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WchckÄ fir Mskuff TharM DsstN, Äkdtiilthn und die UiMMdkll. Imtsblaü für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen^ für das Agl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu Milsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis ' vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne I Nummem 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Dienstag, den 10. Januar 1803 No. 3 ferner sowie Bielß. eingesehen werden. Wilsdruff, am 4. Januar 1893. Königliches Amtsgericht der 11. Februar 1803, Vormittags 10 Uhr als Anmel-etermin, der 28. Februar 1803, Vormittags 10 Uhr als Versteigernngstermin, der ». März 18S3, Vormittags 1» Uhr als Termin zu Verkün-ung -es Vcrtheilungsxlans Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des Friedrich August Julius Rsszberg eingetragene Mühlengrundstück, bestehend aus dem Wohngebäude mit eingebauter Mahlmühle, Scheune, Stallung, Holzschuppen, Hofraum, Garten, Feld, Wiese, Dirkenniederwald und Mühlgraben, No. 29 des Brandkatasters, No. 1, 56 und 303 des Flurbuchs und Folium 29 des Grundbuchs für Sachsdorf, nach dem Flurbuche 2 da 23,a — 4 Acker 13 ^Ruthen groß und mit 123,Steuereinheiten belegt, bei der Landesbrandkasse einschließlich dem Müh lenzeuge mit 7530,00 Mark nach 1755 Beitragseinheiten versichert, sachverständigerseits ohne die vorhandene Wasserkraft auf 16201,00 Mark geschätzt, soll im hiesigen Amtsgericht zwangs weise versteigert werden und es ist anberaumt worden. Die Realbecechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine an zumelden. Eine Uebersickt der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts Donnerstag, den 12. dies. Mts., 11 Uhr Vormittags, gelangen in dem Dorfe Grumbach folgende Gegenstände, als: 1 Decimalwaage, 1 Partie Milchäsche, 1 Partie Küchengeräthe, 1 Butterfaß, verschiedene Möbelstücke u. a. m. zur öffent lichen Versteigerung. Bieterversammlung in der Herzog'schen Gastwirthschaft daselbst. Wilsdruff, den 5. Januar 1893. Rend. Busch, Ger.-Vollz. Bekanntmachung. Das 1. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893, enthaltend: No. 1. Verordnung, den Verkauf von Fleisch und von Fett kranker Thiere betr., vom 17. Dezember 1892, liegt zur Einsichtnahme auf hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 7. Januar 1893. Der Stadtrath. Brgmstr. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hat behufs Erhebung dieser Steuer am 10. Januar jeden Jahres eine genaue Consignation aller steuerpflichtigen Hunde zu erfolgen. Es werden demgemäß alle hiesigen Einwohner, welche im Besitz von Hunden sind, hierdurch aufgefordert, dieselben bei Vermeidung der auf die Hinterziehung gesetzten, auf den dreifachen Betrag dieser Steuer sich belaufenden Strafe am 10. Januar 1893 in der hiesigen Stadtkämmerei anzumelden. Wilsdruff, am 2. Januar 1893. Der S L a d t g e m e r n d e r a t h. Brgmstr. Bekanntmachung. Hierdurch fordere ich alle Diejenigen, welche dem in Konkurs verfallenen Schuhmacher und Wirthschaftsbesitzer Hermann» Robert Gierisch in Limbach noch etwas schuldig sind, auf, die schuldigen Beträge bei Vermeidung der Klage sofort an mich zu zahlen, auch werden Diejenigen, welche zur Konkursmasse gehörige Sachen im Besitz haben, ersucht, mir sofort davon Anzeige zu machen. Dresden, am 6. Januar 1893. Rechtsanwalt Gustav Müller, Waisenhausstr. 35, 2. Zur Militärvorlage. In dem Januarhefte der „Deutschen Rundschau" ist der Königlich Preußische Generalmajor z. D. und Kaiserlich otto- manische Generallieutenant C. Frhr. v. d. Goltz, der Verfasser des Werkes „Das Volk in Waffen" für die Militärvorlage ein getreten. Wir geben diesen Aufsatz „Deutschland am Schei dewege" in nachfolgenden mit einigen unwesentlichen Kürz ungen wieder: Frankreich besitzt 38 Millionen Einwohner, Deutschland 49; dennoch unterhält Frankreich ein an Offizieren, Mann schaften, Pferden und Gesckützen durchweg nicht unerheblich stärkeres Heer im Frieden. Es bildet jährlich 42000 Mann mehr zu Soldaten aus und wird, wenn das jetzige Wehrgesetz hinreichend lange gewirkt hat, Deutschland um mehr als eine halbe Million gedienter Soldaten überlegen sein. Frankreich, das an sich schwächere, hat also im Augen blick Deutschland hinsichtlich seiner Wehrverfaffung überflügelt. Obschon es mit der allgemeinen Wehrpflicht mehr als ein halbes Jahrhundert später begann, als Preußen, so hat es in dem seither verflossenen kurzen Zeiträume Deutschland in seiner Ent wickelung dieser wichtigsten aller Einrichtungen des modernen Staates vom ersten Platze verdrängt und darin die Führung übernommen. Das ist es, was man in der Fremde gayz richtig heraus fühlt, und woran man auf der uns unfreundlich gesinnten Seite die stille Hoffnung knüpft, Deutschland werde beim nächsten Waffengange unterliegen. Man verfolge nur die ängstliche Sorgfalt, mit welcher die ausländische Presse in Ost und West die Stimmen sammelt, welche jetzt daheim gegen die Regierungs vorlage laut werden, um sich zu überzeugen. Daß Frankreich uns mit seiner Wehrverfassung heute voraus ist, kann nicht bestritten werden. Das Entscheidende dabei bleibt die Zahl der jährlich ausgebildeten Mannschaften, und diese Zahl steht, wie wir gesehen haben, auf Frankreichs Seite. Es kann dagegen nur angeführt werden, daß das nu merische Gewicht bedeutungslos sei, und thatsächlich hören wir dies von den Gegnern der Militärvorlage aussprechen. Der Satz, daß eine kleinere, aber vorzüglich ausgerüstete und aus gebildete Truppe mehr wert sei, als eine zahlreiche aber schlechte klingt ganz vortrefflich und verfehlt seinen Eindruck nie. Aber es handelt sich gar nicht darum, eine tüchtige Minderzahl mit einer untauglichen Überzahl zu vergleichen, sondern vielmehr gleichwertige oder doch annähernd gleichwertige Größen gegen überzustellen. Wer sagt uns, daß die französischen Truppen von heute schlechter seien, als die deutschen. Als gute Pa trioten dürfen wir in der Stille unserer Herzen davon über zeugt sein, ganz ebenso, wie die Franzosen sicherlich das Ge genteil glauben. Aber positive Beweisgründe lassen sich nicht beibringen. In Frankreich ist seit zwanzig Jahren viel gearbeitet worden, nicht zum mindesten hat sich das wissenschaftliche Leben der französischen Armee gehoben. Die Mittel, die uns zugänglich sind, stehen auch den Franzosen zur Verfügung; die Beschaffen^ heit der Bewaffnung ist so gleich. Der französische Solda mag physisch etwas schwächer, als der deutsche scheinen. Aus dauer und Marschleistungen sind aber nach allen Berichten vortrefflich. Vergeblich sieht man sich nach dem positiven Grunde um, welcher den Organisator und Staatsmann oder die Regierung des Landes berechtigte, die Überlegenheit an Qualität für unsere Truppen als einen bestimmten Faktor ohne weiteres nun in Rechnung zu bringen. Die größere Gleichmäßigkeit unseres Offizierkorps in Zu sammensetzung und Berufsausbildung ist freilich ein greifbares Moment unserer Überlegenheit über andere Armeen; es wird noch eine Zeit lang fortbestehen und kann viel thun, jedoch nicht alles. Sodann wird viel von der besseren Führung im großen gesprochen, wodurch wir künftighin die Überzahl unserer mut maßlichen Gegner ausgleichen sollen. Auch das klingt gut, aber es kann auch zu sehr gefährlichen Selbsttäuschungen noch führen. Auch der größte Feldherr bedarf außerdem der hinreichenden Mittel, um sich geltend machen zu können. Nur in der ge schickten Ausnützung der Mittel, nicht in der Ausführung von überraschenden Zauberkunststücken kann sich sein Genie be- thätigen. Bekannt ist, welche Bedeutung Napoleon dem Werth der Truppenzahl beimaß. Näher steht uns Feldmarschall Moltke und unwillkürlich