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333 Bekanntmachung. Gesetzlicher Vorschrift zufolge werde« alle a) im Jahre 1840 geborene militärpflichtige, b) wegen »och zu erwartender Körperlänge, o) wegen zeitlicher Untauglichkeit zurückgestellten, als Familienernährer zeitlich b freiten Mannschaften, welche im hiesigen. Stadtbezirke sich aufhalten, desgleichen e) die bei den Rekrutirungen der zwei letzten Jahre für mindertüchtig erklärten und deßhalb in die Dienstreserve versetzten Mannschaften hierdurch aufgefordcrt, sich den ersten November dieses Jahres Vormittags zwischen 10 und 12 Uhr im Nathsfessionszimmer hiesigen Rathhauses persönlich oder durch Bevollmächtigte bei uns anzumelden, auch alle auf Herkunft, Stand und Lcbensverhällnisse Bezug haben den Ausweise, namentlich ihre Geburtsscheine, welche mit gehörigem Signalement versehen sein müssen, mit znr Stelle zu bringen. Wilsdruff, am 9. October 1860. Der Siadtrat h. Otto, Bürgermstr. Beka n n t m achun g. Anher erstatteter Anzeige zufolge find in der Zeit vom 7. zum 8. d. M. aus dem Gehöfte des Bertholdschen Gasthofes zu Kesselsdorf zwei kupferne Fischkessel ohne Henkel spurlos entwendet worden, was man behufs der Entdeckung des Thaters und Wiedererlangung dieser Kessel andurch be kannt macht. K. Gerichtsamt Wilsdruff, den 16. Octobcr 1860. Leonhardi. Die Anfuhre des im Jahre 1861 erforderlichen Steinmaterials zur Unterhaltung 1) der Meißen - Wilsdruffer, 2) - - Nossener Chaussee soll Freitags, den 26. October 1860, von Vormittags 9 Uhr an, an Expeditionsstelle des unterzeichneten Erbrentamtes, unter den im Termine bekannt zu machenden Be dingungen und mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, an die Mindestforderndeu verdungen werden, was hierdurch zur öffentlichen Keuntniß gebracht wird. Erbrentamt Meißen, den 13. October 1860. Für die Straßenbau-Commission: FF «. Dkkalllltwlllhllllg. Im Besitze einer hier in Haft und Untersuchung befangenen Mannsperson sind die sud A verzeichneten Gegenstände gesunden worden, über deren Erwerb sich dieselbe nicht genügend auszuweisen vermocht hat, hinsichtlich welcher vielmehr der Verdacht entstanden ist, daß sie irgendwo entwendet worden sein dürften. Es wird dicß hierdurch mit der an die etwaigen Verlustträgcr gerichteten Aufforderung bekannt gemacht, fich ungesäumt hier anzumelden, diese Gegenstände in Augenschein zu nehmen und nach Befinden deren Ausantworrunq sich zn gewärtigen. Wilsdruff, den 17. October 1860. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. S 1) eine braunmelirte Buckskinmntze mit braunem 6) drei blecherne Maße. Futter und schwarzer Lederbleude. 7 eine blecherne Zuckerfiebbüchse. 2) eine weißleinene Serviette, ungezeichnet. 6- ein zinnernes- Salznäpfchcn. 3) ein Kutschenzugel zmm Eiuschnallen. 9 vier Stück Messer mit schwarzen Holzschaalcn. 4) ein Stück bunter Hownträgergurt. io zwei Stück dergl. Gabeln. 5) 2z Pfund Waschselfe. °