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187«. Freitag, den 28. Juli Erledigt hat sich die hinter «Karl Htugust Burghardt, früher in Schmiedewalde, unterm 24. v. Mts. erlassene öfsentliche Vorladung. König!. Grichtsamt Wilsdruff, am M. Jnu ,876. vr. Gangloff. für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Ticbenlchn und die Umgegenden. Amlsblall für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Madtrath daselbst. Das 11. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876 enthält: No. 55. Verordnung, die veränderte Abgrenzung der Steuerkreise und Steuerbezirke betreffend; vom 22. Juni 1876. No. 56. Verordnung, die Behandlung nachgemachter und verfälfchter, fowie beschädigter und unbrauchbar gewordener Reichskassen scheine betreffend; vom 5. Juli 1876. No. 57. Verordnung, die Behandlung der bei Staatskassen eingehenden nachgemachten, verfälschten oder nicht mehr umlaufssähigen Reichsmünzen betreffend; vom 5. Juli 1876. No. 58. Gesetz, einen Nachtrag zu dem Finanzgesetze auf die Jahre 1874 und 1875 vom 25. Juni 1874 betr.; vom 2. Juli 1876. No. 59. Finanzgesetz auf die Jahre 1876 und 1877; vom 2. Juli 1876. No. 60. Verordnung, die Ausführung des Finanzgcsetzes auf die Jahre 1876 und 1877 betreffend; vom 14. Juli 1876. No. 61. Bekannntmachung, die Uebernahme der Zwickau-Lengenfeld-Falkensteiner Eisenbahn durch den Staat betr.; vom 15. Juli 1876. No. 62. Bekanntmachung, die Uebernahme der Chemnitz-Aue-Advrfer Eisenbahn durch den Staat betreffend; vom 15. Juli 1876. No. 63. Verordnung, die Zustellung gerichtlicher Zufertigungen durch die Post betreffend; vom 5. Juli 1876. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt in hiesiger Rathsexpedition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 27. Juli 1876. Der S t a d t g e m e i u d e r a t h. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Nach anher erstatteter Anzeige sollen in mehreren Häusern hiesiger Stadt die Essenköpfe defect sein, auch Aschebehältnisse sich nicht in vorschriftmüßigem Zustande befinden. Die betreffenden Hausbesitzer und bez. Besitzerinnen werden daher andurch zur sofortigen Beseitigung dieser Feuerpolizeiwidrigkeiten aufgefordert und zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß jede Nichtbefolgung dieser Anordnung mit einer Geldstrafe von Drei Mark ge ahndet werden wird. Wilsdruff, am 27. Juli 1876. Der Bürgermeister. Ficker. Anfuhr - Kerdrüflnng7^ Die Anfuhre resp. Anlieferung des für die 3 Jahre 1877—1879 zur Unterhaltung der Meißen-Wilsdruffer Chaussee, Abtheilung 3 und 4 und - der Kesselsdorf-Nossener Chaussee, Abtheilung 1—4 erforderlichen «Kieses, Sandes pp. soll Montag, den 7. August 1876, von Vormittags 10 Uhr au im Gasthofe zum Weißen Mdler in Wilsdruff unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an Mindestfordernde öffentlich verdungen werden. Meißen, am 7. Juli 1876. Königs. Chaussce-Jnspection. Königs. Bauverwalterei. Neuhaus. Zeiler. ObstverpächtÜM ' Die diesjährige Obstnutzung der fiskalischen Allee auf der Kesselsdorf-Nossener Chaussee Abtheilung 1, 2 und 3 soll Montag, dm 7. August 1876, Vormittags 10 Uhr im Gasthofe zum weißen Vdler in Wilsdruff gegen fofortige Bezahlung und unter den im Termine bekannt zu gebenden Beding ungen öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Meißen, am 25. Juli 1876. Königliche Chaussee-Inspektion. Königl. Bauverwalterei. Neuhaus.Zeiler. Tagesgeschichte. Wilsdruff, 28. Juli. Von dem Herrn General-Postmeister vr. Stephan in Berlin ist am gestrigen Tage folgendes Antwortschreiben auf das Telegramm, welches anläßlich der Eröffnung der Telegraphenstation allhier von dem Stadtgemeinderath an Denselben gerichtet wurde, an den Herm Bürgermeister Ficker hier eingegangen: „Ew. Wohlgeboren sage ich für die freundlichen Gesinnungen, welche Sie mir durch das am 17. d. Mts. aus Anlaß der Eröffnung des Thelegrahendienstes in Wils- druff abgesandte, mir heute nach der Rückkehr von einer Reise vorge legte Telegramm zu erkennen gegeben haben, verbindlichen Dank.