IS« Verhandlungen der Stadtverordneten zu Mlsdruff. Achte Sitzung vom 3V. Mai 1861. I) Das Collegium beschließt, daß die im vorigen Jahre zur Schulhausbau-Deputation gewählten Stadtverordneten auch bei dem jetzt veränderten Bauplane in ihrer Function zu verbleiben haben. 2) Die Urkunde über ein für die Communcasse aufgenommenes Darlehn von 100 Thaler wird vollzogen. / 3) Nach Vorlegung des vom Stadtrathe cingeholten Gutachtens eines Sachverständigen wird der Antrag auf Anlegung einer Holzpflanzung auf den an der Struth gelegenen Communparzellen wieder fallen gelassen. 4) Zu Bestellung eines Actors für hiesige Gemeinde behufs Einziehung eines der Armencasse verfallenen Licitalionsgelderbetrags von 160 Thlr. wird die Zustimmung ertheilt. 6) Ein Aufnahmegesuch des Rentier Kayser aus Güstrow wird in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse des Stadtraths abgelchnt. 6) Die geforderte Entschädigung von 10 Thaler aufs Jahr für die Dauer der Benutzung des Nennerschen Gartens zu Aufstellung der Rüstungen beim Schulbaue wird bewilligt. 7) Dem Vorschläge des Stadtraths, mit den Altberechtigtcn wegen Lheilung der Altgemcinde- landereien zunächst und vor Einreichung der Provocation in Unterhandlung zu treten, wird beigetreten. 8) Zwei Pachtcontracte um die städtische Grasnutzung und ein Stück Communland werden genehmigt. 9) Nach Erledigung der gegen die Stadtkassenrcchnung aufs Jahr 1860 gezogenen Erinnerungen wird dieselbe justisicivt. 10) Die von dem Stadtrathe vorgeschlagene Scala, nach welcher künftig die zur Läutecasse flie ßenden Gebühren erhoben werden sollen, findet allseitige Zustimmung. Wilsdruff, den 31. Mai 1861. LekAmMAeWn Das Gesetz« und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861 enthält im 4. Stück, dessen letzte Absendung am 29. Mai d. I. erfolgt ist und wovon ein Exemplar 14 Tage lang an Rathsexpedetionsstelle zur Einsicht ausliegt: No. 28. Decret wegen Bestätigung der Statuten für denDrcsden-Possendorfer Steinkohlenbau-Actien- vercin; vom 12. März 1861. No. 2S. Verordnung, die thierärztliche Arzneientaxc betreffend; vom 28. Febr. 1861. No. 30. Bekanntmachung, den ersten Nachtrag zur fünften Auflage der Arzneientaxc betreffend; voni 19. März 1861. No. 31. Gesetz wegen Vermehrung des Neservequantums der neuen Cassenbillets für den Zweck deS Umtausches defect gewordener Billets; vom 25. März 1861. No. 32. Bekanntmachung eines anderwelten Nachtrags zu den Statuten des Königlich Sächsischen Albrcchtsordcns vom 31. Dccember 1850; vom 26. März 1860. No. 33. Gesetz, den Arbeitserwcrb der in den Straf- und Correctionsanstalten, sowie in den Gerichts- gefängnisscn detinirten Personen bctr.; vom 12. April 1861. No. 34. Verordnung, die Expropriation für Erweiterung des Staatseisenbahnhofs bei Zwickau betr.; vom 11. April 1861. No. 35. Decret wegen Bestätigung der Leipziger Kranken-, Invaliden- und Lebensversicherungsgesell- schaft Gegenseitigkeit; vom 6. April 1861. No. 36. Bekanntmachung, die Verwendbarkeit der unter dem Namen „Kobalt- oder Sächsisch-Grün" auf den Blaufarbenwerken des Königreichs Sachsen dargestellten und in den Handel gekom menen Farbe bctr.; vom 13. April 1861. No. 37. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvcrcins zu Limbach; vom 22. April 1861. No. 38. Verordnung, die Steuerregulirung bei Zusammenlegungen von Grundstücken betreffend; vom 15. April 1861. Wilsdruff, am 5. Juni 1861. Der Stadtrat h. Otto. A. A. Tümmler, SeifenstedeVMeistev aus Dresden, empfiehlt sich zum bevorstehenden Wilsdruffer Jahrmarkt mit seinen bestens auSgetrockneten Talg-, Kern-, Eschweger Harz, und anderen Seifen, sowie TalL-undStearinlichtern in bekannter Güte und zu billigen Preisen. ,