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der Errichtung einer Bezirks-Arbeits-Anstalr zur Unterbringung und Besserung arbeitsfähiger, aber arbeitsscheuer Armen, welche ihren Heimaths- gemeindcn zur Last fallen, für die Gcrichtsamts- bezirke Wilsdruff, Tharand und Döhlen vorläufig zu besprechen. Außer den Herren Vorständen der nurqenannten drei König!. Gerichtsämtcr haben die Königl. Friedensrichter Herr von Schönberg- Pötting auf Tauneberg, Herr von Schönberg zu Hcrzogswalde und Herr Müller zu Wurgwitz, ferner mehrere der Herren Rittergutsbesitzer aus den erwähnten Amtsbezirken, sowie Mitglieder der Stadträthe zu Tharand und Wilsdruff und Ver treter verschiedener Landgemeinden an jener Ver sammlung Theil genommen. Auch der Stadtrath zu Dresden, welcher gutsherrliche Rechte in Gitter see hat, ist durch den Herrn Stadtrath Kürsten vertreten gewesen. Die Versammlung hat einen Ausschuß, bestehend aus dem Königl. Friedensrich ter Herrn von Schönberg zu Herzogswalde. Herrn Hauptmann und Director a. D. von Rohrscheidt in Tharand, Herrn Advokat und Bürgermeister Otto zu Wilsdruff, Herrn Gemeindevorstand Melzer in Somsdorf und Herrn Gemeindevor stand Müller in Deuben, gewählt und beauftragt, einen ausführlichen und ins Einzelne gehenden Plan zu einer Armen-Arbeitsanstalt für die genannten Gerichtsamtsbezirke auszuarbeiten und seiner Zeit vorzulegen. — Zur WocheMattsfrage. Ich habe mit lebhaftem Vergnügen ersehen, daß mein Unternehmen, durch Fortsetzung des Rein- hold'schen Blattes der Nachlaßmasse einiger Maaßen auszuhelfen nnd womöglich den formellen Concurs abzuwenden, bereits eine sehr vielfache Theilnahme gefunden hat. Ich sage hierfür meinen verbind lichsten Dank, lade zu recht zahlreicher fernerer Betheiligung ein und bitte zugleich, die zeitherigen, durch die Kürze der Zeit hervorgerufenen Mängel freundlich zu entschuldigen. An gutem Willen, die geehrten Leser so viel als möglich zu befriedigen, soll es nicht fehlen. Das Publikum wird sich bald genug eine feste Meinung in der Sache bilden und sehe ich daher dem weiteren Verlause ruhig entgegen, indem ich zugleich ausdrücklich bemerke, daß es mir keines wegs darum zu Hun ist, die Redaction des kon- currenzblattes mehr zu bekämpfen, als es eben für den Zweck des Unternehmens nothwendig ist. Ich habe persönlich weder wider meinen Herrn Kol legen, den Redacteur, noch wider meinen Herrn. College«, den Juristen, Etwas einzuwenden und vertrete lediglich das Interesse des verstorbenen Redacteurs und seiner Gläubiger. Für die mir in Nr. 6 des Concurrenzblattes von meinem juristischen Herrn Kollegen gütigst er- theilte Rechtsbelehrung hinsichtlich der von mir gebrauchten Worte Mandat und Lüge sage ich meinen ergebensten Dank, wiewohl ich so unbe scheiden bin, mich derselben, da ich mein Examen um mehrere Jahre früher und mit recht leidlichem Erfolge abfolvirt habe, nicht eben für bedürftig zu erachten. Auch mir ist der Begriff der auftraglosen Ge schäftsführung oder sogenannten negotiorum gestio recht wohl und nicht erst seit gestern bekannt. Wenn ich aber sage: ich habe die rückständigen Quar talgelder antheilig dem Reinhold'schen Nachlasse zu gewähren, so behaupte ich damit offenbar eine Verpflichtung, einen Auftrag, ein Mandat, oder — was noch schlimmer ist — ich stelle mich wenigstens soll Außerdem müßte ich offenbar sagen: ich will die ganz b esondere Freundlichkeit und Gefälligkeit haben, es den Reinhold'schen Schuldnern recht bequem zu machen, und ihnen einen Weg in das Gerichtsamt oder in den weißen Adler ersparen; sie mögen des halb in meine Wohnung kommen! — Es liegt aber namentlich auch der Schwerpunkt in dem Worte ant heilig. Die rückständigen Quartalgelder gehören dem Reinhold'schen Nach lasse. "Es ist "zu erwarten, ob die Abonnenten des Reinhold'schen Blattes einen Abzug wegen des Ausfalls einiger Nummern beanspruchen. Herr R. ist keineswegs berechtigt, lediglich aus seine Faust eine Repartition vorzunehmen. Sein Blatt war beim ersten Erscheinen von Niemandem be stellt; er ist also in alle Wege nicht berechtigt, für seine im letzten Quartal erschienenen Nummern ohne Weiteres eine Rate des Reinhold'schen Quar talgeldes zu beanspruchen. Zum Mindesten gehörte dazu unbedingt ein Abkommen mit den ge setzlichen Vertretern. Ein solches Abkommen hat niemals flattgesunden. Deshalb war jenes An führen rechtswidrig und unwahr. Wer aber bezüglich seiner eigenen Person etwas Unwahres behauptet, muß dies entweder wissentlich thuns oder aber in einem so groben Jrrthume sich be finden, daß man ihn nicht entschuldigen, sondern nur bedauern kann. Adv. Richard Ichanz. Ein gemeinnütziger Vorschlag. (Eingesandt.) Wenn wir jetzt fast täglich von den außeror dentlichen und segensreichen Erfolgen lesen, welche in größeren, wie kleineren Orten die sogenannten Spar- und Vorschustvereine erzielten, thut es uns dann nicht weh, daß es in Wilsdruff noch an einem so wohlthätig wirkendem Vereine mangelt.? Wohl ist das Wirken unserer Sparkasse ein gewiß allseitig als segensreich anerkanntes, und mag diese vortreffliche Anstalt auch in einzelnen Fällen den Spar- und Vorschußverein ersetzen, so kann die gedachte Anstalt doch immer nur sehr be schränkt wirken, da sie nur gegen Unterpfand von Grundstücken, und auch möglichst nur auf längere Fristen Gelder darleiht, und aus diesen Ursachen der Geschäftsmann, zumal der Uuangesessene, die selbe gar nicht benutzen kann.