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8 15. » Ueber diejenigen fleischmarkenpflichtigen Wildmengen, die der Jagdberechtigte selbst verbrauchen will, hat er der Ortsbehörde seines Wohnortes unmittelbar nach der Jagd zwecks Anrechnung auf den Schlachtviehfleischbezug Anzeige M erstatten (vgl. 8 7). k« i Der Kommunalverband hat, soweit markenpflichtiges Wild an Einzelpersonen, Gastwirtschaften u. deral. verkauft wurde, die Ortsbehörde des Empfängers zwecks Ueberwachung des Verbrauches zu benachrichten. V. Höchstpreise für Wild. 8 16. Der Iagdkerechtigte darf, gleichgültig, ob er an die Abnahmestelle, einen Händler oder unmittelbar an den Verkäu er verkauft, folgende Preise nicht überschreiten: I. II. tll. 1. bei Rehwild (mit Decke) für 0,5 2. bei Rot- und Damwild (mit Decke) für 0,5 Kg- . 3. bei Wildschweinen mit Schwarte bei Tieren im Gewicht bis zu 35 einschl. für 0,5 KZE bei Tieren über 35 für 0,5 4. bei Hasen a) bis 2,5 Gewicht mit Balg für 0,5 Kx . . b) über 2,5 Ic§ Gewicht mit Balg das Stück. . ohne Balg das Stück 5. bei wilden Kaninchen mit Balg das Stück......... ohne Balg das Stück 6. bei Fasanen Hähne, das Stück Hennen, das Stück Auch bei Hasen über 2,5 kann vom Jagdberechtigten und dem Abnehmer Bezahlung nach Gewicht vereinbart werden. Alsdann dürfen folgende Sätze nicht überschritten werden: I. I!. III. M. M. M. für 0,5 1,10 1,15 1,20 Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so hat grundsätzlich Bezahlung nach Stück zu erfolgen. 8 17. Der Händler darf im Kleinverknuf an Verbraucher einschl. Gast- und Speise wirtschaften folgende Preise nicht überschreiten: I. M. 11. M. 111. M.' 1. bei Rehwild Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) für 0,5 3,50 3,70 3,90 Blatt oder Bug für 0,5 KZ . . . . . 2,60 2,70 2,80 Kochfleisch für 0,5 . . . . . . . . 0,80 . ' 0,90 I- 2. bei Rot- und Damwild Rücken und Keule für 0,5 kx . ... . 2,65 2,85 3.— Blatt oder Bug „ 0,5 „ ..... 1,65 1,85 2- Kochfleisch „ 0,5 „ 0,80 0,90 I,— 3. bei Wildschweinen a) bei Tieren bis zu 35. lex einschl. Rücken und Keule für 0F 2,50 2,70 2,90 Blatt oder Bug „ 0,5 - 1,80 1,95 2,10 Kochfleisch „ 0,5 „ 1- 1- I- K) bei Tieren über 35 Kx- Rücken und Keule für 0,5 2,— 2,20 2,40 Blatt oder Bug „ 0,5 „ ..... 1,50 1,70 1,90 Kochfleisch „ 0,5 „ ...... 1,— I- I- 4. bei Hasen a) bis 2,5 ohne Ausbruch und gleichgültig, ob mit oder ohne Balg, sür 0,5 .... 1,70 1,90 2- b) über 2,5 ohne Aufbruch mit Balg für das Stück 9,— 9,50 10,— ohne Balg für 0,5 2,40 2,65 2,80 a) für Rücken (langgeschnitten, ungesäubert), Keulen, Lauschen für 0,5 2,60 2,85 3,- für Hasenklein, wozu Kopf, Herz, Leber, Lunge, Brust gehören 0,60 0,60 0,60 5. bei wilden Kaninchen mit Balg das Stück . . . 3,10 3,20 3,30 ohne Balg das Stück 3,— 3,10 3,20 6. bei Fasanen Hähne, das Stück 7,50 7,75 8.— Hennen, das Stück . . . . ' 6,65 6,80 7,— M. M. M. 1,80 1,90 2.— 1,30 1,40 1,56 1,15 1,25 1,36 0,95 1,05 1,15 0,90 1- I,- 7,50 7,75 8,— 7,20 7,45 7,76 2,50 2,60 2,75 2,40 2,50 2,66 6,- 6,25 6,50 5.— 5,20 5.50 8 18- Die Preise unter I gelten allgemein, die Preise unter II gelten für den Verkauf an Wildhändler und die Abnahmestellen (8 16) in Orten über 5000 bis 30000 Ein wohner, ohne Rücksicht auf den Jagdort, bez. für den Kleinverkauf (8 17) in diesen Orten, die Preise unter III für den Verkauf an Wildhändler und die Abnahmestellen (8 16) in Orten über 30000 Einwohner bez. für den Kleinverkauf (8 17) in diesen Orten. Beim Verkauf unmittelbar nach der Jagd an Verbraucher (8 12) ist der Orts preis der maßgebende Preis. Die Kreishauptmannschaft kann für diejenigen Orte, die den Städten vorgelagert sind und mit ihnen hinsichtlich der Ernährungslage und der Preisgestaltung eine wirtschaftliche Einheit bilden, die für die betreffenden Städte geltenden Preise bewilligen. 8 19.' Die vorstehend festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Höchstpreis gesetzes vom 4. August 1914. VI. Schlutzbestimmungen. 8 20. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld strafe bis zu zehntausend Wark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung des Wildes, auf das sich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werden, ohne Unterschied, ob es dem Täter gehört oder nicht. 8 21. Jagdberechtigte, die ihrer Ablieferungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen oder die gegen die Vorschriften über die Jagdanzeige und die Schußlisten verstoßen, können in ihrem Selbstversorgungsrecht beschränkt, außerdem kann ihnen die Jagdkarte entzogen, werden. 8 22. Das Ministerium des Innern kann, soweit nicht reichtsseitige Bestimmungen ent gegenstehen, Ausnahmen bewilligen. Das gleiche Recht steht den Kommunalverbänden hinsichtlich der Vorschriften in 8 12 Abs. 3 zu, wenn die Gefahr des Verderbens ge geben ist. . Die Vorschriften unter II bis V beziehen sich auch auf das aus andern Bundes staaten eingeführte Wild. 8 24. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Dresden, am 9. September 1918 4467 a V O III »zis Ministerium des Innern. Kartoffel-Versorgung in Wilsdruff Vorbehältlich aller weiteren Anordnungen des Kommunalverbandes wird hiermit bekannt gegeben, daß alle Nichtselbstoersorger, die in der neuen, am 3. November be ginnenden Verlorgungsjeit von der Stadt aus Wochenkarten mit Kart»ffeln beliefert werden wollen, dies bis spätestens Montag den 16. September 1918 mittags in der Kriegswirtschaftsabteilung zu melden Haden. Von den die Meldung Unterlassenden wird angenommen, daß sie ihren Bedarf selbst sinkaufen und einkekern wollen. Schon jetzt wird darauf hingewiesen, daß die Ausgabe der Landes-Kartoffelkarten (Zentnsrkarten) von dem vom Verbraucher zu erbringenden Nachweise abhängig gemacht werden kann, daß er über geeignete Aufbewahrungsräume zur Lagerung dfr Zentnermengrn verfügt, und daß solchen Verbrauchern die Ausgabe der Landes-Kartoffelkarten verweigert werden kann, die sich durch zu frühzeitigen Verbrauch ihrer Kartoffelvorräte als unzuverlässig er wiesen haben. Die Wochenmenge ist vorläufig ab 3. November für Kinder, die bis zum 15. September das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf ö Pfund, für alle übrigen aut 7 Pfund festgesetzt worden. Die Landes-Kartoffelkarten lauten über 2 bezw. 3 Zentner, Wilsdruff, am 1l. September 1SlS. Zell Der Stadtrat. » ——- Kartoffel-Verkauf Freitag und Sonnabend. Wilsdruff, am 12. September 1918. 33io Der Stadtrat — KriegSWirtschastsabte!l««g. Son«»de«d den 14. d. Mts. von vormittags 1v—12 Uhr Ausgabe neuer Warenbezugsscheme. Ferner Bezugsmarken auf Bre»«spirit«s aus die Nr«. 876—4V5 (rote Ausweise). Wilsdruff, am 12. Seplember 1918. 3,i4 Der Stadtrat. Fortdauer der feindlichen Angriffe. Oie große Rückwanderung. , . / Von Siegfried Doerschlag. Neue Elemente strömen zu TausenKen und Hundert tausenden ins Deutsche Reich, neue Leute, die doch im Grunde genommen alte Bekannte sind: die Flüchtlinge, die Rückwanderer. Deutschland, die alte, angestammte Heimat, ist ihr Ziel. Und die nun in ihr altes Vaterland zurückkehren nach Jahren des Leidens und Erduldens, das / , find wahrhaft geläuterte Deutsche, die voller Hoffnungen ihrer ihnen teils unbekannten Heimat zuströmen. Leute aller Berufe, aller sozialen Stellungen find es, die jetzt heimkebren. Ingenieure, Kaufleute, Vertreter der Gelehrten welt, Chemiker, alle Arten von Handwerkern, Landleute, vom enteigneten Großgrundbesitzer bis zum Stallknecht. Sie alle kommen Uns, d. h. dem Deutschen Reiche, gelegen. Denn in welchem Betriebe fehlt es nicht an tüchtigen Arbeitskräften? Und jene große Zahl intelligenter Rück wanderer, sie bildet gewiß auch ein Kontingent künftigen Osteuropa-Studiunis. Gute und genaue Kenner großrussischer Verhältnisse sind immer von nöten. Jetzt oder bald haben wir sie alle in der deutschen Heimat. Und aus diesen Gründen eben: Zuführung neuer Arbeitskräfte, Zuführung neuer Rekrutenmassen für unser Heer und.Zuführung von Osteuropa-Kennern ist die Nück- ' Wanderung für Deutschlands gesamtes Wirtschaftsleben von außerordentlicher Wichtigkeit. Und welch' Rresen- organisationswerk gehörte dazu, um diese Ströme Heim kehrender in geordnete Bahnen zu lenken, um denen, die ohne Mittel und Stellung waren lund das waren und sind noch die meisten), ein Fortkommen zu verschaffen, nm alle die Wunden lindern zu können, die der Krieg den Unglücklichen, in Feindesland geschlagen hatte. Hier war es sofort das Rote Kreuz, das helfend ein- ! sprang. Nachdem es den militärischen Stellen gelungen ! war, eigene Quarantänelager im Oberostgebiet einzurichten, s begann das Rote Kreuz dort eine ausgebreitete Liebes» i Migkeit. Bereits seit 1914 besteht die Rückwanderer- ! Hilfsorganisation des Zentralkomitees vom Roten Kreuz, j die schon bei den Übernabmestellen der aus Rußland, s England und Frankreich Zurückkehrenden die erste Hilfe ' bot und den zum Teil ganz landfremden Leuten mit Rat und Tat zur Seite stand. Seit 1914 besteht auch bereits in Berlin eine Flüchtlingsunterkunft, wo Zurückkehrende, die keine Angehörigen und kein Heim in Deutschland be sitzen, kostenlos gastliche Aufnahme finden. Zu den offiziellen Mitteln, die Reich und Bundesstaaten füo Flüchtlingsfürsorge zur Verfügung halten, kommen Hundeit- tausende aus den Sammelgeldern Kes Roten Kreuzes hinzu, so daß neben der Leistung des Staates das ge samte deutsche Volk an diesem wahrhaft großzügigen Liebes werk durch seine freiwilligen Beiträge interessiert ist. In den Quarantänelagern bereits erhalten mittellose Rü- wanderer durch erfahrene LagerküMmiffare die erste Hilfe. Liebesgaben werden hier zur Verteilung gebracht und Bar unterstützungen gewährt. Schwestern fird überall zur um Hilfsbedürftigen hilfreich zur Seite zu stehen. Von hier aus erfolgt auch bereits der Arbeits- und Stellen nachweis; während der 10tägigen Quarantänezeit werden drahtlich oder brieflich die Verhandlungen mit den Pro vinzial- und BuNdesstaaten-Arbeitsnachweisen angeknüpft, so baß bei seiner Ankunft in Deutschland der Heimkehrende bereits Arbeits- und Verdienstmöglichkeit vorfinden kann. Kranke und Erholungsbedürftige werden Sanatorien und Heilstätten überwiesen, Kinder finden Aufnahme in Jugend- Heimen, alte Leute in Altersheimen. Die große Zahl Deutschstämmiger, die als Kolonisten, Handwerker, SIS Vertreter aller Berufe in Rußland cm- säjst, waren und nun dem Lande der Anarchie entfliehen, werden, vom Verein für das Deutschtum im Auslande, vom Fürsorgeverein für deutsche Auswanderer und, über diesen beiden Organisationen stehend, von der neugegrün deten Reichs-Wanderungsstelle unterstützt, Arbeitsstätten zugcführt und angesiedelt. Alles in allem bedeutet die muawanoerung sur oas oeunme Wwiscyaslsieven eme Er scheinung, deren praktischer Wert sich bald zeigen Bürstel Ein neuer, lebenbringender Strom arbeitsfähiger Menschen ergießt sich in alle Teile des Reiches und hilft nach langer Untätigkeit nunmehr auch noch mit am Ausbau des deutschen Sieges. Aerienkinderzug verunglücki. 33 Kinder tot, 17 verletzt. Schneidemühl, 11. September. Großes Leid ist über zahlreiche Familien gekommen, die ihre Kinder zu stärkendem Landaufenthalt in die Ferne gesandt hatten und nun nach der wochenlangen Trennung mit freudiger Erwartung" der Wiederkunft ihrer Lieblinge entgegensaken. Ein Zugunglück bei Schneidemühl hat eine^ große Zahl blühender Menschenleben zerknickt und den Elternherzen grausame Wunden geschlagen. Die amtliche Meldung lautete: Heute 4 Uhr S5 Minuten früh ist bei Blockstelle Plöttke Furz vor Bahnhof Schneidemühl in Kilometer 2,4 der Strecke Bromberg—SchneidcmLhl der Kindersonderzug 2244 nach Atünchen-Gladbach infolge überfahrens deS Halte signals auf de» Schluß -eS Vütcrzuges 75S2 aufgefahrcul Der erste Wage» des Kiudersonderzuges wurde in den Pack wagen hineiuZeschoben and bis auf vier Abteile zertrümmert. Getütet find der Schlußschaffner des.Güterzuges, ein Man« und SL Kinder. Verletzt sind eine Fra« «nd 12 Kinder leicht und zwei Kinder schwer. Die Sch«ldfr«,e ist »ach ««bekannt. , Eine besondere Tragik des Geschickes will es, datz wieder ein Zug mit Kindern der Stadt M.-Gladbach be troffen wurde. Vor etwa Jahresfrist ereignete sich ein ähnliches Unglück bei einem Zuge auf der Strecke Stendal — Berlin, der ebenfalls Ferienkinder auS M.-Gladbach der Heimat zuführen sollte. Auch damals wurden 25 Kinder und 1 Schaffner getötet, 14 Kinder verletzt.