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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 29. Dienstag, den 11. April ^876^ Bekanntmachung, das Ersatz-Geschäft im Aushebungsbezirke Gossen betr. In Bezug auf das diesjährige Ersatz-Geschäft in dem aus den Städten Nossen, Lommatzsch, Wilsdruff und Siebenlehn sowie den Ortschaften der Gerichtsamtsbezirke Rossen, Lommatzsch und Wilsdruff bestehenden Aushebungsbezirke Rossen wird nach Maßgabe von 8 61,2 der Wehrordnung Folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht: Es kommen zur Musterung am 23. April dieses Jahres, von früh V28 Uhr an, die Gestellpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch sowie aus sämmtlichen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirkes Lommatzsch, im Rathhaufe daselbst, am 26. April dieses Jahres, von früh 1/28 Uhr an, die Gestellpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff und aus sämmtlichen Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Wilsdruff, im Gasthofe zum ANer in Wilsdruff, am 27. April dieses Jahres, von früh V28 Uhr an, äe Gestellpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlehn sowie aus nachstehenden Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Nossen: Augustusberg, Abend, Bieberstein, Botenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren, (Alt- und Neu- mit Obertoppschädel), Deutschenbora und Dittmannsdorf, im Gasthofe zum deutschen Haus in Nossen, am 28. April dieses Jahres, von früh V28 Uhr an, die Gestellpflichtigen aus nachstehenden Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Nossen: Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelf - Friedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfchen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Löschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Nieder toppschädel, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Wolfs grund, Drehfeld, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz, ebenfalls im Gasthofe zum deutsche» Haus in Nossen Die sämmtlichen zur Gestellung verpflichteten Mannschaften, ingleichen diejenigen Militärpflichtigen, des Aushebungsbezirks Nossen, oelche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, werden hiermit zum pünktlichen Erscheinen in den vorge lochten Musterungsterminen zu Vermeidung der in 24,der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile aufgefordert. Militärpflichtige, welche durch Krankheit att der Gestellung behindert sind, haben bis zum Musterungstermine ärztliche Zeugnisse iber ihren Gesundheitszustand beizubringen. Diese sind von der Polizeiobrigkeit zu beglaubigen, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich ^gestellt ist ist. Zum Li«08anx8tvrmiov für die Militärpflichtigen aus dem Geburtsjahre 1856, ingleichen für diejenigen Mannschaften früherer Jahrgänge, welche ohne ihr Ver schulden noch nicht geloost haben, ist der 29. April dieses Jahres, Vormittags 8 Uhr, im Gasthofe zum deutschen Hause in Nossen, bestimmt worden und wird den Militärpflichtigen das persönliche Erscheinen dazu überlassen. Für die Mannschaften, welche bei Aufrufung im Loosungslocale nicht anwesend sind, wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos gezogen. Gesuche um Zurückstellung oder andere Vergünstigungen sind einige Zeit vor Beginn der Musterung, spätestens aber im Musterungs termine selbst in der gehörigen Form anzubringen und durch obrigkeitliche Zeugnisse zu bescheinigen. Reclamationsanträge, welche der Ersatz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, werden von der König lichen Ober-Ersatz-Commission in der Regel zurückgewiesen, wenn nicht etwa die Veranlassung zur Reclamation erst nach beendigtem Ersatz- Geschäft entstanden ist. Wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer erwerbsunfähiger Angehöriger angebracht werden, so haben sich die letzteren in der Regel und soweit möglich vor der Ersatz-Commission mit einzufinden. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf angebrachte Reklamationen werden den dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr als be kannt gemacht angesehen, auch wenn die Reclamantcn sich zur Anhörung derselben nicht eingefunden haben. Recurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission an die Ober-Ersatz-Commission müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, wo die Entscheidung der Ersatz-Commission für publicirt anzusehen ist, und zwar bis Nachmittags S Uhr des 10. Tages bei der Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigen Nachweife und Bescheinigungen angebracht werden. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigne Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen. Die Militärpflichtigen der jüngsten Altersklasse werden darauf hingewiesen, daß sie sich im Musterungstermine freiwilig zum Dienst antritt melden können und dadurch die Berechtigung erlangen, die Waffengattung und den Truppentheil, bei welchem sie eingestellt zu sein wünschen, sich zu wählen, ihre Brauchbarkeit für die betreffende Waffe vorausgesetzt, daß dagegen später eingehenden Gesuchen um Wahl des Truppentheiles aus dienstlichen Gründen nicht entsprochen werden kann.