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18L treten, als die Gläubiger keineswegs gemeint sind, sich zu Gunsten des Herrn Ritt Hausen um circa 1000 Tbalcr schmälern zu lassen. Auch mir wäre es sehr erwünscht, weitere Debatte überhobcn zu sein, zumal ich gerade genug beschäftigt bin, im Verein mit mehreren Freunden des Ver storbenen, der eben keine Schätze gesammelt und lediglich zu Gunsten des sonst insolventen Nach, lasses das Rcinhold'sche Blatt forterscheinen zu lassen, zu dessen Abonnement ich aste Diejenigen freundlichst einlade, welchen die Erinnerung an die so liebenswürdige Persönlichkeit des so plötzlich ent schlafenen Herrn Redacteurs Reinhold lieb und werth ist. Die wirklich einzig und legitime Fortsetzung des Neinhold'schen Blattes Nr. 23., wird Freitag, den 11. Juli, ausgegeben. Bestellungen und Inserate nehmen bis auf auf Weiteres die Herren Kaufleute Engelmann, Hempel, Schulze und Türk in Wilsdruff, sowie der Unterzeichnete, an. Dresden, den 5. Juli 1862. Advocat Lrielknrü zede Mittwoch in Wilsdruff. B e k a n n L M Q ch u n g e n. Bekanntmachung. Die diesjährige Pflaumennutzung auf den hiesigen Kommungrundstücken soll im Wege des Meistgebots mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten verpachtet werben. Pachtlustige werden ausgesocdert, -en 16. dies. Mts Nachmittags 3 Uhr an Ratbhausstelle hier sich einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Wilsdruff, am 9. Juli 1862. Der Sta-trath. «ke» —— Bekanntmachung. Die Expeditionszeit bei hiesiger Sparcasse wird vom 1. August dies. I. bis auf Weiteres in der Weise beschränkt, daß Annahme sowie Rückzahlung von Einlagen nur an zwei Tagen jeder Woche, und zwar Dienstags von 2 bis 5 Uhr Nachmittags und Freitags Vormittags von 8 bis 11 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr stattfindet, was hiermit zur Nachachtuug bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 8. Juli 1862. Die GpareaffeuverwalLung daselbst. oee». Freiten. Bekanntmachung. An vier auf meinem Hopfegarten an der Feldgrenze dcS Gutsbesitzers Ludwig stehenden jungen Birnbäumen ist ein Frevel begangen worden. Wer mir den Thäter dergestalt anzeigt, daß er zur gerichtlichen Bestrafung gelangt, erhält L NSSwNnunL Kleinschönberg, den 9. Juli 1862. genannt und verurtheilt wird. Was aber die Ver einnahmung von Geldern betrifft, so handelt es sich nicht um die Bequemlichkeit, sondern nm das Recht. Herr Ritthausen erklärt, cr habe die rück ständigen Abonnentengeldcr dem Nachlasse antheilig zu gewähren; er behauptet also ein Mandat und dich ist eben einfach eine wenn auch etwas um- schleierte Unwahrheit! Und wie kann sich dieser sonst sehr geschätzte Herr herausnchmen, öffentlich zu erklären, er habe ^ctivrr und ?as8iva des Rein hold'schcn Nach lasses nicht übernommen, während cr doch zu diesem lediglich von mir und auch vor meiner amtlichen Bestellung niemals von ihm vertretenen Nachlasse in gar keiner Beziehung steht, und ihn überhaupt gar Niemand gefragt hat, ob er so freundlich sein wolle, die Reinhold'scheu Schulden zu bezahlen! Ich. werde mir auch dieserhalb Weiteres Vor behalten. Ich habe mit Herrn Ritthausen in Güte verhandelt; ich habe ihm das Rcinhold'sche Blatt mit seinem mühsam errungenen Leserkreise um die selbe Summe angeboten, welche ein Unbetheiligter offerirt hat; er hat nicht einen Thaler geben wollen und ich muß daher nm so mehr gegen ihn auf Cart Gottfried Löfer, Gutsbesitzer.