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WMIt für Wilsdruff Tharandt, Uojskn, Kebealehn and die UmMaden. ImtsbtAtt für die Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post ' bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne i Nummem 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. No. 38. Freitag, de« 12. Mai 18S3. Verordnung an sämmtliche Amtshauptmannschasten, Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände, die Wahlen zum Reichstag betr. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 6. laufenden Monats der Reichstag aufgelöst und zur Vornahme von Neuwahlen der 15. Juni dieses Jahres festgesetzt worden ist, so werden die Eemeindeobrigkeiten, — als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchem die Revidirte Städteordnung eingeführt ist, die Stadträthe, für die Städte, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister, und für das Platte Land die Amtshauptmannschaften zu betrachten sind, — hierdurch an gewiesen, unter Beobachtung der in dem Wahlgesetze für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 Seite 145 flg.) und in dem zu Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Reglement vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 flg.) enthaltenen Bestimmungen, und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke, die in den 88 6 und 7 des angezogenen Reglements vorgeschriebene Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände in Gemäßheit von §^8 des Wahlgesetzes und § 1 des Reglements die Wählerlisten aufzustellen. In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzutheilen sind — § 7 Absatz 3 des Reglements —, hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen; eS sind daher die Gemeindevorstände von den Amtshauptmannschasten wegen der geschehenen Bezirkseintheilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Auslegung der Wählerlisten hat spätestens am 18. Mai dieses Jahres zu erfolgen und es ist deshalb von den Stadträthen, Bürgermeistern und Gemeindevorständen vorher die im 8 2 des Reglements vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Die für die Wahlhandlung benöthigten Protokoll- und Gegenlisten-Formulare werden für die städtischen Wahlbezirke den Stadträthen und beziehentlich Bürgermeistern, für die Wahlbezirke des Platten Landes den Amtshauptmannschasten zur Behändigung an die Wahlvorsteher zugehen. Die Amtshauptmannschasten haben anher anzuzeigen, welche Anzahl der bezeichneten Formulare sie für ihren Bezirk bedürfen. Dresden, am 8. Mai 1893. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Paulig. die Sozaldemokratic beherrscht, davon legen wieder folgende Depeschen Zeugniß ab, die dem „Vorwärts" nach der Reichs- leicht geht dem deutschen Volke doch einmal eine Ahnung auf, wohin es unter einem parlarmentarischen Regiment Lieber-Richter- Bebel geräth. Wenn jeder kaiser- und reichstreue Deutsche seine staatsbürgerliche Schuldigkeit thut, dann werden — so hoffen wir — die Wahlen den Beweis bringen, daß die Mehr heit des deutschen Volkes über die höchsten Güter des Vater landes und die Mittel und Wege ihrer Sicherung gleichen Sinnes ist mit dem Kaiser und den verbündeten Regierungen, daß sie insbesondere nicht gewillt ist, die Armee unter den Stand der Leistungsfähigkeit herabgedrückt zu sehen, den die berufensten und erfahrensten Rathgeber des Kaisers als unbedingt nothwendig anerkannt haben. Die „Nordd. Allg. Ztg." richtet an die Wählerschaften folgenden beachtenswerthen Apell: Die Wähler werden an diese Neuwahlen mit noch höherem Ernste, mit noch angespantcrem Pflichtgefübl herantreten müssen, als an solche, die dem regel mäßig erfolgten Ablaufe einer Wahlperiode folgen, denn schon dadurch, daß der Kaiser und die verbündeten Regierungen an die Wähler durch die Auflösung apelliren, ist die erhöhte Wichtig keit und Bedeutung dieser Wahl charakterisirt. Es wird daher die Aufgabe aller, die dazu berufen sind, sein, dafür zu sorgen, daß den weitesten Kreisen der Wähler das richtige Verständniß und Bewußtsein von dem Gewicht ihrer Aufgabe nicht fehle, wenn sie berufen sein werden, durch die Abgabe ihrer Wahl stimme über die Geschicke des Vaterlandes zu entscheiden. Und je ernster es die intelligenteren und gebilderen Theile der Nation mit ihrer Pflicht, dieses Verständniß in das Volk zu tragen, nehmen, desto besser werden sie sich um das Vaterland verdient machen. Alle Mitbürger aber, welche durch die Auflösung des Reichstages zur eigenen persönlichen politischen Mitarbeit auf gerufen sind, werden ihrer ernsten Pflicht nur dann gerecht werden, wenn sie sich allzeit vor Augen halten, daß eine gedeihliche Erfüllung nur gefunden werden kann im strengen Festhalten an! der altbewährten Losung: Mit Gott fürKaiser und Reich. Fürst Adolf Georg von Schaumburg-Lippe ist am Montag Nachmittag 5'/- Uhr in seiner Residenzstadt Bückeburg nach schwerem Leiden verschieden. Der verewigte Monarch war geboren am 1. August 1817 und folgte seinem Vater, Georg Wilhelm, am 21. November 1860 in der Regierung deS Fürstenthums Schaumburg-Lippe nach; vermählt war der ver« ewigte Fürst seit 25. Oktober 1844 mit Hermine, geborenen Prinzessin von Waldeck. Infolge des Ablebens des Fürsten Adolf Georg hat nunmehr sein ältester Sohn Georg den er ledigten Thron des Fürstenthums bestiegen; Fürst Georg steht im 47. Lebensjahre. Was für eine verkommene,vaterlandslo se Stimmung Königliche Amtshauptmannschast v. Atiuctzbach. erfolgen kann. Meißen, am 9. Mai 1893. Bekanntmachung, die Neichstagswahl betreffend. Unter Bezugnahme auf die vorstehende Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern werden die Herren Bürgermeister in Wilsdruff und Siebenlehn ingleichen die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Bezirkes angewiesen, die Anfertigung der Wählerliste für die Neichstagswahl (vergl. das Seite 283 des Bundesgesetzblattes v. I. 1870 abgcdruckte Schema) und zwar in doppelten Exemplaren dergestalt zu beschleunigen, daß die Auslegung des Hauptexemplares dieser Liste spätestens -en 18. dieses Monates Tagesgerichte. Berlin, 9. Mai. Se. Maj. der Kaiser wohnte heute Vormittag der Besichtigung der Bataillone des 2. Garderegiments z. F. auf dem Tempelhofer Felde bei, umgeben von einer glänzenden Suite, einer zahlreichen Generalität und vielen anderen hohen und fremdherrlichen Offizieren, sowie den resp. Vorgesetzten rc. Nach dem Vorbeimarsch der Bataillone rief Se. Majestät die Generale und Stabsoffiziere zu sich, sprach sein Lob über die sehr gelungene Vorstellung der Bataillone aus und erwähnte dann: „Seitdem wir uns nicht gesehen, sind eigene Wandlungen mit der Militärvorlage vor sich ge- gangen. Ich habe nicht deren Ablehnung erwarten können und hoffte von dem patriotischen Sinne des Reichstages eine unbedingte Annahme. Ich habe mich darin leider getäuscht. Eine Minorität patriotisch gesinnter Männer hat gegen die Majorität nichts zu erreichen vermocht, dabei sind leidenschaft liche Worte gefallen, welche unter gebildeten Männern ungern gehört werden. Ich mußte zur Auflösung schreiten und hoffe von einem neuen Reichstage die Zustimmung zur Militärvor- ^Ee aber auch diese Hoffnung täuschen, so bin Ich was ich vermag, an die Erreichung derselben zu fetzen, denn Ich bin zu sehr von der Nothwendigkeit der Militär- voriage, um den allgemeinen Frieden erhalten zu können, über- von Aufregung der Massen gesprochen; Ich glaube nicht, daß sich das Deutsche Volk von Unberufenen er- ^3°" Gegentheil, Ich weiß Mich Eins in dieser Mil l Vorlage mit den Bundeöfürsten, mit dem Volk und mit der Armee, ^ch. danke, meine Herren, Ich habe Mich ^hnen gegenüber nur aussprechen wollen, wie Ich es beim Ent stehen der Vorlage gethan." i "'rd und muß jetzt unverzüglich in lebhaftesten Gang kommen. Man war ja schon lange auf das Ergebniß gefaßt und k-m- Partei wird von demselben überrascht worden sein. Aber manches, insbesondere die Auf stellung von Kandidaten, die Veranstaltung von Wähler- und Vertrauensmännerversammlungen, der Erlaß von Aufrufen die Schlagfertigkeit der ganzen Organisation, muß jetzt unverzüg lich und mit größter Thatkraft m die Hand genommen werden. Der strategische Aufmarsch für die bevorstehende Wahlschlacht ist gegeben. Zur Erreichung des Zieles kommt es aber auch wesentlich darauf an, die taktischen Anordnungen im ganzen wie im einzelnen möglichst zweckentsprechend zu lassen. Ist das Hiel, die Heeresverstärkung, nach Maßgabe des Hueneschen Antrages zu erreichen, so kommt es in erster Linie darauf an, möglichst viel Männer in den Reichstag zu senden, welche für diesen Antrag zu stimmen bereit sind. Stimmenzersplitterung unter den Freunden der Heeresvorlage ist aus dem doppelten Grunde sehr bedenklich," weil erfahrungsgemäß Stichwahl den Gegnern den größten Vortheil bieten und bei starker Zersplitterung selbst die Gefahr besteht, nicht in die engere Wahl zu kommen. Die ! strategische Regel: „Getrennt marschiren, vereint schlagen!" list in der Wahlkampagne oft sehr verhängnißvoll, da die auf eine gemeinsame Aktion angewiesenen Parteien sich bei getrenntem Marschiren im ersten Wahlgange gewöhnlich derart bekämpfen, daß bei vielen ein Gefühl der Erbitterung zurück bleibt, welches Veranlassung wird, am Stichwahltage gar nicht auf dem Kampf plätze zu erscheinen. So viel als möglich, muß daher die Verständigung über die Heeresreform die einzige Parole sein; andere Fragen, die nur Verwirrung und Unfrieden stiften, sollten aus diesem nationalem Wahlkampfe möglichst auSge- schieden werden. Die Opposition wird natürlich die Blicke der Wähler von der Militärvorlage nach Thunlichkeit abzulenken trachten. Ist doch in den Reihen derjenigen Parteien, die gegen die Heeresverstärkung gestimmt haben — mit Aus nahme der Sozialdemokraten, die stets geschlossen auf die Schwächung unseres Vaterlandes hinarbeiten — ein Heller Zwist ausgebrochen! Die Opposition gegen die Militärvvr- lage steht also auf recht schwachen Füßen, sie wird darum die Aufmerksamkeit der Wähler auf andere Gegenstände hinleiten wollen. Die Sozialdemokratie, deren offizieller Wahlaufruf bereits vvrliegt, thut dies bereits nicht ohne Geschick und ver schiedene Blätter der bürgerlichen Demokratie pfeifen aus der selben Tonart. Die „Volksrechte", so wird pathetisch! erklärt, find in Gefahr; darauf komme es bei den nächsten Wahlen an, daß dem Volke leine Rechte erhalten bleiben. Das ist eine öde, kümmerlich öde Phrase! Kein Mensch beabsichtigt, dem Volke seine verfassungsmäßigen Rechte zu verkümmern. Die Demokratie und Sozialdemokratie aber versteht unter dem Begriff „Vollsrechte" ganz etwas anderes als der gewöhnliche Menschenverstand; Volksrecht spricht sie und Parlamentsmacht meint sie. In welcher Weise die sogenannten Volksrechte durch die parlamentarischen Fraktionen der Demokratie geschützt sind, das haben die letzten Tage auf das deutlichste gezeigt. Die Führer der Fraktion, herrschsüchtige, rücksichtslose Männer, be fehlen, wie abgestimmt werden muß, und die Mitglieder ge horchen. Wer kümmert sich dabei um „Volksrechte"! Es kommt nur das blanke egoistische Parteiinteresse in Betracht. Nun sollen die deutschen Wähler ihr „Volksrecht" wieder ein mal ausüben. Mit den größten Versprechungen sucht die Demokratie sie in ihr Lager zu locken — gilt es aber zu handeln, gilt es zu halten, was sie versprechen, dann kommt erst die große Frage: wie stellt sich die Fraktion dazu? Legen also die Wähler ihre „Volksrechte" in die Hände der Abgeordneten, so werden sie darauf achten müssen, daß sie selbständige Männer wählen, die nicht dem Kommando eines Einzelnen folgen und die nicht unentschlossen hin und her schwanken, oder die auf eine Knebelung des Einzelwillens ausgehen. In den Händen solcher Volksvertreter sind die „Volksrechte" am schlechtesten gewahrt. . » --- „ - - -- Den Neuwahlen wird von feiten der Oppositionspresseitagsauflösung zugegangen sind und die er naiv genug abdruckt: mit großem Vertrauen entgegengesehen. Es ist indessen sehr Baltimore, 7. Mai. Glückauf zur Reichstagsauflösung und wohl möglich, daß-sie eine arge Enttäuschung erfährt. Viel-' Neuwahl. Sozialistische Arbeiterpartei. I. A. Fritzsche. —