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Die indler nuten rchten Frau nfolge wider rauen, id ein stehen ceiben Latin Bei d mit echend -enats Kchenblatt fm MckM Tharandt, Massen, Sieöentehn und die Amgegenden. Amtsblatt ^ie Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tbarandt. i Ver- itimes esonen tchsel- orden- indert Lokalblatt für Wtlsdrkff, ^"Mrreberg, Birkeuhain, Blankenstei», Braunsdorf, Lurkdardtswa'be, Groitzsch, Grumbach, Gru-„» Sri Rc-SorL, Heldt Mors, HerzogSwalde mit LmrdberZ. Hühudo^ KefselSdorf, Klemschönberg, Klipphausen, LamverSdorf, AiubsÄ, Lotzen, Mohsr». Miltitz-RoitzschL«, Munzig, Neukirche«. Neutarmed««, Niederwarth«, Ob«herm<dmff, Lohrsdorf, Röhrsdort bei Wilsdruff. Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Gchmirdewrüde, Bora, Steinbach bet Keffelsdorf, Steinbach bei Mohor» Seeligstadt, SpechtShausen, TaubLLheiM, Unkersdorf WeiTtrssp, Wildoerg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. '^Sspreis vierteljährlich Hk? 30 Pfg., durch die Post be- zogen 1 Ml- 54 Pig. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Druck und Verlag von Friedrich 8- Thomas, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Hugo Friedrich. sür den Inseratenteil: Curt Thomas, beide in Wilsdruff. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bi- spStestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 13 Pfg. pro viergespaltene Korpuszeile. Sonnabend, den 3. März 1906. 63. Jahrg. 2»? 2" nit tet kür er- Slt in. ! nicht trotzig- t achstl' cseM oorde» annen, irlore» Hasses set-e ieiser-r n, a>« , da»» n, mit und uch in Schon riebt/ ist di ich vli^ >e leb' ' djx - von vormittags 8^ Uhr an r'ss, Märpflichtigen aus den nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, s/htl^vppschädel, Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, ^Mrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, t l, Karcha, Katzenberg und Klessig im Gasthofe zum „Deutschett Haus" in Rosten; Montag, den 12/ März 1906, it sw , von vormittags 8/, Uhr an 8 Mtärpflichtigen aus den übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: !? Lüttewitz, Mahlitzsch, Nlaltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Nieder- L' lG.K, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersverg, Pinnewitz, Priesen, Rade- Reinsberg mit Drehfeld und Wolfsgrün, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Stahna, Starbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit "Ebenfalls t,. Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen wird Nachstehend bemerkten Weise stattfinden: Montag, den 3. März 1906, dj. von vormittags 8 Uhr an i ^Mitärpflichtigen ans der Stadt Lommatzsch und aus nachstehenden Ortschaften Km?8erichtsbezirkes Lommatzsch: Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Arntitz, >bcA Barmenitz, Beicha, Berntitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobschütz, Dörschnitz, Dösitz, Domselwitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Jessen, Klappendorf, Käbschütz, Krepta und Lautzschen im Schietzhause zu Lommatzsch; Dienstag, den 6. März 1906, djx von vormittags 8 Uhr an irkx- Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- "wmatzsch: Leippen mit Lindigt, Schänitz und Lesten, Leuben mit Ketzergasse, !jtz R Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Messa, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nel- ilii- Aerstaucha, Niederstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwi z, Pitschütz, Planitz, ^. Praterschütz, Pröda, Prositz b. Sch., Prositz b. St., Raßlitz, Rauba, Roitzsch, kbx/"- Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudten, Striegnitz, trogen mit Grauswitz, Wachnitz, Wahtnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Zschochau ebenfalls im Smietzhause zu Lommatzsch; Mittwoch, den 7. März 1SVK, k von vormittags 8 Uhr an ö ^Mtärpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff, sowie aus nachstehenden Ortschaften bl^sgerichtsbezirkes Wilsdruff: Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Wwalde, Groitzsch, Grumbach, Helbigsdorf, Herzogswalde und Hühndorf im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Donnerstag, den 8. März 1906, k djx von vormittags 8 Uhr an ^keZ Mtärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- Msdruff: Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, iss'"otzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Obersteinbach, Röhrs- "elz/M b. W., Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K., Weistropp und Wildberg ebenfalls im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Freitag, den 9. März 1906, l von vormittags 8 h? Uhr an Militärpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlehn im Gasthofe zum „Deutschen Haus" in Rosten; Sonnabend, den 10. März 1906, im Gasthofe zum „Deutschen Haus" in Rosten; Dienstag, den 13. März 1996, von vormittags S'/. Uhr an ustermin für den gesamten Aushebungsbezirk Nossen d. im Gasthofe zum „Deutschen Haus" in Rosten. /^klgff/Miche in dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der de? ./1906, ingleichen die Zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die i, 'g und überhaupt solche, über deren Militärverhältnis noch nicht end- tüj.^chj^chleden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht entbunden worden sind, haben bei Vermeidung der in Z 33 des Reichs- 1874, verbunden mit § 26, Punkt 7 der Deutschen Wehr- ^001 angedrohten Strafen und sonstigen Nachteile in den vor- -Msterungsterminen pünktlich zu erscheinen. In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militär pflichtigen krankheitshalber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des AußenbleibenS ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigen sind, beizubringen. (8 62, Punkt 4 der Wehrordnung. > Das Erscheinen im Losungstermine feiten der Losungsberechtigten ist frei gestellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Kommission losen Wird. Die Herren Gemeindevorstände und von feiten der Stadträte und bezw. Smdtgemeinderäte je ein Ratsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit einzufinden und behufs etwaiger Auskunftserteilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termines anwesend zu sein. Zugleich werden die Gestellungspflichtigen darauf aufmerksam gemacht, 1. daß jeder Militärpflichtige sich iin Musterungstermine freiwillig zum Dienst eintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch ein besonderes Recht auf die Aus wahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst (§ 63, Punkt 8 der Wehrordnung); 2. daß alle etwa wegen häuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringenden Anträge auf Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung unv spätestens im Musterungstermine selbst unter Beifügung der nötigen Nachweise und Bescheinigungen einzureichen sind, da auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht ge nommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die letzteren der Königlichen Ersatz- Kommission in dem Musterungstermine zum Zwecke der Untersuchung durch den diensttuenden Militärarzt vorzustellen. Ist dies untunlich, so ist ein Zeugnis des Bezirksarztes über den Gesundheitszustand, beziehungsweise über die behauptete Arbeits- und Aufsichtsunfähigkeit der betreffenden An-^ gehörigen beizubringen; - / 3. daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimnite Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden müssen; 4. daß alle Zurückstellungs-Antrüge, welche erst nach beendigter Musterung ein- . gereicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission in Gemäßheit / / der Bestimmung in § 63, Punkt 7, Absatz 2 der Wehrordnung nur dann ent schieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach be endigtem Musterungsgeschäfte eingetreten ist; ,, 5. daß Rekurse gegen die Entscheidung .der Königlichen Ersatz-Kommission an die Königliche Ober-Ersatz-Kommission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission an die Königliche Ersatzbehörde m. Instanz gelangen, und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz- Kommission, da dieselben anordnungsgemäß spätestens bis zum3l. August der Königlichen Ersatzbehörde m. Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz-Kommission einzureichen sind, und haben die Ortsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Fainilienverhältnisse eine Zurückstellung derselben nötig erscheinen lassen, an das zn erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden - 7-HReklamation halber zu beachten und zu tun haben; 6. daß wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür stellen oder ein Zeugnis des Bezirksarztes beizubrmgen hat. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. Endlich werden 7. die Ortsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militär pflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt, beziehentlich in das vor stehend unter 3 gedachte Formular eingetragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse des darin Nachsuchenden oder auf das Ergebnis eingezogener sorgfältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und daß eine bloße Beglaubigung anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, hierzu nicht ausreicht. Meißen, am 1. Februar 1906. Der Zivil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Nossen. Zwangsversteigerung. Das im Gruudbuche für Wilsdruff, Blart 398, auf den Namen Hermann Hugo Einert eingetragene Grundstück soll am lsy. April 1906, vormittags 40 Ahr — an der Gertchtsstclle - im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurduchc 77,1 Ar groß und auf 7930 Mk — Pfg. geschätzt. Es liegt an der nach Limbach führenden Staatsstraße, besteht ans Wohnhaus unv Scheune Nr. 277 des Brandkatasters, sowie Feld und ist zum Betriebe der Land wirtschaft bestimmt.