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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, Russen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königs. Gerichtsamt Wilsdruff und den Itadtrath daselbst. Einundzwanzigster Jahrgang. Neitag, den l5. November l86l. 46. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. Von dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Bierteljabrgang beträgt tv Ngr. Sämmtliche Königl. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. Anzeigen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl in der Redactton, als auch in Ler Druckerei d. Bl. in Meißen bi- längsten« Donnerstag Vormittag, in Tharaud und Nossen aber btS längstens Mittwoch Nachmittag erbeten. — Etwaig« Beiträge, welche der Tendenz de« Blatte« entsprechen, sollen stet« mit großem Danke angenommen werden. Die Re-action. Verordnung des Ministeriums des Innern, den Ausbruch der Rinderpest im Königreiche Böhmen betr. Nachdem eingegangener ofsicieller Nacbrichi zufolge, neuerdings im Königreiche Böhmen die Rinderpest ausgebrochen ist, so findet Sich das Ministerium des Innern, um in Zeilen der Einschleppung dieser Seuche voczubeugen, veranlaßt, den Eintrieb und die Einfuhr von ungarischen Rindern und Schweinen, ingleichen das Einbringen von frischen Hauten aus dem k. k. österreichischen Staaten entlang der ganzen Sächsisch-Böhmischen Grenze hiermit zu verbieten. Zuwiderhandlungen werden mit d n in §. 3 der Allerhöchsten Verordnung, die Rinderpest be treffend, vom 16. Januar 1860 angedrohten Strafen (Gefängnißstrafe bis zu achtzehn Monaten) geahndet. Die sämmtlichen Polizeibehörden und Bezirksthierarzte, die Organe der Ersteren und die Gen darmerie werden zu strenger Ueberwachung dieses Verbotes und Verhinderung der Einführung solchen Viehes und solcher Häute über die diesseitige Grenz« beziehendlich mit der Verordnung angewiesen, etwaige Eontravenlionen sofort zur obrigkeitlichen Kenntniß zu bringen und dagegen, da nöthig, in der sonst ge eigneten Weise nachdrücklich einzuschreiten. Zugleich wird vor dem Ankäufe von Rindvieh aus Böhmen hiermit gewarnt. Dresden, am 7. November 1861. ' Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. Schmiedel, S. Umschau. Das kgl. Blinden-Jnstitut (bis jetzt das einzige in Sachsen) erhält nächstens durch eine Filial- Anstalt zu Schloß Hubertusburg eine Erweiterung. Als Leiter derselben wird ein Volksschullehrrr be- zelchnet, der sich jetzt schon privatim mit Erfolg ^"^"unterrichte gewidmet hat. In Leipzig w»d baldigst durch ein großartiges Vermächtniß im . ?on eircs 100,000 Thaler die Einrichtung Institutes ermöglicht werden. (In Ländern beabsichtigt man auch ein allgemeines Bünden-Institut und zwar in Jena für die herzoglich sächsischen Lander zu errichten und Dircctor Georgi in Dresden ist, dem Vernehmen nach, mit der Organisation desselben beauftragt.) — In der Nähe der Zinngruben Fürstenau bei Altenberg hat man ein Erz aufgefunden, welches einen großen Silbcrtheil in sich enthalten soll. Von Seiten des Vorstandes der Gewerkschaft daselbst wird zur Betheiligung und Entnahme von Kuxen einge laden, um das edle Metall zu Tage zu fördern.— - In Sachsen ist gegenwärtig in 21 Städten Gasbeleuchtung eingcsührt, nämlich in Leipzig, Dresden, Zwickau, Freiberg, Chemnitz, Bautzen, Plauen, Glauchau, Crimmitzschau, Werdau, Gro-