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Wochenblatt ßr Msdmff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne I Nummem 10 Pf. TharM Mm, Mmlehn und die Umgrgmdm. — Imtsölull Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Freitag, den 28. Juli No. «V. 18M. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monate Juni dies. Js. festgesetzte und uni fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen innerhalb der Amts hauptmannschaft im Monate Juli dies. Js. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt - 9 Mk. 03 Pf. für 50 Kilo Hafer, 5 „ 31,5 „ „ 50 „ Heu, 2 „ 34,8 „ „ 50 „ Stroh. Meißen, am 20. Juli 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. Bekanntmachung, die Maul- und Klauenseuche betreffend. Nachstehende, die Maul- und Klauenseuche betreffende Verordnung des Königlichen Ministerium des Jnneln, wegen Aufhebung der Verordnung vom 24. September 1892 wird behufs weiterer Nachachtung zur Kenntniß der Orts Polizeibehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes gebracht. Meißen, am 25. Juli 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. Das Ministerium des Innern erachtet es nach dem dermaligen Stande der Maul- und Klauenseuche und nachdem festgestellt worden, daß dieselbe nicht nur innerhalb des Ge bietes ves Königreiches Sachsen in ihrer Ausbreitung wesentlich und stetig zurückgegangen ist, sondern ein solcher Rückgang auch in den angrenzenden Ländern eingetreten ist, für unbedenklich die nach § 17 bis 19 der Verordnung vom 10. August 1892, die zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche zu ergreifenden Maßregeln betr., bei größerer Seuchegefahr vorgesehenen, durch Verordnung vom 24. September 1892 (No. 2067 II kl.) für das ganze Land in Wirksamkeit gesetzten Maßregeln, wie hiermit geschieht, wieder aufzuheben. An die Kreishauptmannschaften ergeht daher Verordnung wegen Außerkrafttreten dieser Auönahmemaßregeln das Erforderliche anmordnen, auch für gehörige Bekanntmachung der Aufhebung der Verordnung vom 24. September 1892 Sorge zu tragen. Dresden, äm 23. Juni 1893. Ministerium des Innern. Für den Minister: Gez. v. Körner. Bekanntmachung, Geldsammlungen für Schneidern« hl betreffend. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern auf Ansuchen des Ersten Bürgermeisters zu Schneidemühl den Abdruck eines Ihm vorgelegten Aufrufes zu Geldsammlungen für die von dem jüngsten Elementarereignisse schwer betroffenen Einwohner der genannten Stadt in hierländischen öffentlichen Blättern genehmigt vat, wird dies, soweit hierbei der hiesige Verwaltungsbezirk in Frage kommt, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Meißen, am 25. Juli 1893. * Königliche Amtshauptmaunschaft. v. AircNbach. Tagesgerichte. Das Reich kennt formell ein Defizit in dem Etat nicht. Ein Fehlbetrag kann sich wohl bei dem Jstergebniß der Finanz- wirthschaft am Jahresschluß, nicht aber bei der Veranschlagung des Bedarfs und der Deckungsmittel in dem ReichshaushaUsetat Herausstellen, weil der durch die eigenen Einnahmen des Reichs nicht gedeckte Betrag der dauernden Ausgaben und der einmaligen Aus gaben des ordentlichen Etats einfach durch Matrikularuinlagen bestritten wird. In Wirklichkeit besteht aber ein verschleiertes Defizit in der Höhe der Matrikularbeiträge. Denn diese sind sachlich nichts anderes alö die Anordnung des Reiches an die Bundesstaaten, für die Deckung des Feblbetrages, welcher dadurch entsteht, daß die eigenen Einnahmen des Reiches zur vollen Deckung seiner Ausgaben nicht ausreichen, zu sorgen. Die Aus gabebewilligung und somit die Bemessung der Ausgaben ist da her, insoweit Matrikularumlagen ausgeschrieben werden, im Reiche getrennt von der Sorge und der Verantwortung für die Auf bringung der Dekungsniittcl; diese lastet vielmehr auf anderen Schultern. In dieser Hinsicht ist, wie die offiziösen „Ber. Pol. Nachrichten-' ausführen, die Deckung des Feblbetrages im Reiche durch Matrikularumlagen vergleichbar mit der Herstellung des Gleichgewichts zwischen ordentlichen Einnahmen und Ausgaben durch eine Anleihe. In beiden Fällen werden Ausgaben bewilligt, für welche die Mittel aufzubringen man anderen', dort der Zu kunft, hier den Bundesstaaten, überläßt. Auch darin gleichen sich beide Maßnahmen, daß, wie die Gewohnheit, zur Bestreitung des ordentlichen Staatsbedarfs an den Kredit zu apelliren, noth wendig und erfahrungsgemäß zur Lachözeit in der Bemessung der Ausgaben führt, auch die Möglichkeit, mit einem Federstrich durch Erhöhung der Matrikularumlagen das Gleichgewicht in dem Reichshauscaltsetat herzustellen, der Innehaltung strenger Spar samkeit bei der Bemessung der Ausgaben nicht förderlich ist, vielleicht ihr selbst entgegenwirkt. In beiden Fällen wird das unmittelbare Gefühl der Verantwortlichkeit für die Leistung von Mehrausgaben über die vorhandenen ordentlichen Einnahmen hin aus in der bedenklichsten Weise dadurch abgeschwächt, daß die Sorge für die deren Bestreitung theils den nachfolgenden Genera tionen, theis den Bundesstaaten zufällt. Kommt in dem Reiche noch hinzu, daß eine minder strenge Auffassung betreffs der Höhe der Matrikularumlagen, noch unterstützt wird durch die Erwägung, daß diese Erhöhung wenigstens bisher ihren Ausgleich fand in der Ueberweisung von Zöllen und Reichssteuern an die Bundes staaten, so erhellt, daß es in dem Reiche an demjenigen Gegen gewicht gegen eine allzu reichliche Bemessung der Ausgaben, wel ches in der Nothwendigkeit liegt, selbst für die entsprechenden Einnahmen zu sorgen, fehlt und daß er daher in der Finanz- wirthschast des Reichs an einer der nothwendigsten Voraussetzungen für strenge Sparsamkeit in den Ausgaben und somit auch für eine feste und dauernd sichere Ordnung der Finanzen gebricht. Aus Handelskreisen in verschiedenen Gegenden des Reiches sind an die Regierung in der letzten Zeit Vorstellungen wegen des deutsch-spanischen Handelsvertrages gerichtet worden unter Darlegung der angeblichen Schädigungen, die dem deutschen Han del und der deutschen Industrie aus einem Scheitern des Vertrages erwachsen möchten. Den Bittstellern ist der Bescheid zu theil geworden, daß von der deutschen Negierung nichts versäumt worben sei, um den berechtigten Interessen des deutscken Handels und Gewerbebetriebes, die hierbei in Betracht kommen, gerecht zu werden. Es hätten sich die Schwierigkeiten von spanischer Seite gerade in dem Augenblick erneuert, wo man sie überwunden zu haben wähnte, aber es sei gegründete Hoffnung vorhanden, in absehbarer Zeit zu einem befriedigenden Ergebniß zu gelangen. Das Gesetz über Maßregeln zur Verhütung ansteckender Krankheiten wird dem Vernehmen nach zunächst einer vollstän digen Umarbeitung unterzogen werden und zwar unter Berück sichtigung der inzwischen aus ber ärztlichen Welt hervorgegangenen Bedenken. Man hat vielfach die vorherige Unterbreitung des Entwurfes an die bestehenden ärztlichen Vertretungen ge wünscht; es ist noch nicht entschieden, ob diesem Wunsche statt gegeben wird. Dagegen wäre es, wie es heißt, nicht ausge schlossen, daß eine frühzeitige Veröffentlichung des Entwurfes erfolgt und damit eine allgemeine Kenntnißnahme und öffent liche Beurtheilung des so wichtigen Gesetzes ermöglicht wird. Die „Grcnzbvten" sprechen sich für eine „Wehrsteuer" aus. Es ist eine große Ungerechtigkeit, schreibt die Wochen schrift, die Militär- und kriegspflichtigen Staatsbürger ebensohoch zu besteuern, wie die militärfreien. Es wäre nur eine aus gleichende Gerechtigkeit, wenn man die militärfreien steuer pflichtigen Personen höher besteuerte, alö die zum Heeresdienst und Kriegsdienst Verpflichteten. Wer zum Waffenhandwerk untauglich ist, der ist es in den meisten Fällen noch lange nicht zu anderer Arbeit. Er hat sogar von dieser Un tauglichkeit oft Vortheile. Der Dienstpflichtige verläßt zwei oder drei Jahre seinen Beruf, erwirbt nicht' nur nichts in dieser Zeit, sondern setzt gewöhnlich noch seine Ersparnisse oder die Ersparnisse der Eltern zu. Nach der Dienstzeit ist er nicht frei und unabhängig wie der militärfreie Mann, sondern fort während in seiner Berufsthätigkeit gestört durch An- und Ab meldungen, Kontrolversammlungen und Einberufungen. Bricht !ein Krieg aus, so hat er Gesundheit und Leben aufs Spiel zu setzen. Von all diesen Opfern bleibt der Militärfreie ver schont; er ist seinen Jugendgenossen nicht nur um zwei oder drei zuvorgekommen, sondern wird auch in allen Berufsarten vorgezogen, weil militärische Störungen bei ihm nicht Vor kommen. Es giebt in Deutschland etwa zwei und eine halbe Million junger Leute im Alter von zwanzig bis fünfund zwanzig Jahren. Jeder Jahrgang enthält also durchschnittlich 500 000 junge Leute; von diesen werden gebraucht und zum Militärdienst einberufen, nachdem die Militärvorlage durchge gangen: 240000 Mann. Es bleiben also von jedem Jahr gange noch 260000 junge Leute übrig, die als Ueberzähliche oder Untaugliche nicht zu bienen brauchen. Rechnen wir von dieser Zahl 100000 Leute ab, die durch Auswanderung oder Tod abgehen, oder als arbeitsunfähige Krüppel überhaupt nicht in Rechnung kommen, so bleiben jedes Jahr noch 160000 arbeitsfähige und steuerpflichtige Leute übrig, die von allen Opfern der allgemeinen Wehrpflicht verschont sind, während jene 240000 militärpflichtigen Leute die doppelte Last der Wehrpflicht und der Steuer zu tragen haben. Hier muß un bedingt eine Wehrsteuer ausgleichend eintreten. Wer nicht selbst zur Waffe zu greifen braucht, wer sich und sein Eigenthum von anderen vertheidigen läßt, muß dafür eine besondere Leistung übernehmen. Der Militärpflichtige bleibt jetzt 18 Jahre in der Linie, Reserve und Landwehr. 18 Jahre hindurch hätte also jeder militärfreie, steuerpflichtige Mann die Wehr steuer zu entrichten, die theilweise zur Entlastung der steuer zahlenden militärpflichtigen Personen verwendet werden müßte. Das würde sehr segensreich wirken. Der „gediente" Mann würde von seiner Dienstpflicht nicht nur Nachtheile, sondern auch einmal Vortheile sehen und dem Militarismus gegenüber nicht mehr eine so drohende Haltung einnehmen, wie es jetzt so oft geschieht. Rechnen wir an Wehrsteuer für den Kopf durchschnittlich nur zehn Mark, so würde das schon eine Summe von mehr als zwanzig Millionen jährlich ergeben. Ueber Sinecuren an der Börse schreibt dieBerliner „Bank- und Handels-Zeitung": „Wir wollen heute nur eine dieser Calegorien anführen, das sind gewisse Maklerstellen. So habe z. B. die Makler, die deutsche und preußische Fonds sowie Eisenbahnprioritäten handeln, selbst in den schlechtesten Zeiten Reineinnahmen vom Mk. 300 000 —500000 dafür erzielt, daß sie während zweier Börsenstunden in ihrem Buch auf der linken Seite die anzukaufenden Summen, auf der rechten Seite die zu verkaufenden Summen, eines Anlagepapiers notiren und die Ad dition dieser eingetragenen Posten um 2 Uhr vornehmen. Daß diese Arbeit, die eben so gut ein Börsenbeamter machen könnte, dem man vielleicht ein Gehalt von M. 1800 zahlte und die voll ständig ohne eigenes Risico gethan wird, einen derartigen mühe losen, enormen Gewinn abwirft, ist gewiß unstatthaft; noch schlimmer aber steht es mit den Courtage-Einnahmen vieler Mak ler, denen große Spekulationseffekten zugetheilt sind. Zum „ersten Cours" werden an manchen Tagen Millionen umgesetzt und der