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1S6 's Bekanntmachung. Anker erstatteter Anzeige zufolge sind in der Nacht vom 6. zum 7. dieses Monats aus einer Mühle in Rothschönberg I) vier Speckseiten, circa 32 Pfd. an Gewicht, 2) ein Schinken von 6 Pfd., 3) circa 6 Pfd. Pökelschweiuefleisch, 4) 2 Pfd. Schweinebraten und 5) ein Näpfchen Butter mit dem sächsischen Wappen gezeichnet, spurlos entwendet worden. Man bringt diesen Diebstahl, Behufs Entdeckung des Diebes und Wiedererlangung der entwen deten Gegenstände, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 14. Juni 1861. Beka nn t m a ch n n g. Der unterzeichnete Stadtrath hat^ mit Zustimmung der Stadtverordneten, beschlossen, die Theilung der hiesigen sogenannten Altgerechtigkeitsgrundstücke (oder „alten Gerechtigkeiten") nötigenfalls durch Anwendung des, jedem Mitgliede der Altgemeinde nach dem Gesetze über Ablösungen und Gemeinheit-- theilungen vom 17. März 1832 132 flgg. zustehenden Rechts zu einseitiger Provokation aufGemein- heitstheilung herbeizuführen. Um wenigstens den Versuch gemacht zu haben, eine freie Vereinigung aller Mitglieder der Altge- meinde über die Theilung zu Stande zu bringen und dadurch die, im Falle commissarischer Theilung für alle Betheiligten uothwendig entstehenden, mehreren Kosten zu ersparen, werden die sämmtlichen Be sitzer und Besitzerinnen von alten Gerechtigkeiten hiermit geladen, Donnerstag, den 4.. Zull d. Z., Nachmittags 4 Ubr, an RathhauSstelle hier zu einer Verhandlung in obgedachter Angelegenheit persönlich sich einzusinden. Wilsdruff, am 19. Juni 1861. Der -V t d t r r> t h. Otto, ' Bekanntmachung. Anher erstatteter Anzeige zufolge ist am 25. vorigen Monats in Kesselsdorf eine Vasek» von Futtcrkattug, 2 Tblr. 5 Ngr. Geld enthaltend, aufgefunden und anher abgeliefert worden. Der rechtmäßige Eigenthümer dieses Geldes wird daher hierdurch aufgefordcrt, sich binnen sechs Wochen als solcher beim unterzeichneten Gerichtsamt auSzuweisen, widrigenfalls über den Fund nach Ablauf jener Frist den Rechten gemäß verfügt werden wird. König!. Gerichtsamt Wilsdruff, am 19. Juni 1861. LeonksrM. Bekanntmachung. Das Bauen der Buden zu den hier stattfindenden Jahrmärkten soll vom 1. Januar 1862 ab nach Befinden anderweit in Pacht gegeben werden. Diejenigen, welche geneigt sind, diesen Pacht zu übernehmen, haben sich spätestens bis zum 1. Juli d. I. bei uns zu melden und ihre Anerbietungen zu eröffnen. Wilsdruff, am 30. Mai 1861. Der Stadtrath. Otto, Bürgermstr. Bekanntmachung. Auf die Zeit vom 21. Juni d. I. Lis auf weitere Bekanntmachung wird hier verkauft werden: 1) Hausbackenes Roggenbrod das Pfund zu 9 Pf. von den Bäckermeistern Hrn. I. Griesbach, Illgen, Schirmer, Sebastian, Mohn, Herrmann, W. Griesbach; desgleichen zu 9^ Pf. das Pfund von den Bäckermeistern Hrn. Ebert, Weigel, Röt hing, Böttger und Hrn. Bäckerei pachter Pönitz sch; Wilsdruff, am 19. JuniZ1861. ?, D e r S t a d t r a t h.