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373 Äufforöernng zum Dcclarirm der Geld- und Werthsendunqcn. Für Briefe mit Geld- oder Werthinhalt, deren Werth auf der Adresse nicht ange geben ist, leistet die Postverwaltung den gesetzlichen Bestimmungen zufolge, im Falle des Verlustes oder der Spvliatton am Inhalte keinen Schadenersatz. Im Interesse der Absender von Werth- betragen liegt cs daher, den Werth auf der Adresse anzugeben, dafern sic es nicht vorziehen, den Betrag bei einer Postanstalt zur Wiederauszahlung an den zu bezeichnenden Empfänger einzuzahlen. Da indessen Geld- und Werthbcträge häufig noch in Briefen undeclarirt versendet werden, so wird das Publicum auf die Zweckmäßigkeit der Werttsangabe mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die durch die Werthöangabe oder durch die vorgedachte baare Einzahlung entstehenden Mehrkosten nicht erheblich sind und gegenüber der gebotenen Sicherheit kaum in Betracht kommen können. Leipzig, den 16. November 1865. Königliche Ober-Po st-Wirr ction. von Auenmüller. LekanntmaekunK. Nachdem laut anher erstatteter Anzeige heute in Grumbach ein der Tollwuth dringend ver dächtiger Hund betroffen und erschossen worden ist, sind sämmtliche in Grumbach vorhandene Hunde bis zum 13. Februar 1866 eingesperrt zu halten; Fleischerhunde dürfen nur mitgeführt werden, wenn dieselben entweder an einer ausreichend stacken, möglichst kurzen Leine gehalten werden oder mit einem gut construirten und befestig ten Maulkorbe von starken Drathstangen oder gleichartigem Drathgeflechte — jedenfalls nicht mit blosem Maulriemen — versehen sind. Es wird Solches mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß die Ortsgerichten und der OrtSwächter von Grumbach, ingleichen der Bezirks. Caviller angewiesen sind, alle frei herumlaufenden Hunde, auch wenn sie mit Maulkörben versehen sind, einzufangen und die gegenwärtiger Verfügung Zuwiderhandelnden Behufs ihrer Bestrafung sofort hier anzuzeigen. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 22. November 1865. F- ekk, Wachler. Auszug aus dm Vel-gmMuugm der 8fud!oerordnetm. Sechste diesjährige Sitzung, am 29. Juni 1865. Bezüglich einiger vom hiesigen Feuerpolizeicommissar und dessen Beiständen gestellten Anträge wurde beschlossen, zu Anschaffung mehrerer Feuergeräths haften Genehmigung zu ertheilen; dagegen zu Anlegung einer neuen Wasierschöpfstellc in der Grumbacher Vorstadt die Genehmigung zu versagen, da deren Nutzen ein sehr zweifelhafter, und es wohl erst ab uwarten sei, ob die in der Nahe der Rathsmühle angelegte Schöpfstelle sich bewahren werde. Sodann wurde genehmigt, vaß der Stadtrath dem Eigembumsrechte der Commun an der Parzelle Nr. 424. dem jenseits des Mühlgrabens beim Bäßler'schen Hause gelegenen Gärtchen, auf dem Prozeßwege Geltung verschaffe, nachdem Herr Bäßler auf gütlichem Wege nicht zu bestimmen gewesen, die Rechte der Commun anzuerkennen. Ferner wurde genehmigt, daß Herrn Schießhausbesitzer Ohmann gegen einen jährlichen Laas zins von 4 Ngr. gestattet werde, durch die der Commun gehörige Böschung unterhalb des Päzold- schen Feldes einen Einschnitt zu machen, damit derselbe einen Zugang zu seinem daselbst anzulegenden Keller erhalte. Von einer Einladung zum diesjährigen Städtctagc in Mittweida, sowie von dem aus Ver anlassung dieses Städtetags ausgearbeiteten Deputationsberichte wurde mit Interesse Kenntniß genommen. Da der Stadtrath beschlossen, von einer Beschickung des Ztädtetages auf Kosten der Stadtkasse abzu sehen, wurde vom Collegium der gleiche Beschluß gefaßt. Siebente diesjährige Sitzung, am 5. August 1865. Zu dem stadträthlichen Beschlusse, die städtische Straßenbeleuchtung dem Zimmermann Galle für eine jährliche Accordsumme von !38 Thlr. auf die Zeit vom 1 August 1865 bis 31. Juli 1867 unter den vom Stadtrothe gestellten Bedingungen zu überlassen, wurde Zustimmung ertheilt. Auf Antrag des Herrn Localschulinspectors wurde ein drittes Mitglied zur Schuldeputation gewählt, und wählte das Collegium hierzu Herrn Leihbibliothekar Fritzsche. Auf das Gesuch des Communarbeitcr Teuscher, ihm als Entschädigung für die ihm bei den communlichen Arbeiten an seinen Werkzeugen entstehenden Schmicdekosten die Grasnutzung an den Seiten gräben der Communicationswege, sowie auf den unverpachleten Grasflecken unter den Weiden am Neu-