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394 erst die Bälle, Abendgesellschaften und Kränzchen, dazu gehört unbedingt Winter, um sie uns von Herzen genießen zu lassen. Tanzende Schneeflocken vor dem Fenster und tanzende Menschen, Licht, Wärme, Glanz drinnen! Der Weihnachtsbaum brennt Heller, wenn er in den leuchtenden Schnee hinausstrahlt und die Glocken klingen festlicher über die weiße schlummernde Erde hin. — Der hohe Barometerstand läßt freundliche Tage erwarten, die hoffentlich unserm Jahrmarkt zu gute kommen werden. Wir wünschen den wie es den Anschein hat zahlreichen Verkäufern gute Geschäfte und den Käufern ihren Wünschen und Bedürfnissen ent sprechende Einkäufe. — * Das erste Abonnement-Concert für dieses Winterhalbjahr, welches der hiesige Stadtmusikdirec- tor Herr Günther — Donnerstag, den 5. Decem- ber — im Saale des goldenen Löwen abhielt, brachte uns ein Programm, welches zum großen Theile aus klassischen Piecen zusammengesetzt war. Trotz dem, daß Herr Günther das Orchester nicht in so bedeutendem Maße, wie früher bei dergleichen Con- rerten, verstärkt hatte, was wir ihm vom geschäft lichen Standpunkte aus wahrhaftig nicht verdenken können, — so wurden doch die Ouvertüren zu den „Hugenotten" (Meyerbeer) und „König Stephan" (Beethoven), desgl. das „Finale aus dem Freischütz" (Weber) und die „Jntroduction zu Semiramis" (Rossini) — sämmtlich schwierige Sätze — recht brav ausgeführt. In dem „Duett aus Titus", für Oboe und Elarinette gesetzt, zeigte Herr Günther, daß er auch als Oboe-Blaser noch an seinem Platze ist; auch der Klarinettist Dechert bewies, daß er bei schwerer Arbeit immer noch den Fortschritt auf sei nem Instrumente sucht. Der Flötist Dechert hat während seines ersten Ausfluges bedeutende Fort schritte gemacht; namentlich ist seine Technik sehr zu loben. Wir wünschen diesem jungen Musiker eine seinem Fleiße entsprechende Zukunft. — Dem Vernehmen nach hat Se. k. H. Prinz Georg das schöne Rittergut Schieritz in der Lommatzscher Pflege für 170,00« Thlr. gekauft. Das Gut gehörte früher seit alter Zeit der Familie von Schleinitz und war in neuerer Zeit in die Hände eines Privatmanns übergegangen, der durch Fleiß und Geschick in Rußland sich ein großes Vermögen erworben. — Die vorläufigen Schatzungen aller Realrechte in Sachsen belaufen sich auf 880,000 Thlr. j die Flcischergerechtigkcitcn sind darunter mit 440,000 Thlr., die Bäcker mit 172,000 Thlr., die Schuh macher mit 103,000 Thlr., die Barbiere mit 122,000 Thlr., Kramer und Küchler mit 39,000 Thlr., die Tischler mit 6000 Thlr. betheiligt. Die Stadt Leipzig hat ohngefähr 126,000 Thlr, für Ablösung solcher Rcalrechte zu zahlen, und zwar für 33 Bäckergerechtsame (zu 2000 Thlr.) 66,000 Thlr. und für 14 Barbierstuben (zu 4-5000 Thlr.) 60,000 Thlr. — Bekanntmachungen. 8eIc«n»tmsoI»uoK. Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861 enthält im 14. Stück, dessen letzte Absendung am 6. Dec. d. I. erfolgt ist: No. 108. Gesetz, die Einführung deS allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs betr.; vom 30. Oct. 1861. Ferner das 15, Stück desselben Gesetz- und Verordnungsblatts (letzte Absendung am 6. Dec. 1861) enthält: No. 109. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Olbernhau; vom 24. Oct. 1861. No. 110. Decret wegen Bestätigung der revidirten Sparcassenordnung für die Stadt Bernstadt; vom 4. November 1861. No. 111. Verordnung, den Debil der Arbeitsbücher betreffend; vom 7. November 1861. No. 112. Verordnung, das Viehabdecken betreffend; vom 4. November 1861, No. 113. Verordnung, die Abgrenzung der Kohlenwerksinspectionsbezirke betreffend; vom30. Oct. 1861. No. 114. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Riesaer Staats eisenbahnhofes bis zur Elbe betreffend; vom 28. Oct. 1861. No. 115. Decret wegen Bestätigung des revidirten Regulativs für die Sparcasse zu Kamenz; vom 14. Oct. 1861. No. 116. Bekanntmachung, die den Vorschußvereinen zu Thum und Olbernhau verwilligte Stem pelbefreiung betr.; vom 13. Novbr. 1861. No. 117. Verordnung, die Ausstellung von Paßkarten betreffend; vom 15. Novbr. 1861. No. 118. Verordnung, das wegen der Rinderpest erlassene Einfuhrverbot betr.; vom 23. Nov. 1861. No. 119. Decret wegen Bestätigung der Niederlagsordnung für das Lagerhaus zu Zittau; vom 15. Octbr. 1861. Gedachte beide Stücke des Gesetz- und Verordnungsblattes liegen in hiesiger Rathsexpedition vierzehn Tage lang zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 10. December 1861. Der Stadtrat h. Otto.