Volltext Seite (XML)
WllMM für Mis dcO Tharandt, Men, Menlehn md die Umgrsenden. Imtsblaü für die Agl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. 1893 Dienstag, den 14. November No. 91. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. Ein Ein Und Tröster warst Du Sterbenden nnd Kranken, Stab den Schwachen, die im Glauben wanken, voller Liebe bleibst Du stets und mild. schmalen Weg zeigst von der schmalen Erde Seligkeit, die ihr bereitet ist. Daß Dn noch lange Zeit mit Kraft und Stärke, So wie bisher, magst bau'n am Gotteswerke; — Du führst den Weg des Heiles uns so gern. O magst Du noch bis zu den spätsten Zeiten Viel guten Samen streu'n und Heil verbreiten, Als treuer Diener eines treuen Herrn. Drum will auch jetzo Keins zurücke bleiben, Gilt's seinen Dank Dir, Theurer, zu beschreiben, Und treu gemeinte Wünsche Dir zu weih'n; — Wir möchten sie in Fülle niedcrlegen An Gottes Thron, daß reicher Erdensegen Auf jedem Deiner Tage möge sein! Du lehrtest uns das heilge Wort der Wahrheit, Mit tiefer Innigkeit in hoher Klarheit, Und zeigtest uns des Mittlers lehrreich Bild; Voll Heilgen Eifers hast Du uns gerufen Zum Haus des Herrn, an des Altares Stufen, Und unser Herz mit reichem Trost erfüllt. Doch hat Dein Wort auch manches Herz erschüttert, Daß es im Schuldbewußtsein zagt und zittert, Und Schmerz, und Reue nagend es erfüllt. Jetzt sind es nun schon fünfundzwanzig Jahre, Daß Du im Hans des Herren am Altäre Ein auserwählter, treuer Diener bist, Daß Du, ein guter Hirte, Deiner Heerde Den Zur Hum Wervm AMszubMum des hochehrwürdigen Herrn Laster Ficker, Ritter pp., Wilsdruff, den 15. November 186893. Bekanntmachung, die kirchliche Begehung des 2. diesjährigen Bufftages betreffend. Gemäß 8 1 des Kirchengesetzes vom 12. April ds. Js. (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 123) ist als zweiter diesjähriger Bußtag, Mittwseh, der 22. November, kirchlich zu begehen. Anordnungsgemäß werden deshalb die Ortspolizeibehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes veranlaßt, entsprechend öffentlich bekannt zu macken, daß alle polizeilichen Bestimmungen über die Feier der Bußtage auch auf den neuen Bußtag ohne Weiteres Anwendung zu finden haben. Meißen, am 10. November 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. die Einsammlung milder Beiträge für die Diakoniffenanstalt betreffend. Nachdem die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden dem Vorstande der evangelisch-lutherischen Diakonissen - Anstalt zu Dresden die nachgesuchte Erlaubniß zum Einsammeln milder Beiträge für die Zwecke dieser Anstalt in den Ortschaften des hiesigen Verwaltungsbezirkes auf die drei Jahre 1894, 1895 und 1896 ertheilt hat, wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der hierüber Seiten der Königlichen Kreishauptmannschaft ausgestellte Erlaubnißschein von dem Einsammler in jedem Gemeinde-, bezw. selbstständigen Gutsbczirke vor dem Beginne der Kollekte der Ortsbehörde vorzulegen ist. Meißen, am 10. November 1893. Königliche Amtshauptmannschast. v. Nirchbach. Bußtag. Nach 8 1 des Kirchengesetzes vom 12. April ds. Js. ist als zweiter diesjähriger Bußtag Mittwsch, -er 22. Nsvember, kirchlich zu begehen. Höherer Anordnung gemäß machen wir daher bekannt, daß alle polizeilichen Bestimmungen über die Feier der Bußtage auch auf den neuen Bußtag ohne Weiteres Anwendung zu finden haben. Wilsdruff, am 13. November 1893. Der Bürgermeister. Wirker. Tagesgeschichte. Wenige Tage nur trennen uns noch von dem Beginn der Neichstagssession. Sie wird wieder ungewöhnlich reich an wichtigen Entscheidungen sein. Davon zeugt auch das Vorhaben des Kaisers, die Versammlung selbst zu eröffnen. Der Reichs tag wird gleich im Beginn seiner Thätigkeit im Besitz eines umfangreichen und bedeutsamen Arbeitsstoffs sein und unver züglich in die Berathung der wichtigsten Vorlagen eintreten. Es ist daher dringend erforderlich, daß die Abgeordneten sich! vollzählig und rechtzeitig einfinden. Das Präsidium wird, wie^ man annimmt, in seinem bisherigen Bestand erneuert werden, Das preußische Staatsministerium hat in seiner letzten Sitzung das Disziplinar-Erkenntniß des Brandenburgischen Provinzial-Schulkollegiums, durch das der Rektor Ahlwardt seines Amtes entsetzt wird, lediglich bestätigt. Ahlwardt war seit dem Jahre 1889 suspendirt und während dieser vier Jahre hat die Stadt Berlin ihm sein halbes Gehalt zahlen müssen. Die sämmtlichen Steuergesetzentwürfe, welche im Mittelpunkte der anhebenden neuen Reichstagssession stehen werden, sind jetzt einschließlich der doch noch fertiggestellten Weinsteuervorlage in ihren Einzelheiten veröffentlicht worden und dem Bundesrathe bereits zugegangen. Mit diesen Ver ¬ öffentlichungen sind wir in Deutschland unmittelbar vor die große parlamentarische Aufgabe gestellt, die in der am nächsten Donnerstag anhebenden Wintertagung des Reichstage« ihre Lösung finden soll. Gewissermaßen den Krystallisationspunkt der gesammten finanz- und steuerreformatorischen Action im Reiche bildet die Vorlage über die Neuregulirung des finanziellen Verhältnisses zwischen oem Reiche und den Einzelstaaten, welche Neuordnung auf die Fixirung einer jährlichen Ueberweisung oder Dotation aus den Reicyseinnahmen an die Einzelstaaten in Höhe von 40 Millionen Mark gegründet werden soll. Man kann dem von der Vorlage verfolgten Zweck, dem bisherigen