein, Braunsdorf, Burkhard cs^alde Äroitzs» Grumbach, Ärm»» br* Het-tAborf, Herzr-ßsksHe »ir LaMers, F StssrlSdorf, KlemsHönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Lotzen, M MtUttzMviLlchm, Neukirchl«. Neutauurbrr«, Niederwartha, OberÜerwsdors, ' Lohrsdorf, Möhrsdorf bei Wilsdruff. Noitzsch, RothschönberZ mit Perne, Sur s?orj, Schnurr ewald. Bora, Steinbach bei KeffeWdsrf, Ktekckach bei Mohorn SeellgAadi, SpeHtshanl«»., W-Mrspp, Wildoerg. d Gi edlcb'G SM ging hervor, daß seine Fraktion den Grafen W jetzt endlich auch als den Wrhlminister des 8»Mms erkannt und mit ihm gebrochen hat. Auch die iiiü.Demokraten rückten dem Minister zu Leibe. Und Vorletzt erklären die „Münch. N. N.", es wäre ihnen S Zuverlässiger Seite versichert worden, daß die Rede ^g^lnisters tatsächlich so gelautet habe, wie sie dec Heim in der Kammer wiedergegeben hat. Die nicht erreicht. Die unter Nr. 1 bis 4 bezeichneten Invaliden haben ihre Militärpapiere unter genauer Bezeichnung ihres Wohnorts nebst Straße und Haus nummer baldigst an oen zuständigen Bezirksfeldwebel etnzureichen. Die unter Nr. 5 bezeichneten Invaliden haben die Neuregelung ihres Pensions- bezugs unter Beifügung ihres Pensionsqnittungsbnchs und des Militärpasses durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde bei der zuständigen Pensionsregelungsbehörde zu beantragen. Die unter Nr. 7 bezeichneten Invaliden beantragen die Neuregelung ihres Pensionsvezugs bei derjenigen Kasse, von welcher sie ihre Zivilpension zuletzt bezogen haben, der Antrag ist jedoch durch Vermittelung derjenigen Behörde vorzulegen, welche die Zivilpenfion angewiesen hat. / Die Neuregelung sämtlicher Versorgungsgebührnisse/beginnt mit Wirkung vom 1. Juli 1906. Nachzahlungen für eine vor diescM Tage liegende Zelt finden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes nicht statt. n Marineinvalideu. Vorstehende Bestimmungen finden auf die Marineinvällden mit nachfolgenden Maßgaben entsprechende Anwendung. 1. Die Versorgungsgebührnisse d erjenigen^SnvaWen, welche imDtenst an einem Schiffbruch oder an einer als Feldzug erklärtem'milWischen Unternehmung auf einer dienstlichen Seereise teilgeuommen Haven, wero/n nach den Vorschriften des neuen Ge- setzes festgestellt, sofern die Invaliden nicht schon Mch dem Kriegsinvalidengesetze vom 31. Mai 1901 neu anerkannt worden sind. / 2. Die im Reichs- und Staatsdienst augestellten ehemaligen Kapitulanten der Marine, welche eine Pension auf G^und einer Dienstzeit von mindestens achtzehn Jahren erhalten haben, erf/hrni außer dem Falle der Ziffer I. 5 Absatz 2 eine Neuregelung ihres Pensionsbezugs ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Ziviidienst- einkommens, wenn sie beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienste Dienstalter-, Seefahr- oder Fachzulage bezogen haben. m Schutztruppeninvaliden. Eine Nachprüfung der Verforgungsgedührnisse der Invaliden der Schutz truppen nach dem neuen Mannschaftsversorgungsgefetze erfolgt ohne besonderen Antrag. Meißen, am 16. Juni 1906. Königliches Bezirks-Kommando. Amtsblatt Mm l die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tbarandt. überschreitet. Die im Reichs- und Staatsdienst angestellten ehemaligen Kapitulanten, eine Pension auf Grund a^tzehnjähriger und längerer Dienstzeit «tzM haben, erfahren eine Neuregelung ihres Pcnstonsbezugs, sofern ihr Zivildienst- °Men den Betrag von 2000 M. jährlich nicht erreicht. S 6. Die im Kommunaldienst angestellten Invaliden beziehen ihre bisher Pension neben dem Ztvildienstetnkommen unverkürzt weiter; j vits^ lisch mieGi mo'' iffl der seit dem 1. April 1905 aus dem ak- s, Militärdienst entlaßenen Personen werden nach d-n Vorschriften des " Netzes sestgestellt. S 2. Die Versorgungsgebübrnisse derjenigen Invaliden, Welche an einem von den deutschen Staaten vor 1871 oder dem deutsche« Reiche ge- : xN Kriege teilgenommen haben und nicht schon nach dem Kriegsinvaliden- »om 31 Mai 1901 höhere Gebührnisse erhalten haben, werden nach den Boc- des neuen Gesetzes festgestellt. h.. 3. Die nach dem Kriegsinvalidengesetze vom 31. Mai 1901 (8 7) zu tlsi-triegszulage von 10 M. monatlich anerkannten Halbinvaliden erhalten die Kriegszulage von 15 M. monatlich. anerkannten Invalide« erhalten an Stelle "U'^rMn Äerflummecungszucage von 18 M. monaltlch eine solche von 27. M. L "kll Vorschriften des 8 13 des neuen Gesetzes. Die als pflegebedürftig «nerkannM Invalide« erhalten die gleiche Vsr- Ü^Iungszulage von 27 M. monatlich, dÄneben jedoch nur die nach den bisherigen für gänzliche Erwerbsunfähigkeit züstehende Pension. ^s, 5. Diejenigen Kriegs- und Friedensiuvaliden, welche im Reichs- oder ^/»dienst angestellt sind und deren Pension ganz oder zum Teile ruht, haben Neuregelung ihres Pensionsbezugs/nur dann zu erwarten, wenn ihre Pension als Feldwebel,dder „ Vizefcldwebel den Betrag von 15 M. 12 Donnerstag, den 2L. Ium 1W6 7. die unter Nr . 2 bezeichneten Kriegsteilnehmer, welche aus dem Zivil dienste mit einer Zivilpenfion bereits ausgeschieden sind und nach den Vor schriften des neuen Gesetzes eine Erhöhung ihrer Gebührnisse erfahren, haben eine Neu regelung ihres PsnsionsbezngS zu erwarten, wenn sie in der zuletzt bekleideten Stelle nicht die Höchstpension erreicht haben oder ihre Zivilpenfion den Betrag von 2000 M. "ly /Mng oer Volksvertretung fer. Ans der mir oeltzen- ^arkaSmen reich gespickten Rede des liberalen Abge- c>'