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Wochenblatt für Wilsdruff Tharandt, Uoffeu, Menlehn und die Umsegendkn. Imtsölall für die Agl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, 1 Erscheint I wöchentlich zweimal u.zwarDienstags j und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich I Mk., durch die Post ^bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne t Nummem 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionSpreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. No. 69. sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Dienstag, den 29. August 1893. Bekanntmachung, die diesjährigen Truppenübungen betreffend. Die diesjährigen Truppenübungen im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen werden voraussichtlich wie folgt stattfinden: von dem Königlichen 2. Greua-ier-Regimeute Nr. kOis Regiments-Uebungen vom 25. bis 30. August bei Wendischbora, von der Königlichen 1. Infanterie-Brigade Ns. H5 Brigade-Exerzieren vom 1. bis 6. September bei Wendischbora sowie Manöver vom 8. bis 12. September innerhalb des von der Eisenbahnstrecke Nsssen-Oinnewitz und den Ort schaften Nen-Nössige, Miltitz, Seeligstadt, Limbach, Nenkirchen,' Drehsek- und Nossen umschlossenen Geländes und endlich von der Königlichen sj. Division Ns. 25 am 14. und 15. September Manöver bei Nsssen in der Richtung nach Roßwein. , Indem Solches hierdurch bekannt gemacht wird, werden die betreffenden Grundstücksbesitzer aufgefordert, ihre Feldstücke, insoweit dies noch nicht geschehen sein sollte, soviel als möglich noch vor dem Beginne der Uebungen abzuernten. . - Auch werden die betheiligten Besitzer darauf hingewiesen, daß Flurbeschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, in's Besondere durch Zuschauer sowie dadurch entstanden sind, daß das rechtzeitige Abernten unterlassen worden sind, keinen Anspruch auf Vergütung begründen. Werthvolle Feldstücke (;. B. Raps, Kleesamen, Kraut, Flachs, Runkeln, Zuckerrüben und junge Holzanpflanzungen) sind mit weithin sichtbaren Strohwischen oder Warnungs tafeln zu umstellen, als Zeichen, daß dieselben von den Truppen nicht betreten werden sollen. Diese Markirung hat sich jedoch nur auf wirklich werthvolle Feldstücke zu erstrecke«. Zur Verhütung von Unglücksfällen sind Steinbrüche und ähnliche Geländehindernisse durch Umzäunen mit Strohseilen kenntlich zu machen, und Pflüge, Eggen, Walzen u. s. w. während der Manövertage von den Feldern wegzunehmen und in Gehöften aufzuheben. Schließlich wir- noch -as Publikum vor -ein Betreten -er Felder, wiesen nnd Gärten unter Hinweis auf die diesfalls in § 368 Punkt 9 des Reichsstrafgesetzbuches angedrohten Strafen mit dem Bemerken verwarnt, daß jeder Zuwiderhandelnde sich der Wegweisung und bez. der Arretur Seiten der commandirten Gendarmerie zu gewärtigen hat, und daß den zur Wahrnehmung des Polizeidienstes befehligten, durch Ringkragen aus weißem Metalle kenntlichen Kavalleriepatrouillen alle Befugnisse eines Gendarmen zustehen. Meißen, am 21. August 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Kirchbach. Bekanntmachung, den Bezug der Standesregister uud der Formulare für die Standesämter betreffend. Die Herren Standesbeamten" im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Amtsyauptmannschaft werden hierdurch veranlaßt, für das Jahr 1894 ihren muthmaßlichen Bedarf an Standesregistern und sonstigen standesamtlichen Formularen baldigst und bis längstens zum 10. September dss. Js. anher anzuzeigen. Meißen, am 24. August 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Kirchbach. Bekanntmachung, die Revision der Hebammendistrikte betr. Nachdem m Verfolg der bezüglichen Anträge und Vorschläge des Königlichen Herrn Bezirksarztes eine Revision und theilweise neue Abgrenzung der Hebammendistrikte des hiesigen Verwaltungsbezirkes vorgenommen, und derselben bereits eine Zeit lang versuchsweise nachgegangen worden ist, wird diese Eintheilung, soweit dieselbe auf den Wilsdruffer Amtsgerichtsbezirk sich erstreckt, nachstehend unter G mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieselbe mit dem f. Oktober -. I. endgültig in Kraft treten soll. Der Wohnsitz der Hebammen ist durch stärkeren Druck hervorqehoben. Meißen, am 22. August 1893. Königliche Amtshauptmannschaft, v. Kirchbach. 26. Distrikt: wils-ruff, Kaufbach Sachsdorf. 27. Distrikt: Grumbach. 28. Distritt: Keffels-srf, Roitzsch b. W., Steinbach b. K., Unkersdorf. 29. Distrikt: Huhndorf, Kleinschönberg, Niederwartha, wei-trspp, Wildberg, Constappel, Gauernitz. 30. Distrikt: Klipphausen, Röhrs-srf, Lampersdorf, Lotzen, Sora, Hartha, Pinkowitz. 31. Distrikt: Burkhardtswalde, Groitzsch, Munzig, Rothschönberg, Alttanneberg, Neutanneberg, Schmiedewalde. 32. Distrikt: Neukirchen, Steinbach b. M., Blankenstein, Hekbigs-srs, Herzogswalde, Birkenhain, Limbach. Bekanntmachung. Mittwoch, den 30. August 1393, Nachmittags um 6 Uhr, sollen auf hiesigem Rathssitzungszimmer folgende am 1. Oktober d. I. pachtfrei werdende, der hiesigen Stadtgmeinde gehörige Grundstücke, als; Am Gickelsberg, Abtheilung 1—10, 2 Acker 115 Usk oder 1 kn 31,9 /er umfassend; großer Viehweg, No. 1029 des Flurbuchs, 209 oder — kn 38,6 ^.r umfassend; kleiner Viehweg, No. 975 des Flurbuchs, 83 s^sK enthaltend, und die sogenannten Sta-tschrekberflecke, No. 917 des Flurbuchs, 2 Acker 58 oder 1 kn 21,4 /er enthaltend, Abth. 1 bis 3, auf fernere 6 Jahre unter den im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich verpachtet werden. Gleichzeitig gelangt -er 2. Grasschnitt rechts und links an der Freibergerstraße und der Brücke auf der Vogelwiese, vor der Schießmauer und auf der Wiese am Bade- - Platze sowie die anstehende z-flaumennutzung zur Verpachtung. Wilsdruff, den 23. August 1893. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Mehrbietungstermim Die zu dem Nachlaß des Gutsbesitzer Franz Julius Louis Berthol- in Reinsberg gehörigen Grundstücke I. Das Zwei nn- Linhalbhnfengut Folium 38 des Grund- und Hypothekenbuchs von Niederreinsberg — bestehend aus den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden Cataster Nr. 68 mit 23 990 M. Brandkasse und den 29 Hektar 13,6 Ar—52 Acker 194 (^Ruthen Flächeninhalt umstehenden Flurstücken Nr. 324 (Gebäude, Hofraum und Garten) . 59, 60, 61, 319, 320, 321, 322. 323, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 3348, 335L, 335O, des Flurbuchs mit 1025,10 Steuereinheiten —, H. -ie Gartennahrung Folmm 47 des Grund- und Hypothekenbuchs für Niederreinsberg — bestehend aus den Gebäuden Cat. Nr. 78 mit 4920 M. Brandkasse und den — Hektar 95,6 Ar—1 Acker 218 s^Ruthen Flächeninhalt umfassenden Flurstücken Nr. 65 (Haus, Hofraum, Garten und Birkenniederwald), 64, 67, 70 des Flurbuchs mit 97,79 Steuereinheiten sollen und zwar das Gut auf Folium 38 mit allem lebenden und todten Inventar, Vieh, Schiff und Geschirr und der eingebrachten bez. noch anstehenden Ernte, dir Wirthschaft ohne Inventar veräußert werden. Für das Gut. Folium 38 mit Inventar und Ernte ist die Taxe von »6391 M. 65 Pfg. — wovon 7691 M. 65 Pfa. aufs Inventar pp. entfallen — und für die Gartenuahrung ist ebenfalls die Taxe von , 7300 M. — Pfg. bereits geboten worden.