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34 Um überall di« Größe der Gefahr ermessen und danach die erforderlichen Makreael» erareifen zu können, bleibt e« ein gewichtiger Punkt: in ununterbrochene dem Stande der Seuche im Nachbarlande sich zu erhalten- Daher erfolgen auch überall freundnachbarliche Mrttheilungen von Seiten der benachbarten Staaten. So dankbar diese anzuerkennen sind, so reichen sie doch wiederum nicht aus, sobald die Seuche in das Gebtet des kleinen Grenzverkehrs einiritt, weil sie - wie in der Natur der Verhältnisse liegt - leicht zu spät erfolgen können. Daher strebt jede Negie rung danach, soweit als eS thunlich ist, sich unmittelbare Kenntniß von Lem Stande Ler Seuche zu verschaffen, sobald sie der L-ndeSgrenze näher rückt. Und auch hierin die Negierung zu unterstützen, wird zur Pflicht eines jeden Staatsbürgers. Tritt dennoch die Seuche in das eigne Land ein, dann wird es zur Aufgabe: die Krankheit und damit die Ent- wickelungslsuelle des Anstccknnstsstofsks so schnell als möglich zu tilgen. Dieses wird am sichersten dadurch erzielt: daß man sofort nicht blos Lie kranken, sondern auch Lie gesunden Thiere Les Gehöftes tobtet und verscharrt. Das Tödten der gesunden Thiere erscheint sehr ost Lem Laien als eine ganz ungerechtfertigte und harte Maßregel; sie ist es aber nicht. Alle Erfahrung lehrt: daß Lie Rinder eines Gehöftes sammt und sonders (bis auf wenige Procenti auch Ler Seuche anheimfallen. Sie sind also mit Sicherheit doch nicht zu retten und werden zugleich eine dauernde Entwickelungsquelle des Ansteckungsstoffcs. Je früher diese also getilgt wird, um so weniger kann eine Ausbreitung der Seuche erfolgen. Alle Maßnahmen gegen die Rinderpest lassen sich daher in zwei Worten aussprechen: Sperre und Keule. Je um sichtiger und nachdrücklicher sie gehandhabt werden, um so größerer und sicherer ist der Schutz. Soweit bis jetzt bekannt, ist Lie Rinderpest in dem benachbarten Königreich Böhmen noch nicht unserer Landesgrenze so nahe gerückt, daß sehr ernstliche Besorgnisse ihrer Einschleppung vorlägen Die Seuche kann aber Plötzlich und uner wartet uns näher rücken, und wir haben ihre Einschleppung so lange zu fürchten, so lange sie in Böhmen nicht gänzlich erloschen ist. Darin finden alle bisher ergriffenen Maßregeln ihre volle Begründung; und auch ohne alle ängstliche Be fürchtung bleibt es gerathen: lieber Etwas zu viel zu thun, als Etwas zu verabsäumen Die Erkennung der Rinderpest stützt sich wesentlich auf zwei Momente, nämlich auf den Seuchengang und auf die Erscheinungen an den lebenden und tobten Thteren. Der Seuchcngang hat das vollständige Gepräge einer rein ansteckenden Seuche. Tritt die Krankbeit in einen Landcstheil ein, so erscheint sie zuerst in einem «selten zugleich in mehrer«) Orte und bleibt auf diesen beschränkt oder übergebt von hier aus auf die nächstgelegenen One und bildet so einen SeilchenhtkrÜ. von diesem aus setzt sie sich tierer in baS Land herein fort In einem oder mehrer« Ausläufern und in größern ober klei nern Sprüngen und bildet bann wieder neue Seuchenorle und Seuchenheerbe, von wo aus sie sich wieder in gleicher Weise fortsetzt. — Zeichnet man den Gang der Seuche auf einer Landkarte ein, so erkält man ungefähr das Bild einer Wege- karte mit verschiedenen Ausläufern und Knotenpunkten. Ein Vorschreiten Ler Seuche von Ort zu Ort kann sich jetzt bet uns nicht mehr ereignen. . _ Tritt die Seuche in einem Orte auf, dann gilt auch hier als RegP>, daß sie zuerst nur rin Gehöfte ergreift. Nur sehr selten kommt eS vor, daß der Ansteckungsstoff zugleich in mehrere Gedoste "ngeschleppl wird, wo es dann allerdings sich ereignen kann, Laß die Seuche in zwei oder mehr Gehöften zugleich ausbricht. von den ursprünglich ergriffenen Geböflen aus wird die Seuche nach andern Gehöften weiter verbreitet, w >. langsamer oder schneller, früher ober später geschehen kann. - Diese Weilerverbrettung ist aber keine Nothwendigkett, u« Gegentheil nur der Erfolg ungenügender oder zu spät ergriffener Maßregeln. Es kann daher sehr wohl geschehen, daß die Seuche nur auf ein ober ein paar Gehöfte beschränkt und all« Wetterverbreitung verhütet wird. (Der Schluß folgt in nächster Nummer.) — V e r o rdn ung des Ministeriums des Innern, -Le Cinfuhe von Knochen ans Böhmen bete Das Ministerium des Innern findet fich veranlaßt, zu denjenigen Gegenständen, deren Einbringung aus dem Königreiche Bödmen über die diesseitige Grenze mit Rückficht aus di- in einigen Gegenden des ersteren Landes herrschende Rinderpest in Punkt 1 der Verordnung vom 3. dieses Monats bis auf Wei teres gänzlich untersagt worden ist, auch Knochen aller Art hinzuzusügen, dergestalt, daß Zuwiderhandlungen ebenfalls mit dcr in der gedachten Verordnung unter Nr. 5 angedrohten Strafe von 10 bis 100 Thalern oder nach Befinden entsprechender Gesängnißstrase zu ahnden find. Dresden, den 25. Januar 1860. Ministerium d eS Innern. Für den Minister: (gez.) Nohtschütter. Weiß. Umschau. Am 28. Januar verschied in Nizza Ihre kaiser liche Hoheit die verwitwete Grofiherzogin Ste phanie, Großmutter Ihrer königlichen Hoheit der Kronprinzessin von Sachsen. In Folge dieses Er eignisses wird am königlichen Hofe eine Trauer auf vier Wochen angelegt. — Die Einwohnerzahl dcS Königreichs Sach- se n belief sich nach dem Resultate der letzten Volks zählung am 3. Decbr. 1858 auf 2,122,148 Köpfe gegen 2,039,176 im Jahre 1855. Es hat seit dieser Zeit «ine Vermehrung um 82,912 Köpfe, d. i. um 3,„ Proc., gegen 1834, wo die Volkszahl 1,595,668 Menschen erreichte, ein Plus von 526,480 Köpfen, d. i, um 33„ Proc, stattgcsunden. Davon leben