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ung. , Markt nd bitte, auch io u lassen- neueste» Näotels, chttgung- )ler. tlt schnell schmerzen, nterletbt- Rgr. bet druff. bekannte vre»drn da» co« 20000 in nicht imen. IS «,r. S , s«,r. s - er . »s . 186S. t. 1866. -Pf. erkauft ' Ngr. Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, Noff-n, Sieben lehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das König!. Verichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. efreitag, den 30. Rovemker!866. 48. Berantwortlicher Redacteur und Verleger: A. Lorenz. Bon dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Btert elj ahrgang beträgt tO Ngr. und ist jedesmal vorauszubezablen. Sämmtliche Känigl. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. «nzetaen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl (in der Redaction), al» auch >n der Druckerei d. Bl. in Meißen bis längsten- Donnerstag Vormittags 8 Uhr erbeten, Inserate nur gegen '"sorttge Bezahlung besorgt, etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blatte« entsprechen, mir großem Danke ""genommen, nach Befinden honorirt. Bekanntmachung. Um denjenigen, infolge der Kriegsereignisse erkrankten und verwundeten Unteroffi zieren und Soldaten der ins Land zurückgekehrten Königl. Sächsischen Armee — welche bereit» schon früher in ihre Heimath zu entlassen gewesen und daher, entfernt von ihrer Truppe, behufs gänzlicher Herstellung ihrer Gesundheit genöthigt gewesen sind, sich in civilärztliche Behandlung zu begeben und »och darin stehen — die Wohllhaten einer geregelten Verpflegung und ärztlichen Behandlung durch Auf nahme in ein Militärhospital — soweit dies möglich — zu Theil werden zu lassen, treten die Bestim mungen in §8. 86 flg. de» OrdonnanzgesetzeS vom 7. December 1837, deren Ausführung durch die Zeit- Verhältnisse gestört war, wiederum in Kraft. ES werden daher die betreffenden Civilärzte veranlaßt, nicht allein die zur Zeit noch in ihrer Behandlung stehenden kranken und verwundeten Soldaten unverzüglich bei deren Kompagnie- rc. Kommaudo anzumelden, sondern anch, dafern der Kranke nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen, ohne Gefahr für fein« Gesundheit transportabel ist, in das, seinem Aufenthaltsorte zunächst gelegene Militärhospital abzusenden. Wird jedoch dessen TranSportirung bedenklich gefunden, so ist, wenn die nächste Garnison nicht über zwei Stunden entfernt, dem Commanbantrn derselben sofort Nachricht zu geben, und der Krank» sodanu durch einen Militärarzt zu behandeln. Ebenso wird auch erwartet, daß etwaige, bei Stadtcom- munen, Gemeinde» oder in Privathäusern aufgenommene kranke und verwundete Soldaten, ihren Com pagnie» rc. namhaft gemacht, und wenn sie transportabel, dem nächstgelegenen Mtlitärhospitale über- wiese» werden. Die zur Zett etablirten Sächsischen Militärhospitäler befinden sich: in Dresden (Ptonnter- Kaserne), in Augustusbad bet Radeberg, in Annaberg, in Plauen, in Zwickau, in Grimma, in Borna und in Freiberg. Dresden, am 20. November 1866. Kriegs-Ministerium. voll Fabrice. Neidling. Bers r d nung an sämmtliche Obrigkeiten, die Aufstellung der Listen für die Wahlen zum Reichstage des norddeutschen Bundes betreffend. , , Um die Wahlen für den Reichstag de« norddeutschen Bunde» nach künftiger Publication de» darauf bezüglichen, dermalen der ständischen Berathung noch unterliegenden Gesetzes ohne längeren Verzug in's Werk setzen zu können, erscheint e» angemessen, schon jetzt die ersorderltchen Vorbereitungen -az« zu treffen.