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Wochenblatt für. Wilsdruff, Tharaud, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amt 8 klatt für das Königl. Verichtsamt Wilsdru^ und den Stadtrath daselbst. Zwanzigster Jahrgang. Freitag, dm 22. Ium 1860. 25. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. Von dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Vierteljahrgang beträgt IO Ngr. Sämmilichc Königl. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. Anzeigen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl in der Nedaction, als auch in der Druckerei d. Bl. in Meißen bi« längstens Donnerstag Vormittag, in Tharaud und Nossen aber bis längstens Mittwoch Nachmittag erbeten. — Etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, sollen stets mit großem Danke angenommen werden. Die Nedaction., Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Zulassung von Dachsstäeu als Surrogat harter Dachung ketr. Unter Hinweis auf tz. 3 der Verordnung das Abdecken von Gebäuden mit Dachpappe und Dachfilz betreffend, vom 29. September vorigen Jahres (Gesetz- und Verordnungsblatt 15. Stück, Seite 32l) wird hierdurch bekannt gemacht, daß die sogenannten ASphalt-Woüfilze aus der Fabrik ' des Filzfabrikanten Adolph Schöller in Brünn auf Grund der angestellten Untersuchung und vorgcnommenen Brennvcrsuche bis auf Weiteres als Surrogat der harten Dachung in der in obiger Verordnung angegebenen Beschränkung anerkannt wor den sind. Dresden, den l. Juni 1860. Ministerium des Innern. Für den Minister: Schmiedel, S. Werorömmg, den Wegfall der Zuschläge zu den direkten Steuern auf das Jahr 1860 betr., r vom tl. Juni 1 860. Mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs wird hierdurch Folgendes verordnet: 8- 1. Die Zuschläge, welch- durch dc.s Finanz-Nachtrags-Gescß vom 13. Juni 1859 Z. I und die zugehörige Ausführungs-Verordnung vom 14. Juni 1859 tz. 1 (S. 164 fg. des Ges. u. Vdgsbl. v. I. 1859) für die Jahre 1859 und 1860 mit Einem Pfennige von jeder Steuereinheit bei der Grundsteuer zu dem auf den 1. August anstehen den Hebetermine, und acht Zehntheilen eines halben Jahresbetrages bei der Gewerbe- und Personalsteuer zu dem auf den 15. October anstehenden Hebetermine ausgeschrieben worden, bleiben im Jahre l860 unerhoben. tz. 2. Demnach sind zu besagten Terminen im Jahre 1860 nur zu erheben: Zwei Pfennige ordentliche Steuer von jeder Steuereinheit bet der Grundsteuer und ein halber Jahresbetrag ordentliche Steuer bei der Gewerbe- und Personalsteuer.