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262 Kirchen-Nachrichten von Wilsdruff im Monat Juli 1865. Getaufte: Ernst Richard, Ernst Heinrich Kunze's, Gutsbesitzers in Nn-Lergrumbach, Sohn; — Karl Hugo, Ernst Leberecht Zichncrl's, Ziegelmeisters hier, Sohn; — Albert Richard, Friedrich Ernst Franke's, ans. Bürg, und Lohgeibermeisters hier, Sohn; — Lina Jicna, Hrn. Karl Gilob. Müllcr's, Burg. u. Tuchhänblers hier, Tochter; — Auguste Selma, Karl August Stange's, ans. Bürg, und Klcmpncrmstrs. hier, Tochter; — Albert Richard, Ernst Wilhelm Giicsbach's, Bürg. u. Weißbäcker Meisters hier, Sohn; — Karl Otto, Karl Hein rich Schuberl'S, ans. Bürg. u. Tischlcrmstrs. hier, Sohn; — Anna Maria, Karl Julius Pyrrhus'S, Handarbeit, u. Einwohn, hier, Tochter; — Otto Richard, Jacob Otto Loßner's, ans. Bürg, und Schmiedcmsirs. hier, Sohn; — Anton Alwin, Anton Köhler's, Bürg. u. Ziegeldcckermstrs. hier, Sohn; — Emma Selma, Aug. Heinr. Treppt's, ans. Bürg. u. Schmicdcmstls. hier, Tochter. Getraute: Friedrich August Roßberg, Weißbäcker in Zanckercda, >nit Auguste Mathilde Wiedemann von hicr; — äuv. Herr Friedrich Gustav Ritt- Hausen, Rittergutspachter in Mittelschreibersdorf in Schlesien, mit Jungfrau Therese Agnes Reif von hier; — Ernst Wilhelm Richter, Maurer u. Einw. hier, mit Friederike Auguste Uhse von hier; — Hermann Julius Hantsch, Tischler u. Einw. hier, mit Marie Pauline Richter von hier; — äuv. Hr. Julius Bernhard Reinwarth, Diaeonus in Sebnitz, mit Jungfrau Emma Ottilie Loßner von hier; — äuv. Friedrich August Kost, Hand arbeiter und Einwohner hier, mit Christiane Frie derike Kaltschmidt ans Zachsdorf. Beerdigte: luv. Karl Gthcls. Faust, Partienlicr u. Einw. hier, 50 Jahr 3 Mon. 27 Tage alt; -- Ein todtgeb. Sohn des Karl August Tamme's, ans. Bürg. u. Tischlcrmstrs hicr; — Frau Marie Louise Werner geb. Kraufe, Hrn. Wilh. Herman» W-rner's, zweiten Mädchenlehrcrs hier, Ehefrau, 37 Jahr 9 Mon. 23 Tage alt; — Frau Christiane Friederike Sturzcnbecher, geb. Hayn, Ernst Ru dolph Sturzcnbcchers, ans. Bürg, und Wagntt- mcistcrs hicr, Ehefrau, 45 Jahr 5 M. 18 T. alt- Am 10. Sonntage nach Trinit. predigt früh Herr Pastor Bauer; Nachmittags: Herr Diac. Schmidt. BekLKttsmachunASn Bekanntmachung, die Passage auf der Marienbrücke betr. Behufs tbunlichster Freigebung des öffentlichen Verkehrs auf der hiesigen Marienbrücke ist von den Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen angeordnet worden, daß die zeilher auf dieser Drücke während dcsPasfirens der Eisenbabnzüge für Reiter, Wagen und Vieh verfügte Sperrung künftig versuchsweise in Wegfall gebracht werde und wird in Folge dessen vom 15. ds. Mts. an der Verkehr auf der gedachten Brücke in unbeschränkter Weise freiqelassen werden. Zum Schutze des Pubiicums, insbesondere aber zur Warnung für Führer von Pferden, die unruhig oder scheu und deshalb jeder Gefahr zu entrücken find, ebenso wie für Treiber von Heerden oder einzelnen Thieren, sind dagegen folgende Einrichtungen getroffen worden: 1) Lei jedem Eisenbahnzuge, welcher die Marienbrücke passiren soll, werden an beiden Enden derselben gleichzeitig sowohl hörbare, als auch sichtbare Signale so zeitig gegeben werden, daß Fuhrwerke, welche die Brücke bereits betreten hatten, ehe diese Signale eintraten, noch Zeit behalten, um über die Brücke gelangen zu können ebe der Zug eintrifft. 2) Für die Abgabe der hörbaren Signale sind an beiden Brückenaufgängen Glockenhäuschen mit je 2 Glocken-aufgestellt worden. Sobald ein Eisenbahnzug die Marienbrücke passiren soll, wird ein Glockensignal gegeben werden, welches in 5 rasch auf einander folgenden Dopvelschlägen, die sich nach einer Pause von nur wenig Secunden wiederholen und so lange ununterbrochen dauern werden, bis der signalifirte Zug die Brücke passirt hat. 3) Gleichzeitig mit dem Glockenfignale wird auch ein sichtbares Signal zu der gedachten Zeit gegeben werden. Zu Abgabe desselben sind in geringer Entfernung von den Glockenhänschen vier Ellen lange und 1^ Elle hohe Tafeln angebracht worden, welche in großer schwarzer Schrift auf weißem Grunde die Worte zeigen: LuA korNMt! ' Diese Tafeln werden, sobald ein Zug die Marienbrücke passiren soll, in einer Höhe von obn« gefähr 12 Ellen quer über die Fahrbahn und ziemlich über der Mitte derselben aufgestellt und in der Dunkelheit vollständig beleuchtet werden. statior verbin Mahn je naä in Fra < gesetzes von B werken Baicha ^zug Wbra Kaue s Und au wörtlich Schtzbuc 2>gent ii "theilt r ^trägen ^iMenl stthe alle ^.cn und Bauv Rannt, reicher zi viarkiplas I 2t. Wert, w Eiter! cht, ih> fens zu