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sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tbarandt. Millitz-Kvitzschrn, MMzi«, NErchm, Neutanneberz, Niederwartha, OberhermSdorf > Schmiedewalde, Gora, Steinbach bei KeffelSdorf, Steinbach bei Nohor» MÄl«N Hk Hliarandt, Zlsffm, Siebmteßn und die Amgegmdm. den ilje« ns d«^ ioij^ Ä md if,! Ili> Tir^.) rit f?'^ ohuni-.j an va» n r>^K ii Pk,» cr ine vcri««', h IN >N '^ ^!d it!"1 zu Ij rit z, dnn",«> : dei-^ ni«"'^ Gä»Ü Cä"!'ff Lokalblatt für WU»vr«ff, -.Manxeberg, Mrkenhai«, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardLSwalde, Groitzsch, Grumbach, Gruns bei Mohorn, Helbigsdorf, HtrzszSwaldr mit Landberz, Höhndorf, Wach, Keffelkdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, LamverSdorf, Limbach, Lotzen, M chsrn, Millitz-RoiMiN, Mu^zi«, Neukirchen, Neutanneberz, Niederwartha, OberhrrmSdorf, Pohrsdorf. RöbrSdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Verne, SaiMsrf, Schmiedewald?. Gora, Steinbach bei KeffelSdorf, Steinbach bei Mohorn Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiSLropp, Wtldoerg. Amtsblatt k die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, der Dienstag. Ve« 10. Juli 190« No. 8» «S. Jahrg zinir 1906. ähre» liN ere - ue :änglk> in > r>e", dcnch Nationalfeiertag der Vereinigten Staaten, den Tag der Unabhängigkeitserklärung, fällt. Das Geschenk soll in einem Becher mit der amerikanischen Flagge bestehen: es soll an dem Tauftage des jungen Prinzen überreicht werden. Gelegentlich der Geburt des jüngste» Hohen- zollernprinzen sind mehrere Sensationsmeldungen kolpotiert worden. So meldet eine Zeitungskorrespondenz, die Taufe sei bereits vom Kaiser vor seiner Abreise auf den 12. August festgesetzt worden und der kleine Prinz werde den Namen Wilhelm erhalten. Das ist blanker Schwindel ge wesen. Es sind überhaupt noch keine Bestimmungen ge troffen worden. Aus London meldete ferner ein Phantasie- begabter Reporter nach Wien, König Eduard von England werde zur Tauffeier nach Berlin kommen und sogar Taufpate werden. Auch diese Geschichte ist leeres Erscheint wScheutlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. ^zugspreis vierteljährlich t Mt. 30 Pfg., durch die Post be zogen 1 Ml. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Druck von Friedrich L- Thomas, Wilsdruff. Verlag und verantwortliche Redaktion: Hugo Friedrich. politische Rundschau. Wilsdruff, 9. Juli Deutsches Keich. Inserate werden Montags, Mittwoch? und Freitag? bi? spätestens 12 Uhr angenommeu. Jnsertionspreis 18 Pfg. pro viergespalteue Korpuszeile. ki«i s icri st a, 'bucS§ a KE er. iw i cka« ie II ko" 7U Geld Utr. "s npe verborg ZhrinS-., 7 .n L. 4- und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung vestrttte» werden, er sich dieser gegenüber für die Ecsatzpflicht des Bewerbers als Selbst schuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzliche? Vertreters und des dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des dritten, zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Ueber- nimmt der gesetzliche Vertreter oder der dritte die in dem vorstehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhaltes verpflichtet ist, der gerichtlichen ober notariellen Beurkundung. c. Ein Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschuten, Pcogymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigteu Lehr-Anstalten) durch den Direktor der Lehr-Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde oder durch die Polizeiobrtgkeit auszustellen ist. Der Nachweis der Unbescholten heit hat die Zeit vom 12. Lebensjahre an bis zum Tage der Anmeldung zu umfassen. 6. Ein vom Gesuchsteller selbst geschriebener Lebenslauf. e. Eine behördlich beglaubigte Photographie des Prüflings. st Der Betrag der für die Prüfung in Höhe von 5 Mark zu entrichtenden Kosten. Die Papiere unter a bis c sind im Originale einzurcichen. In den Znlassungs- anzugeben, in welchen zwei fremden Sprache» (der lateinischen, griechischen, oder englischen bez. russischen) der sich Meloende geprüft zu werden wünscht, wie oft und wo er sich einer Prüfung über die wissenschaftliche VMung für einjährig-freiwilligen Militärdienst vor einer Prüfungs- 'mon bereits unterzogen hat. M,. An die zur Prüfung zuzulassenden Bewerber wird von hier ans rechtzeitig "che Vorladung ergehen. .M, Im übrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die M, / stellenden Ansprüche auf die der Wehrordnung als Anlage 2 zu § 91 >We Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilltgen Dienste hingewiesen. Dresden, oen 30. Juni 1906. ^Königliche Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. ktob-c!' trabst «K sruher Morgenstunde an die Wiege ihres Enkel- - Von allen Souveränen sind herzliche Glück- l^iä» Emilie am kronprinzltchen Hofe eingetroffen. , Hohenzollernsprossen beabsichtigt die ameri- " in Berlin ein Geschenk zu machen zur daran, daß sein Geburtstag auf den höchsten A wi. Das Befinden der Kronprinzessin d^stin »Berl. Lok.-Anz." metoet, außerordentlich hierin 7^ der junge Prinz gedeiht vortrefflich. Die hat am Freitag bis zum späten Abend im 7tzx.. ^alais geweilt und war am Sonnabend schon Geschwätz: trotzdem die Wiener „Neue Freie Presse" da rüber einen ganzen Leitartikel verübt. Die „Hamburger Nachr." lassen sich dazu aus Berlin melden: „Im Hof- marschaüaml des Kronprinzen, sowie den Berliner Be hörden, die in der Angelegenheit orientiert sein müßten, ist von einer angeblichen Abstcht des Königs von England, eine Patenstelle bei dem neugeborenen Prinzen zu über- nehmen und persönlich zu den Tauffeierlichkeiten in Pots dam zu erscheinen, nichts bekannt." Aber auch der Scherlsche „Lok.-Anz." hat eine ganz nette Leistung auf zuweisen. Am Donnerstag morgen erzählte er, eine der ersten Glückwunschdepeschen sei von Kaiser Wilhelm in Potsdam eingetroffen. Am nachmittag konnte dasselbe Blatt dann mittetlen, Kaiser Wilhelm habe am Donnerstag morgen bei seiner An- kunft in Bergen die Nachricht von der Geburt seines Enkels erhalten. Der Reporter des Scherlschen Blattes Den einjährig-freiwillige» Militärdienst betreffend. Bei der unlerzeichneren Königlichen Prüfungskommission weroen in Gemäßheit Bestimmung in 8 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe oes September oieses Jahres die Herbstprüfungen über die wiffenschaft- iM > (7° Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgeyalten , k». ihi HJunge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unter- e N hMen Königlichen Prüfungskommission nach 88 25 und 26 der Wthrordnung " ,/Migspflichtjg sind, wollen ihr schriftliches G-mch um Zulassung zu der Prüfung .-«V unterzeichnete Stelle spätestens >. den 1. August dieses Jahres Wen lassen. Nach diesem Tage eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Dem mit genauer Wolwungsangabe zu versehenden Gesuche sind veizufügeu: a Ein standesamtlicher Geburtsschein. b. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß tür die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unter halts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung, von dem Bewerber getragen werden sollen; statt oirsrr'ErklLcnn.l genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, Die in Gemäßheit von 8 9 Absatz 1 Ziffer 3 des Reichsgesetzes über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 361 flg.) nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monate Juni d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate Juli d. I. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: 18 M. 69 Psg. für 100 Kilo Hafer, 7 Mk. 35 Pfg. für 100 Kilo Heu, 5 Mk. 78 Pfg. für 100 Kilo Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Meitze», am 6 Juli 1906 Der bei dem Domäuen-Bermcssungsbureuu des Königlichen Finanzministeriums angestelltc Obervermcssungs-Jnspektor Göllnitz ist mit der Ausführung der magnetischen Vermessung des Gebiets des Königreichs Sachsen betraut worden. Im Interesse einer sorgfältigen Vorbereitung und erfolgreichen Durchführung dieser Vermessung ist eine Mitwirkung der Ortsbehörden unerläßlich. Die Herren Bürgermeister zu Wilsdruff und Siebenlehn, sowie die Herren Ge meindevorstände und Gutsvorsteher erhalten daher hiermit Anweisung, die von dem obengenannten Beamten wegen der Vermessung an sie gerichteten Anfragen so erschöpfend wie möglich zu beantworten, Königliche Amtshauptmannschaft Meitze», am 2 Juli 1906 Hk. Herr Wirtschaslsvefitzer Herman» Grotze in Niederwartha ist als Ge meindevorstand und Herr Gutsbesitzer Max Rudolf Walther in Sachsdorf als Gemeindeältester für genannte Orte von der unterzeichneten Amtshauptmannschaft bezw. aufs Neue in Pflicht genommen worden. Königliche Amtshauptmannschaft Meitze», am 3 Juli 1906 Hk. UO d«. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Baumeisters Julius Oswald Lungwitz, in Firma Julius Lungwitz in Wilsdruff wird heute am 25. Mai 1906, nachmittags Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Kronfeld in Wilsdruff wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 7. Juli 1906 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen stände — auf Sonnabend, den 23. Juni 1906, vormittags 1v Uhr, — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Sonnabend, den 2z. )nli zyv6, vorn,, zo Nhv — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 20. Juni 1906 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht M Wilsdruff. In Nr. 63 war in dieser Bekanntmachung versehentlich Sonnabend, den 17. Juli angegeben. Bis zum 29. Juli dieses Jahres ist der 2. Termin städtische Grund- und Einkommensteuer an die Stadtsteuereinnahme zu entrichten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt Ein leitung des Beitreibungsverfahrens. Wilsdruff, am 7. Juli 1906. Der Stadrat. Kahlenberger.