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WMIt für Mckuff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne I Nummern 10 Pf. WmM, Doffen, Ziebevlkhn und die UmgegkildkN. Imtsblutt Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie sür das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. No. 1». Freitag, den 3. Februar 18W. Verordnung, die Beiträge der Besitzer von Rindern und Pferden zur Deckung der im Jahre 1892 aus der Staatskasse bestrittenen Verlage an Seuchen- n. s. w. Entschädigungen betreffend. Nach der im Monate Dezember vorigen Jahres vorgenommenen Aufzeichnung der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ist zur Erstattung derjenigen auf das Jahr 1892 verlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, die an Entschädigungen nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödteten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere, bez. nach den Gesetzen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 für die an den Folgen der Impfung der Lungen- feuche umgestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für in Folge von Milzbrand gefallene oder getödtete Rinder zu gewähren gewesen, bez. an Verwaltungs kosten erwachsen sind, auf jedes der ausgezeichneten n) Rinder ein Jahresbeitrag von viernndzwanzig Pfennigen, b) Kferde ein Jahresbeitrag von elf Pfennigen zu erheben. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in § 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1881 Seite 13 —und der Verordnungen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1884 Seite 62 und von 1886 Seite 64 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Ein hebung der beregten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindeoorstände) andurch angewiesen, auf Grund der aus den Kreishauptmannschaften, bez. Amts hauptmannschaften abgestempelt an sie zurückgelangten Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pferdebesitzern unverzüglich einzuheben und bis längstens den I. April dieses Jahres unter Beischluß der Verzeichnisse an die Kreishauptmannschaften, bez. Amtshauptmannschaften einzuzahlen. Dresden, am 24. Januar 1893. Ministerium des Innern. (gez.) von Metzsch. Bekanntmachung. Die Maul- und Klauenseuche unter dem Viehe von Huhndorf ist erloschen. Meißen, am 31. Januar 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. V. ILLr«!»!»»«!». Erinnernng der Ortsbehörden an die schleunige Einreichung der noch rückständigen, aber zufolge früherer Bekanntmachungen nach Ablauf eines jeden Jahres vir Mitte Januar hier vorzu legenden Ueberstcht über die vorhandenen Ziehkinder bez. eines Fehlscheines. Meißen, am 31. Januar 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. Hheatersonderzug Uotschappel Wilsdruff. Dienstag, den 7. Februar d. Is., verkehrt im Anschluß an den 11 Uhr 15 Min. Abends von Dresden-Altstadt gehenden Persvnenzug ein Personensondermg von PoLschavpel nach Wilsdruff in folgendem Fahrplane: Abfahrt von Pstschapxel 11 Uhr 40 Min. Abends, Ankunft in Wilsdruff 12 „ 28 „ Vorm. Zur^ Benutzung des Soirderzuges webcher an allen Verkehrsstellen der Linie hält, berechtigen die gewöhnlichen Fahrkarten. Köuigliche Bahnverwaltung. Ferkelmarkt in Meisten. Durch Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern ist, so lange das noch nicht entbehrliche allgemeine Viehmarktverbot noch fortbesteht, der Verkauf von Ferkeln vor- läusig >n hiesigen Gasthöfen unter thierärztlicher Controle gestattet worden. Als Gasthöfe, in denen der Verkauf stattfinden darf, sind der Schneidersche, Götzesche, Täuschersche (Garküche), Neugasse Nr. 12, 9 und 2, und der Vollrathsche, Hahnemannsplatz Nr. 20, bestimmt. Die Zeit des Verkaufs wird auf Donnerstag von Morgens 4 Uhr an festgesetzt, während die Anfuhr bereits von '^4 Uhr gestattet ist. Die thierärztliche Controle wird vom Königlichen Bezirksthierarzte, Herrn Schleg hier, bis auf Weiteres in der Zeit von Morgens 7—8 Uhr vorgenommen. Die Abfuhr von Ferkeln vor dieser Controle ist zur Vermeidung einer Strafe bis zu 5 Mark verboten. Hur Deckung der Kosten der Controle ist für jedes zu Markte gebrachte Ferkel eine Gebühr von — Mark 6 Pf. an oen mit der Einhebung beauftragten Schutzmann zu entrichten. Meißen, am 30. Januar 1893. Der Stadtrat h. Schiffner. Tagesgeschichte. Es unterliegt wohl kaum einem Zweifel, daß unser Ver- hältniß zu Rußland in neuester Zeit ein besseres und freundschaftlicheres geworden ist, als in den letzten Jahren. Die Ernennung des Generals von Werder als Botschafter am russischen Hofe, die Entsendung und Aufnahme des russischen Thronfolgers in diesen Tagen bei Gelegenheit der Vermählungs feierlichkeiten in Berlin und des Geburtstages unseres Kaisers, die Aeußerungen des Staatssekretärs von Marschall im Reichs tage bei der Etatsberathung und der Ton unserer und der russischen Presse besonders auch den schwebenden Handels vertragsverhandlungen gegenüber sind klare Beweise hier für. So darf wohl als feststehend vorausgesetzt werden, daß auf unserer und der russischen Seite der feste gute Wille vor handen ist, zu einer handelspolitischen Abmachung zu kommen. Dies vorausgeschickt, wird man aber immerhin gut thun, seine Hoffnungen auf einen günstigen und baldigen Abschluß nicht zu hoch zu spannen, da jedem Handelsverträge und insbesondere diesem auf beiden Seiten wesentliche Schwierigkeiten im Wege stehen. Vor allem ist nicht zu übersehen, daß in der That unsere Landwirthschaft in den östlichen Gegenden in erster Linie durch die Herabsetzung der Kornzölle zu leiden haben wird, während die Vortheile der Industrie zu gute kommen. Der kurze Landweg von Rußland über die deutsche Ostgrenze wird eine Masse russischen Getreides gerade in diese "Provinzen bringen, welche wenig Industrie haben, im wesentlichen auf den Ge treidebau angewiesen sind und bei den ohnedies jetzt und vor aussichtlich noch auf längere Zeit niedrigen Getreidepreisen eine weitere Konkurrenz von Rußland schwer empfinden müssen. Der Westen Deutschlands kann diese Konkurrenz viel leichter tragen; da ist zunächst der weitere und theurere Transport und dann die dichtere Bevölkerung industricreicher Gegenden und großer gewerblicher Mittelpunkte, welche eine viel reichlichere Ver sorgung mit Getreide beanspruchen und bedürfen, als der Osten. Eine weitere Schwierigkeit bieten die übertriebenen Forderungen nach Zollermäßigungen, welche vielfach von der deutschen Industrie an Rußland gestellt werden. Es ist ja begreiflich, daß die ge ringen Vortheile, welche unsere Industrie, wenige Ausnahmen abgerechnet, durch die anderen Handelsverträge erreicht hat, sie dieses Mal, wo man sie nach ihren Wünschen frägt, vielleicht über das Maß des Erreichbaren hinausgehen ließen. Es muß aber dabei billigerweise nicht außer acht gelassen werden, daß Rußland seine Industrie, welche es sich mit großen Opfern und hohen Schutzzöllen geschaffen hat, nicht tödten oder empfindlich schädigen lassen kann, ohne die Unzufriedenheit in seinem Lande zu vermehren und große Verluste am Kapital herbeizuführen. Es giebt auch beim besten Willen auf russischer Seite eine Grenze des Entgegenkommens, die Rußland mit seinen hoch protektionistischen Ansichten im Volke und in den leitenden Kreisen nicht überschreiten kann und darf. Bei diesen Schwierig keiten, welche den beiden unterhandelnden Mächten gewisse Be schränkungen auflegen, ist es besonders dringend nothwendig, daß die Verhandlungen vorsichtig und in sachkundiger Weise geführt und daß Licht und Schatten, Vortheil und Nachtheil in richtigem Verhältniß vertheilt werden, auf beiden Seiten von zu weit gehenden Erwartungen abgesehen wird. Immerhin steht zu hoffen, daß bei dem zweifellos vorhandenen beiderseitigen guten Willen eine zufriedenstellende Lösung dieser Schwierigkeiten gefunden werden wird. Die Reichstagsbeschlüsse über Abänderung der Gewerbe ordnung nach den Anträgen der Abgg. Ackermann und Genossen, die, wie bekannt, den Befähigungsnachweis und eine Reihe von Erweiterungen der Rechte der Innungen betreffen, hat der Bundesrath seinem Ausschuß für Justizwesen überwiesen. Es sind also darüber weitere Verhandlungen zu erwarten. Die Generals-Reden vom Geburtstage des Kaisers, in welcher eine Anzahl kommandierender Generale die Noth wendigkeit der neuen Militärvorlage im Hinblick auf die allge meine Lage betonten, haben viel Beachtung gefunden. Wenn von einigen Seiten darin eine politische Agitation erblickt wird, so ist diese Auffassung doch nicht ganz zutreffend; es lag nahe,