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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt 'für das Königl. Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Einundzwanzigster Jahrgang. ä'leitag, den 8. November l86l. - 4F Verantwortlicher Nedacteur und Verleger: Albert Reinhold. Von dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Vierteljahrgang beträgt lü Ngr. Sämmtliche Königl. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. Anzeigen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl in der Redaction, als auch in der Druckerei d. Bl. in Meißen bis längstens Donnerstag Vormittag, in Tharand und Nossen aber bis längstens Mittwoch Nachmittag erbeten. -- Etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, sollen stets mit großem Danke angenommen werden. Die Redaktion. Bekanntmachung, die Zulassung der innengedachten Dachpappen als Surrogat harter Dachung betr. Unter Hinweis auf tz. 3 der Verordnung, das Abdecken von Gebäuden mit Dachpappe und Dachfilz betreffend, vom 29. Sept. 1859 (Gesetz- und Verordnungsblatt desselben Jahres, 15. Stück Seite 321) wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Dachpappen aus der Fabrik ' des Papicrmühlenbesttzcis Ehristian Auguk Geipel in Schönlind auf Grund der angestellten Untersuchung und vorgenommcncn Brennversuche als Surrogat der harten Dachung mit den in obiger Verordnung angegebenen Beschränkungen bis auf Weiteres und mit Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs anerkannt worben sind. Dresden, am 16. October 1861. Ministerium des Innern. Für den Minister: ILvt»ll«e»»üttvr. Schmiedel, S. Umschau. * Wilsdruff, am 6. Novbr. Gestern 6^ Uhr brach j,n Büttner'schen Halbhufengute in Hin- tergersdorf, und zwar in der Esse des Wohn gebäudes, Feuer aus und brannte dasselbe bis auf die Umfassungsmauern vollständig nieder. Sämmt- bches Vieh und viel Mobiliar wurden gerettet, Die Emstehungsursache des Brandes ist noch nicht er mittelt. — An demselben Tage des Morgens l^Uhr brach in der Scheune des Gasthofes auf dem Katzen- bc.rge Feuer aus und cs brannten die sammtlichen Wirlhschastßgklmtide nieder. Den Anstrengungen der löschenden gelang cs, das Wohngebäude zu retten. Außer 7 Schweinen, welche verbrannten, wurde das übrige Vieh gerettet. Ais Entstehungs ursache des Feuers wird Brandstiftung vermuthet.— «uch in dem gegenwärtigen Jahre soll in Ge mäßheit des Art. 22 der Zollvereins-Verträge in Sachsen eine Volkszählung, verbunden mit Gewerbestatistik und eine Viehzählung statifindcn. Der Normaltermin für die allgemeine Volkszählung ist der 3. Decbr. a. o., an welchem Tage alle Personen, welche sich an einem Orte des Königreichs aufhalten, gleichviel ob In- oder Aus länder, aufzuzeichnen sind. Durchreisende werden da gezählt, wo sie die Nacht vom 2. zum 3. Decbr. zugcbracht haben. Jeder Haushaltungsvorstand er hält zur Ausfüllung eine Haushaltungsliste mit den nöthigen Erläuterungen; Aftermiether sind mit zu bezeichnen. Besitzer von Häusern oder deren Stell vertreter erhalten eine Haüsliste, in welche nach den aufgestellten Rubriken die nöthigen Nachweise zu geben sind. Für Gasthäuser und die mannichfachen Anstalten von zahlreichem Personalbestände werden Extrülisten gegeben. Außer dem Personalbestände