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des Feuers Herr und die Absicht der Mordbrenner war vereitelt. Locales. Der am vorigen Donnerstage hier abgehaltene Jahrmarkt war zwar ziemlich gut besucht, indessen klagten viele Verkäufer über wenigen Umsatz. Nur die Pelz- und Strumpfwaarenhandler sowie die Hutmacher machten enorme Geschäfte, so daß meh rere versicherten, so wohl sei ihnen hier noch nicht geworden. Eine Weißkäuferin wurde beim Beginn ihrer Thatigkcit erwischt und in sichern Gewahrsam gebracht, wo sie Gelegenheit hatte, über die fatalen Mißgriffe weiter nachzudenkcn. — Am Montage wurde der Geburtstag Sr. Ma jestät des Königs mit Reveille allhier gefeiert. (Verspätet.) Das erste diesjährige „Abonnement-Concert", welches unser Herr Musikdirektor Günther den 1. Decbr. im Saale des goldenen Löwen abhielt, war außerordentlich besucht, gewährte aber auch außerordentliches Interesse. Wir lernten in dem selben einem im dreizehnten Jahre stehenden Pianisten kennen, welcher wohl mit Recht den Namen eines Wunderkindes verdient, Georg Leitert, der Sohn eines Kammermusikers aus Dresden, wurde von seinem Vater selbst geschult und genießt nur in neuester Zeit den Unterricht des berühmten Clavierlehrers Kragen, welcher auch die bereits berühmt gewordene Marie Krebs zur Pianistin ausgebildet hat. Der junge Künstler spielte ohne irgend eine Notenvorlage das O-moll-Ooncert für das Pianokorte mit Orchcsterbegleitung von Men delssohn mit solcher Vollendung, daß wirklich ein Tadel kaum möglich ist. Wer den Tönen nur lauschte und mit den Augen den Knaben nicht be obachtete, der konnte zu dem Glauben versucht werden, daß ein kräftiger Mann das Instrument so beherrsche. Wer hätte da nicht an das Wort des seligen Reinhold denken sollen: „Kaum zu glauben, aber wahr." Die übrigen Piecen, welche der kleine Virtuos auf dem Piano vortrua, a!S: kollacs brillante von C. M. v. Weber, — Sinais äo Ooneerl aus Lucrezia Borgia von Goria — Und andere, ich möchte sagen halsbrecherische Com- pvsitionen führte der kleine Georg ebenfalls so schon aus, daß man oft nicht wußte, ob man die feine Nuancirung oder die Bravour am meisten bewundern müsse. Wir können den Eltern eines solchen Kindes herzlich gratuliren und uns nur freuen, daß selbe uns einen solchen Hochgenuß be reitet haben. Dem jungen Künstler 'aber bringen wir unsern wärmsten Dank und aufrichtige Be wunderung. Außerdem erfreute in diesem Concerte der hier langst bekannte und in gutem .Rufe stehende Kam- mermusicus Beck durch zwei Äunßvorträge. Wir hörten von ihm: „Fantasie für Oboe" von Kum mer und „Romanze für englisches Horn" v. Toller, 395 Wenn wir in der Fantasie den sichern Ansatz und die große Fertigkeit bewundern mußten, so entzückte uns Herr Beck in der Romanze durch die sehr schön und geschmackvoll vorgctragene Melodie und den sonoren Klang des englischen Horns. Auch Herrn Beck den schönsten Dank. Die Orchestcrbegleitung, sowie die Orchester- Piöcm wurden trotz großer Schwierigkeiten recht brav ausgeführt. — Schließlich können wir nicht unterlassen, dem Herrn Musikdirector Günther das beste Lob zu sagen für solchen uns dargebote nen Kunstgenuß. Für Jeden Etwas. 22. Die Gerichtsdiener (Wachmeister, Bei frohne) haben bei Bestellungen oder Behändigung von Schriften aller Art unter keinem Vorwande Gebühren oder Botenlohn zu beanspruchen. Wer ihnen Botenlohn auszahlt, hat es bei Gericht, wo unter den Kosten auch die Botenlöhne berechnet werden, nochmals zu bezahlen. In Angelegenheiten, welche kostenfrei zu crpediren sind, ist auch kein Botenlohn zu entrichten. Nur eins schriftliche Anweisung kann in Ausnahmefällen die Boten berechtigen, sich Botenlohn sofort geben zu lassen. 23. Es betreiben dermalen Viele Gewerbe, ohne Innungen anzugehcren, und haben sich bei der Obrigkeit nicht a »gemeldet. Namentlich be treiben auch ältereProfessionisten neben ibremHand- werke neuerdings Handel mit Gegenständen, die Vicht ihrem Handwerke entspringen: Seiler, Drechs ler rc. handeln z. B. mit Cigarren, Pantoffeln und dergl., ohne Anmeldescheine als Händ ler erlangt zu Haden. Wir machen darauf aufmerksam, daß unan gemeldeter Gewerbebetrieb nach Z. 38 des Ge- werbcgesetzes mit Geldstrafe bis zu IO Thlr., nach Befinden bis 50 Thlr. bestraft wird, und daß Unangemeldete bei Wahlen zu den Gcwerbekam- mern ausgeschlossen bleiben. Dis Gemeinden, welche ihre Gemeindevertrctcr nach dem Gesetze vom 12. Juli dies. I. nunmehr unter Leitung ihrer Vorstände wählen, sind darauf hinzuweisen, daß für diese Leitung der Wal l die Gemeindevorstande oder die mit den schriftlichen Arbeiten betrauten Gcmcinderathsmitglieder eine be sondere Vergütung (neben ihrem etwaigen jähr lichen Gehalte) nicht zu beanspruchen Haben, daß dieselben auch bei dem Wahlqeschafte sich dritter Personen als Gehülfen nicht bedienen können, außer wenn zu Fertigung aller schriftlichen Arbeiten in der Gemeinde ein Schriftführer ein für alle Male bestellt ist (tz. 46 der Landgemeindeordnung am Ende). Das Gesetz vom 12. Juli dies. Is. beabsich tigt nicht allein, bezüglich der Wahlen den Ge meinden mehr Selbstständigkeit zu geben, sondern 50*