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Wochenblatt für Wilsdruffs Tharaud, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. A m t 8 ff t a t l für das Königl. Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. /reitag, den 3. Aiärz l863. 9. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: A. Lorenz. Von dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Vierteljahrgang beträgt 10 Ngr. und ist jedesmal vorauszubezahlen. Sämmtliche Königl. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. Anzeigen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl (in der Redactton), als auch tn der Druckerei d. Bl. in Meißen bis längstens Donnerstag Vormittags 8 Uhr erbeten, Inserate nur gegen sofortige Bezahlung besorgt, etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, mit großem Dankt angenommen, nach Befinden honortrt. Verordnung des Ministeriums des Innern, die Bewegung innerhalb des veterinärärztlichen Personals betreffend. Das Ministerium des Innern erachtet zu dem Zwecke, um der Commission für das Veterinär- wesen, beziehentlich den Bezirksthierärzten die unentbehrliche Uebersicht über das veterinära'rzlliche Personal einschließlich der thierärztlichcn Empiriker sowie über die Bewegung innerhalb desselben zu ermöglichen, für erforderlich, in weiterer Ausführung des Gesetzes vom 14. Decembcr 1658, die Ausübung der Thier- heilkunde betreffend, hierdurch zu verordnen, daß I) sammlliche, im Lande bereits seßhafte Amtsthierärzte, Thierarzte und mit Liccnzschcinen versekene Empiriker binnen 4 Wochen von Publikation dieser Verordnung an ihren dermaligen Aufenthaltsort, eintretende Veränderungen des vorherigen Wohnsitzes aber binnen 4 Wochen von der letzter» an gerechnet, ingleichcn 2) alle neu eintrelende Amtsthierärzte und Thierärzte binnen 4 Wochen von der ersten Nieder lassung im Lande an den Ort der letztern dem betreffenden Bezirksthierarzte anzuzeigen und eintretcndcn Falls die unter 1) gedachte Anzeige ebenfalls zu bewirken haben. Unterlassungen dieser Anzeigen sind mit Ordnungsstrafen bis zu 5 Thlr. zu ahnden. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Dresden, den 18. Februar 1865. Ministerium des Innern. -frhr. von Reu ff. Schmiedel, u m sch a u. In Baden ist schon seit beinahe einem Jahre die Aufsicht über die Volksschule» den Ortsgeistli- chcn abgenommen und einem aus Gemcindegliedern gebildeten Schulrathe übergeben worden. Darob ergrimmten denn viele der Herren im schwarzen Rock, weil sie sich als die alleinigen Lichter (?) be trachten, von denen die Welt erhellt werden soll. Aber wohin sie sich in ihrer Noth wandten, überall sanden sic für ihre Klagen taube Ohren und ver schlossene Lhüren. Zuletzt wurde der Großherzog mit Adressen und Deputationen derart überlaufen, daß er nicht im Stande war, alle anzuhören. Die frommen Herren und ihr Anhang versuchten, den Fürsten zu einem Bruche der Gesetze zu verleiten, indem sie ihn bereden wollte», das neue Schul gesetz einseitig ohne Zuziehung der Kammer aufzu heben. Der Großhcrzog wandte sich erzürnt über diese Zumuthung von ihnen ab und nun setztcn sie großartige Versammlungen in's Werk, denen sie den Namen „das wandernde Casino" bei legten. Auch nach Mannheim kam die Gesellschaft, aber hier ging es ihnen traurig. Erst fanden sie kein Local für ihre Zusammenkünfte (die Kirchen waren ihnen durch die Behörden verschlossen und