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Wochenblatt Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Mmtsölatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 21. Dienstag, den 14. März 1876. An einem der ersten Tage dieses Monats ist auf dem Rittergute Klipphausen ein mit der Tollwuth behafteter Hund getödtet worden. In Gemäßheit der Generalverordnung vom 27. September 1867 wird daher hierdurch angeordnet, daß in den Ortschaften Klipp hausen mit Kneipe, Röhrsdorf, Sora, Lampersdorf, Sachsdorf, Lotzen, Hühndorf, Kleinschönberg wahrend eines zwölfwöchentlichen Zeitraums von obbemerkter Zeit angerechnet und sonach bis zum 29. Mai dieses Jahres alle Hunde bei 7'/- Mark Ordnungsstrafe für jeden Contraventionsfall entweder eingesperrt zu halten, oder nur mit gut passendem Maulkorbe versehen, ins Freie zu lassen sind. Es wird dies zur Nachachtung bekannt und den Gemeindevorständen zur Pflicht gemacht, über Vie genaue Befolgung streng zu wachen, auch soweit nöthig Cavillerumgänge zu veranstalten. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, den 9. März 1876. Schmiedel. Erledigt hat sich die unter'm 15. September 1875 hinter Friedrich August Riedel aus Beierfeld erlassene öffentliche Vorladung. König!. Gerichtsamt Wilsdruff, am n. März 1876. vr. Gangloff. Bekanntmachung, das Raupen betreffend. Diejenigen Bewohner des hiesigen Stadtbezirks, welche bis jetzt die ihnen gehörigen Bäume, Sträucher, Hecken rc. von Raupen eiern und Raupennestern noch nicht oder nicht vollständig haben säubern lassen, werden andurch zur ungesäumten Durchführung dieser ge setzlichen Vorschrift aufgefordert und zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß Unterlassungen derselben nach der Bestimmung im 8 368,2 mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haftstrafe bis zu 14 Tagen geahndet werden. Wilsdruff, am 11. März 1876. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Das 4. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachfen vom Jahre 1876 enthält: No. 17. Verordnung, eine Abänderung der Bestimmungen über die Wahlfähigkeitsprüfung in der Musik, welche in der Prüfungs ordnung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen vom 8. October I874 enthalten sind betreffend; vom 7. Februar 1876. No. 18. Bekanntmachung, die veränderte Benennung des Obersteuerconducteurs, der Steuerconducteure und Steuerconducteur- Assistenten betreffend; vom 8. Februar 1876. No. 19. Verordnung, wegen Veröffentlichung einer von dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden unter dem 5. d. M. erlassenen Bekanntmachung; vom 10. Februar 1876. No. 20. Verordnung, die Entschließung über Gnadengesuche in Schulstrafsachen betreffend; vom 12. Februar 1876. No. 21. Verordnung, die Prüfung der Apothekergehilfen betreffend: vom 18. Februar 1876. No. 22. Bekanntmachung, die Auflösung der Generalcommission für Ablösungen und Gemeinheitstheilungen als selbstständiger Be hörde betreffend; vom 18. Februar 1876. No. 23. Bekanntmachung der Verordnung, Abänderungen und Ergänzungen der Telegraphen-Ordnung vom 21. Juni 1872 betreffend; vom 21. Februar 1876. No. 24. Bekanntmachung, die Concessionirung der Berlin-Kölnischen Feuerversicherungs-Actien-Gesellschaft in Berlin betreffend; vom 25. Februar 1876. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt in hiesiger Raths-Expedition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 13. März 1876. Der Stadtgemeinderath. dicker. Generalversammlung des Vereins für das Bezirks Armen und Arbeits-Haus zu Hilbersdorf, Sonnabend, den 25. März 1876, Vormittags 11 Uhr, in der Restauration des Herrn DebuS z« Friberg. iLAesorännvA: 1. Vortrag des Rechenschafts-Berichts auf das Jahr 1875. 2. Feststellung des Haushaltplanes für 1876. 3. Etwaige Anträge aus der Mitte des Vereins. Der Saal wird um 10 Uhr geöffnet.