Volltext Seite (XML)
riss Bekanntmachungen. Cdictalladung. NaLdem am -4. September 1861 die Anszüglerin Johanne Rosine verwittwete Damm in Neukirchen, die eheliche Tocktcr des Gutsbesitzers Iobaim Goitlieb Schröter und Annen Elisabeth geb. John daselbst, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, verstorben ist, und bisher nähere Erbberechtigte als Nachkommen von Geschwistern ihrer Aeltern nickt zu ermitteln gewesen sind, die bekannten und an gemeldeten Erben aber zur Ermittelung der unbekannten etwa gleich oder naher Berechtigten Einleitung des Ebictalproceßverfabrens beantragt haben, so werden andurch alle Diejenigen, welche außer den dem unterzeichneten Königlichen GcricktSamte bereits bekannten Erbberechtigten Anwrnche an den Nachlaß der eingangsgenannten Wittwe Damm auf Grand dcS Erbrechtes zu erheben beabsichtigen, hierdurch geladen, in dem aus den 16. October dieses Jahres anberaumten Anmeldungsterminc vor dem unterzeickneten Königlichen Gerichtsamte vor 5 Uhr Nachmit tags in Person oder durch gehörig legitinürte Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Erbansprüche an zumelken und zu bescheinigen, widrigenfalls sie ihrer Erbaniprüche für verlustig geachtet, vom Nachlasse ausgeschlossen und der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlustig werden würden, hiernächst mit dem bestellten Eontradiclor über ihre Ansprüche sowie nach Befinden der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Mocken zu beschließen und . dcn 16. Dcccmber d.,I. der Publicatiön eines Erkenntnisses oder des ActenfchlusseS behufs Einholung rechtlicher Euhfcheiduug gewärtig zu sein. Auswärtige haben behufs der Annahme künftiger Ladüusien und Zufertigungen an hiesigem Orte Bevollmächtigte, welche Seiten der Ausländer mit gerichtlich recognoscirter Vollmacht zu versehen sind, bet 5 Dblr. Strafe zu bestellen. Wilsdruff, am 2. August 1862. Das Königliche Gerichtsamt. . S. «I?. Wachler. Ul! kanntm 3 eil unA. Ander erstatteter Anzeige zufolge sind.im. Dchorfe'schen Gasthofe zu Kesselsdorf in derZeit vom 2. zum 3. Juli d. I. s) zwei weißleinene Hemden mit I. C. G. Winkler roth gezeichnet, b) eine gelbe, messingene Uhrkette, c) einHalstuck von sckwarzem Mohair, cl ein weißes Vorhemdcken, o) 4Ngr. Geld; ferner in der Nacht vom 16. zum 17. Juli s) eine braune, wollene Untnziebjacke mit grünen Rändern, b) eine braune Buckskinmütze mit rotbseidnem Futier, e) eine schwarzscidnc Weste, 6) ein Paar rindlederne Halbsticfeln mit eisernen Absätzen, o: ein schwarzer Tuckrock mit Mohairfutter, lh ein Paar schwarze Buckskinbosen mit grauem Futter und gelben Knöpfen, gl ein Paar schwarz- und blauquarrirte Tuch hosen, l>) ein blauer, lederner Tabakbeutel, i zwei österreichische Gulden und zwei Thaler 25 Ngr. in 'V '/«, '/12 und Stücken sourlos entwendet worden. Man macht diese Diebstähle Behufs Entdeckung der Diebe und Wiedererlangung der entwen deten Gegenstände mit dem Ersuchen hiermit bekannt, etwaige darauf Bezug habende Wahrnehmungen schleunigst anher mitzuthcilen. Königl. Gcrichtsamt Wilsdruff, dcn 8. September 1862. LSMdLräl.- - Lindner. Die hiesige, an der Freiberger Straße gelegene kvmmunliche Ziegclschcune wird Ende März 1863 Pachtfrei und soll entweder von da ab anderweit verpacktet oder nach Befinden, beziehcndlich unter Vor aussetzung zu erlangender höherer Genehmigung, verkauft werden. Pacht- und resp. Kauflustige werden eingcladen, Mittwoch, den 17. d. M. Nachmittags 3 Ubr, anRatlchausstellc hier persönlich sich einzu- sinden, von den Ausbietungsbedingungen Kcnntniß zu nehmen, ihre Offerten kund zu geben und sodann weiterer stadträthlicher Entschließung gewärtig zu sein, Wilsdruff, am 5. September 1862. D e r S't a d t r a t h. - 'l' f ' i .- Ott«