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MMM s» 8i!ÄM Warandt, Wossen, Keöenlehn und die Hlmgegenden. Amtsblatt Mr die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den ^tadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkoardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, KefselSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildoerg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk.54 Pf., Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen - JusertionsvreiS 15 Pfg. pro viergespaltene KorpuSzeUej Druck und Verlag von Martin Berger 8- Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich für Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger, für Politik und die übrigen Rubriken: Hugo Friedrich. No. 122. Sonnabend, den 15. Oktober 1W4. 63. Jahrg. Die in Gemäßheit von 8 9 Absatz 1 Ziffer 3 des Reichsgesetzes über die Natural- leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 361 flgd.) nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise oes Hauptmarktortes Meißen im Monate September d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate Oktober d. I. an Militärpferde zur Verab reichung gelangende Marschfourage beträgt: 8 Mk. 11 Pfg. für 50 Kilo Hafer, 5 „ 78 „ „ 50 „ Heu, 2 „ 36 „ „ 50 „ Stroh. Königliche Amtshairptrnannschaft Meißen, am 12 Oktober 1904 Or. Heerklotz, Reg.-Ass. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Genoffenschaftstischlerei zu Wilsdrnff, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Liquidation, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wilsdruff, den 5. Oktober 1904. x 1/04 Äonigliches Amtsgericht. Bekanntmachang. Der diesjährige Herbstjahrmarkt findet Donnerstag, den 20. und Freitag, den 2t. Oktober dieses Jahres statt. Wilsdruff, am 5. Oktober 1904. Der Stadtrat. Kahlenberger. Jgr. Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf den am 20. und 2t. d. Mts. hier stattfindenden Jahr markt hat die vorgesetzte Regierungsbehörde genehmigt, daß die Geschäftszeit für den Verkauf in den Läden und auf dem Markte am 20. Oktober d. I. -is 10 Uhr abends ausgedehnt werde. Wilsdruff, am 12 Oktober 1904. Der Bürgermeister. 735. ii. Kahlenberger. Jgr. Bekanntmachung. Da nach den diesbezüglichen Bestimmungen der Kirchenvorstands- und Synodal- ordnung in diesem Jahre die Herren Sladtrat Dinndorf, Stadtrat Kaufmann Goerne, Bürgermeister Kahlenberger und Stadtgutsbesitzer Uibrig aus Wüsdruff, Herr Orts- lichter Ohmann aus Grumbach und Herr Gutsbesitzer Zschoche aus Sachsdorf, welche sämtlich wieder wählbar sind, aus dem Kirchenvorstand auszuscheiden haben, so macht sich eine Neuwahl notwendig, welche Sonntag, den b. November d. iu der Kirche «ach dem Gottesdienst bis V2I2 Uhr vormittags stattfinden soll. Hiernach sind bei der diesmaligen Kirchenvorstandswahl 4 Vertreter aus Wils druff und je 1 Vertreter aus dem eingepfurrten Teile von Grumbach und aus Sachsdorf zu wählen; es haben daher die Wähler aus Wilsdruff 4 Namen, die Wähler aus Grumbach und Sachsdorf nur je 1 Namen auf den bei der Wahl abzugebenden Stimm zetteln zu verzeichnen. Stimmberechtigt sind alle diejenigen Hausväter der Kirchgemeinde, sie seien verheiratet oder nicht, welche: 1. das 25. Lebensjahr erfüllt haben; 2. weder durch Verachtung des Wortes Gottes noch unehrbaren Lebens wandel öffentliches Aerzernis gegeben, noch an der Stimmberechtigung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen sind; 3. sich in die Wahllisten eingezeichnet haben. Die Wahllisten liegen vom 47. Oktobev bis 2. November b. aus: auf dem Pfarramt, bei den Herren Beuilermeister Junge und Kaufmann Stadrrat Goerne und in der Expedition des hiesigen Wochenblattes, für die Wähler aus Grumbach bei Herrn Erbgerichtsbesitzer Ludewig und für die Wähler aus Sachsdorf bei Herrn Gutsbesitzer Beger. Wählbar find alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder der Parochie, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben und von gutem bewährten christlichen Sinne, kirch licher Erfahrung und Einsicht sind. Im Kirchenvorstand verbleiben die Herren Vorschußvereinskassierer Krippeustapel, Beutlermeister Junge und Oberlehrer Thomas in Wilsdruff, Herr Erbgerichtsbesitzer Ludewig in Grumbach und Herr Gutsbesitzer Beger in Sachsdorf. Die Kirchgemeinde Wilsdruff wird gebeten, sich zahlreich an dem Wahlakt zu beteiligen und dadurch ihren kirchlichen Sinn zu betätigen und zu beweisen, daß sie das Amt eines Kirchenvorstehers in seiner Bedeutung für das kirchliche Gemeindeleben zu würdigen weiß. Wilsdruff, den 13. Oktober 1904. Dev Aivchenvovstanb. Wolke, Pfarrer, Vorsitz. Oslitisehe Nnn-schan. Wilsdruff, 14. Oktober 1904. Deutsches Reich. Die neue Heeresvorlage. Die „Deutsche Tagesztg." schreibt: Man hält, wie uns mitgeteilt wird, in den leitenden Kreisen an der Ab- Aht fest, die Heeresvorlage zugleich mit dem Etat dem Reichstag zu unterbreiten. zDas erscheint deshalb geboten, weil der neue Etat schon auf der Grundlage der Heeres vorlage aufgcbaut ist. Die Entscheidung über diese Vor lage muß also vor der zweiten Etatberatung erfolgen. Was Uber ihren Inhalt in der Presse verlautet, beruht aus Vermutung, da bindende Beschlüsse nach Lage der Dinge noch nicht gefaßt sein können Richtig ist, daß der Ent- Wurf des preußischen Krlegsmlmsteriums sich in durch aus mäßigen Grenzen halt. Die vorgeschlagene Er höhung der Friedensprasenzstarke soll geringer sein, als die die im letzten Heeresgesetz geforderte. Lippifcher Thronstreit. Das Telegramm des Grafen zur Lippe-Biesterfeld an den Kaiser, worin er den Tod seines Vaters anzeigt, lautet: ,,Sr. Majestät dem Kaiser und König, Berlin. Ew. MaMät wollen meine ehrfurchtsvollste Anzeige von dem soeben erfolgten Ableben meines Vaters, des Graf- rezenten Ernst, allergnädigst entgegenzunehmen. Gleichzeitig erlaube ich mir m tiefster Ehrerbietung mitteilen zu dürfen, daß ich die Regentschaft übernommen habe. Leopold, Graf zur Lippe." Referent im Bundesrat über die lippische Angelegenheit ist der sächsische Bundesbevollmächtigte Graf Hohenthal. Königi« Wilhelmina und Prinz Heinrich der Niederlande, die augenblicklich auf ihrem Gute Dobbin in Mecklenburg weilen, hatten am Sonntag nachmittag für die Dobbiner Jugend ein Kinderfest veranstaltet. Die Königin leitete, wie geschrieben wird, selbst die Spiele der kleinen Mädchen, Prinz Heinrich die der Knaben; die Königin sprach nur hochdeutsch, Prinz Heinrich bediente sich öfter des Plattdeutschen. Unter einem Schwebebaum waren auf Veranlassung des Prinzen einige Säcke Kleie ausgeschüttet worden, und großer Jubel herrschte allemal, wenn ein kleiner rotbäckiger Knabe in die Kleie fiel und weiß wie ein Schneemann wieder zum Vorschein kam. Viel Vergnügen machte auch u. a. ein Wettlauf der Mädchen, wobei jedes auf einem kleinen ausgehöhlten Brett eine Kartoffel tragen mußte. Dann ging es zur Preisverteilung und zur Tafel. Die Königin bewirtete eigenhändig ihre kleinen Gäste mit Schokolade und Kuchen, und die größeren Kinder erhielten noch jedes ein Bild vom vorjährigen Kinderfeste, das die Königin im vorigen Jahre ausgenommen hatte. Den Abschluß des Festes bildete wieder eine Auf nahme der fröhlichen Schar durch die Königin. Die hohe Frau beschäftigt sich überhaupt viel mit Photographieren und Malstudien. Das Schloß, viele schöne Teile aus dem Schloßgarten, sogar die Dorfstraße, sind von ihr gemalt worden. Prinz Heinrich geht täglich auf die Jagd, auch werden jetzt viele größere Jagden, zu der die benachbarten Gutsbesitzer eingeladen werden, abgehalten. Auch sonst ist er ein tüchtiger Gutsherr und kümmert sich sozusagen um alles. Unter anderem hat er die Dorfkirche in Dobbin erneuern und auf das schönste Herstellen lassen. Die vermißte« Marineattachees. Ueber das Schicksal der beiden Marineattachees, welche in Port Arthur eingeschlossen waren und seit ihrer Abreise von dort verschollen find, ist kaum mehr ein Zweifel mög- lieh. Es ist nun festgestellt, daß die beiden Offiziere Port Arthur wirklich verlassen haben. Das „Echo de Paris" veröffentlicht folgendes Telegramm des deutschen Kapitäns Hopmann: „An das deutsche Marineministerium! Herr de Cuverville hatte beschlossen, Port Arthur zu verlassen, und fragte Herrn v. Gilgenheimb, ob dieser ihn begleiten wolle. Ich gab meine Zustimmung. Herr de Cuverville schiffte sich am 17. August morgens in der Taubenbai ein mit der Bestimmung nach Schanheikwan. Das Wetter war schön. Die Dschunke war sicher. Herr de Cuverville, v. Gilgenheimb und ein Diener waren bewaffnet, sie waren im Besitze eines Schecks von hundert Pfund Sterling und fünfzig Pfund Sterling in Gold. Hopmann." Man nimmt an, daß die beiden Offiziere von japanischen Schiffen angegriffen und daß die Dschunke in den Grund geschaffen wurde, ohne daß die Japaner Kenntnis von den Personen hatten, welche sich in der Dschunke befanden. Möglich ist aber auch, daß die Dschunke von chinesischen Piraten an gegriffen und in den Grund gebohrt worden ist. Man kann nicht annehmen, daß die Dschunke im Sturme unter gegangen ist, denn das Wetter war die ganze Zeit über sehr schön. Mehrere Ta«se«d Halsringe und Kette« sind von dem Oberkommandierenden in Deutsch-Südwest Generalleutnant v. Trotha beim Gouvernement in Dar- es-Salaam bestellt worden. Es handelt sich wahrscheinlich um eine Vorsichtsmaßregel des Generals von Trotha, damit, wenn es gelingt, der Herero habhaft zu werden, diese auch festgehalten werden können. Die Bestellung direkt in Deutsch-Ostafrika zu machen, ist jedenfalls sehr