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WmM für Mskilff ThlllMt, DM MM« md die Umgegenden ImtsölM für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadlrach zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. No. 19 Dienstag, Zen 7. März 1893 Bekanntmachung Bekanntmachung Meißen, am 1. März 1893. Bekanntmachung Der diesjährige hiesige Frühjahr-Markt wird Erscheint wöchentlich zweimal u. zwar Dienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne 1 Nummern 10 Pf, Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Königliche Amtshauptmannschaft, v. Zkirä>bach. Der Stadtrath Dicker, Brgmstr. Bierdruckapparate betreffend. Behufs der besseren Entleerung der Luftkessel der Bierdruckapparate von dem darin in Folge des Luft- und Witterungswechsels sich ansammelnden Schweißwasser macht sich nach sachverständigem Ausspruche die Anbringung eines Ablaßhahnes an der tiefsten Stelle der obgedachten Luftkessel nöthig. Es wird daher den sämmllichen Inhabern von Bierdruckapparaten des hieMn Verwaltungsbezirkes aufgegeben, binnen 4 Wochen soweit dies noch nicht geschehen ist, 1 ., den nurgedachten Ablatzhahn herzustellcn. Ferner ist binnen gleicher Frist 2 ., zu dem Zwecke der von Zeit zu Zeit sich nothwendig machenden Ausscheuerung der Luftkessel ein sogen. Mannloch an demselben, außerdem aber 3 ., zur Verhinderung des Eintrittes ranzig gewordenen Schmieröles in die Luftleitungen einen Oelfängev neben der Luftpumpe anzubringen. Hiernächst wird 4 ., mit Rücksicht darauf, daß die messingenen Verbindungen, Verschraubungen und Aniestiicke in den Bierrohren zu dem Betriebe der Bierdruckapparate nicht unbedingt nöthig sind, solche aber erfahrungsgemäß zum Äbsetzen von Bierhefe und Schmutz, bezw. zur Bildung von Grünspan Veranlassung geben, die Entfernung derselben angeordnet, und 5 ., die Anwendung von Rierpumpen, welche das Bier unmittelbar aus dem Fasse aufsaugen, hiermit verboten. Im Uebrigen sind ... . 6 ., künftig bei der Aufstellung neuer Bierdruckapparate ausschließlich reine Zinnrohre für die Bierlcitungen m Anwendung zu bringen. Inhaber von Bierdruckapparaten, welche vorstehenden Anordnungen nicht gehörig nachkommen beziehendlich denselben zuwiderhandeln, werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder entsprechender Haft belegt werden. Meißen, am 27. Februar 1893. Der Stadtrat h. Ficker, Brgmstr. Königliche Amtshauptmannfchaft. Donnerstag, den 9. nnd Freitag, Zen 10. März, "b^h"^Wilsdruff, am 18. Februar 1893. Bekanntmachung. Wer seinen Hund ohne die für das laufende Jahr gütige Stcuermarke am Halsbande außerhalb der Häuser und sonstigen geschlossenen Räumen herumlaufcn läßt, wird, insoweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, mit . . „ Zrer Mark bestraft. Diese Strafe wird auch eingehoben, wenn solche Hunde vom Caviller eingefangen und binnen der gesetzlichen Frist, 3 Tagen, bei demselben wieder abgeh,lt werden. Hinter ziehungen der Hundesteuer werden außerdem noch mit Erhebung des dreifachen Betrages der letzteren geahndet. Wilsdruff, den 6. März 1893. Der Stadtrat h. Ficker, Brgmstr. Die neueste Rede des Kaisers wird meist in zustimmen dem Sinne besprochen. „Den Reden Kaiser Wilhelms," schreibt die „B. B. Ztg.", „wohnt das Moment des Uebcr- raschenden in hohem Grade inne. Sei es nach der Richtung der Schärfe oder der Milde, immer weiß Kaiser Wilhelm etwas zu sagen, was weitgehende Rückschlüsse zuläßt und den Schleier von einem Kreise von Gedanken fortzieht, deren Inhalt unbe kannt war und plötzlich gleichsam grell beleuchtet wird. Die beim Festmahle des Oberpräfidenten der Provinz Brandenburg gefallenen Worte aus Kaiserlichem Munde heben sich von den bei gleichen Anlässen gefallenen durch die Stimmung, welche sie zum Ausdruck bringen, wesentlich, überraschend ab. Fünf Jahre regiert Kaiser Wilhelm II. in wenigen Monaten. Männiglich ist bekannt, mit welcher Begeisterung der Monarch an die schwierigen Aufgaben herantrat, die seiner harrten. Ver trauen hatte er auf seine Fahne geschrieben, Vertrauen wollte er geben und empfangen; seine Güte sollte alle edlen Instinkte wachrufen, sein Entgegenkommen avfopferungsfreudige Vater landsliebe wecken, jenen Patriotismus, der das Gemeinwohl immer und allezeit voranstellt. Der Idealismus überwog da Bekanntmachung. Das 3. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893, enthaltend: No. 8. Bekanntmachung, die Lehr- und Prüfungsordnung für die Gymnasien betr., vom 28. Januar 1893, rur Einsichtnahme auf hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, den 4. März 1893. Die in Gemäßheit von Art. II § 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgo. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monare Januar d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen innerhalb der Amts hauptmannschaft im Monate Februar d. I. an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangte Marschfourage beträgt 7 Mark 69 Pf. für 50 Kilo Hafer, 4 „ ^1,s „ „ «>0 „ Heu, .... 2 „ 31 „ „ 50 „ Stroh. Ueber die Sommermftn l,^Kaisers sind, wie aus Hof- k„isen nähere Bestimmungen noch Vorbehalten. Gc- k i nabm^e an eine Nordlandsfahrt. Außer der Theilnabme an den ungarischen Herbstmanövern und einem längeren Aufenthalt am Hose des Kaisers Franz Josef wird der Kaiser nach den großen Manövern in den westlichen Provinzen, wie sie bereits für das veraanaene ^ahr geplant waren, einen Ausflug nach Elsaß-Lothnngen ^unternehmen u„d einige Zeit auf Schloß Urvillc in Lothringen verweilen. Auch von einem Besuche in den östlichen Provinzen im Spätherbst ist die Rede. Der deutlche Antisemitenbund in Berlin beging am Sonn- aben sein Stiftungsfest, wobei Ahlwardt, welcher sehr stürmisch geseiet wurde, den Konservativen durch Herrn v. Helldorf an kündigte, daß von jetzt ab der Antisemitismus in jedem von Ihnen besetzten Wahlkreise einbrechen werde. Rechtsanwalt Hert wig deutete an, daß die an den Regierungsantritt des Kaisers ge knüpften Hoffnungen sich nicht erfüllt hätten und erklärte: Wenn nicht mit der Remerunq gegen das Judenthum, dann obne sie und eventuell gegen sie! weit die praktischen Bedürfnisse und Erfahrungen. Hierin haben wir auch den vornehmsten Grund der Entzweiung zwischen dem Kaiser und Bismarck zu suchen. Noch sind nicht fünf Jahre seit dem Regierungsantritt Kaiser Wilhelms, noch nicht drei seit dem Rücktritt Bismarck's vergangen und wie anders steht der vom verehrungswerthesten Wollen erfüllte edle jugendliche Monarch die Dinge schon heute an! Das ist's, was elegisch aus der Rede herausklingt. Und dämm wird diese Rede theil- nabmsvollste Begeisterung im Lande erwecken, denn man er kennt aus der Rede, das schmerzliche Enttäuschungen den Monarchen zur Erkenntniß führten, daß es selbst dem besten, reinsten Wollen nicht gelingen will, alle Glieder des Volkes glücklich und zufrieden zu machen. Und noch ein Moment be- merkenswerther Art birgt die Rede. Der Monarch verweist auf Kaiser Wilhelm I., dabei mag seinem Geiste der große Be- rather des erhabenen Großvaters m seiner ganzen monarchischen Treue und Vaterlandsliebe vor Augen getreten sein und er wiederholte ein Wort aus Bismarck's Munde als Beweis da für, daß er seiner mit Kaiserlichem Wohlwollen in diesem Augenblicke gedachte. Es wäre optimistisch, hierin im Augenblicke