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106 deutschen Biedermännern, die es zu Ende geführt, die dankbare Rechte! — Eine seltsame Schatzhebungsgeschichte, die viel Aufsehen gemacht hat, hat kürzlich vor dem Dresdner Bezirksgericht ihre Erledigung gefunden. Der Hausbesitzer Göhler aus Pretzschendorf hatte nämlich dem Gutsbesitzer St. in Niedcrfrauendorf und dessen beiden Schwestern vorgespiegelt, daß auf ihrem, von ihrem Vater ererbten Gute ein Schatz begraben liege, und sich anheischig gemacht, den selben zw heben. Um den Glauben an seine ge heimen Zauberkünste zu bestärken, hatte er seine Obcrstube mysteriös äusstafsirt und darin allerhand Hocuspocus vorgenommen, und auf diese Weise nach und nach den Leuten eine Summe von 530 Thlrn. abgeschwindelt. Er,wurde dafür zu 2'^ Jahren Arbeitshaus verurtheilt. — Am zweiten Osterfeiertage des Morgens drei- vicrtel 3 Uhr geriethen die Hintergebäude des Gast hofs „zur grünen Tanne" auf der Königs brücker Straße in Dresden in Brand und wur den trotz aller aufgebotenen Löschversuche ein Raub der Flammen, das Haupt- und Restaurationsge- bäude wurde jedoch gerettet. Dem Vernehmen nach soll das Feuer von ruchloser Hand angelegt und bereits ein deshalb verdächtiges Individuum einge zogen worden sein. — Am vorigen Sonnabend schlug der Blitz bei Glauchau in einen Baum und verletzte den dar unter stehenden 70 Jahre alten Tuchscheerer Ludwig aus Glauchau am Rücken, den Beinen und den Füßen dergestalt, daß Tags darauf der Tod er folgte. — Unsere Leser werden sich erinnern, daß am 22. Januar 1839 (es war zum Bautzner Jahrmarkt) unweit von dem Dorfe Mshltheuer zwei Personen, der Tischler Heinze und der Schänkwirth Wendler aus Cunewalde ermordet und beraubt aufgefunden wurden, ohne daß cs bis jetzt gelungen, den oder die Mörder zu entdecken. Jetzt scheint ein, wenn auch nur noch schwacher, Lichtstrahl in das grauen hafte Dunkel zu fallen. Am 26. d. M. fand vor dem k. Bezirksgericht zu Bautzen eine Hauptvcr- handlung gegen einen gewissen des Diebstahls an- gcklagten K. aus Cunewalde statt, wobei es nöthig, daß ein in Waldheim als Dieb seine Strafe ver büßender P. aus Lungwitz herbeigeholt worden war. Bei dieser Verhandlung nun hat P. den Ersteren, nachdem Beide vorher sich die gemeinsten Verbrechen vorgeworfen, einen Mörder genannt und soll später noch deutlichere Angaben gemacht haben. Ob und in wie weit diese Angaben mit dem oben be zeichneten Raubmorde zusämmenhängen, wird hof fentlich die Untersuchung Herausstellen. Uebrigens ist K. eine von den beiden Personen, welche bald nach jener schrecklichen Thal eine Zeit lang, als des Mordes verdächtig, in Untersuchungshaft sich befanden, später aber, da hinlängliche Beweise fehl ten, wieder frei gelassen wurden. — Am 1. d.M. wurde der GutsauszüglerG art- n er aus Gödlau bei Kamenz, ein 65 Jahre alter und allgemein beliebter und geachteter Mann und Vater Don 10 Kindern, begraben. Ein endloser Leichcnzug bewegte sich hinter seinem Sarge. Gärt ner war am 28. vor. M. in seinem Schuppen ge hängt gefunden worden. Die noch an demselben Abend und später angcstellten Erörterungen ergeben, daß Gärtner seinen Tod durch von fremder Hand erfolgte Gewalt gefunden hatte. Nachdem nun be- reiis schwere Judicien zu Tage befördert worden waren, legte der nebst zwei Andern zur Haft ge brachte, erst im 23. Lebensjahre stehende Besitzer des mit einem starken Auszuge für Gärtner behaf teten Gutes Gcständniß ab, daß er und noch Einer den Auszügler am 27. v. M. spät Abends bei Hellem Mondscheine in dessen Stube mittelst viel facher, auf verschiedenen Stellen des Kopfes geführte Hiebe mit dem Rücken eines Holzbeiles ermordet, ihn über den Hof in den Schuppen geschleppt und daselbst gehängt hätten. — Am 29. März Abends bat der Bergarbeiter Mothes aus Rodewisch, angeblich weil er wegen rückständigen Hauszinses hat ausziehen müssen, erst seine bisherige Wirthin, die verehel. Kruschwitz in Planitz bei Zwickau, und hierauf sich selbst mittelst eines Doppelterzerols erschossen. — Die Handwerke in Sachsen. Beide Kammern haben den Gewerbegesetzent wurf nun'angenommen. In der Hauptsache und über alle wesentliche Bestimmungen herrscht Einver- ständniß zwischen den gesetzgebenden Mächten und mit Beginn des nächsten Jahres, wenn nicht scholl früher, wird die Gewerbefrciheit in Sachsen zur gesetzlichen Geltung kommen. Die Frage liegt nun nicht mehr so, wie noch vor wenigen Monaten, ja Wochen: ob Zunftverfassung, ob Gewerbefreiheit? Diese Frage ist entschieden, entschieden zu Gunsten der letzteren, und es kann sich jetzt nur noch darum handeln: sich mit der neuen Ordnung der Dinge zurecht zu finden, sich in ihr jeinzutichten. Das wird dem jüngeren Geschlechte ungleich leichter wer den als dem älteren, das an sich schon mit einer gewissen, im Allgemeinen lobcnswerthen Zähigkeit an all Dem festhält, was es von Jugend auf durch Vorbild, Erziehung, Lehre und Gewohnheit liebge wonnen. Dieses zähe Festhalten an den Jugend- cindrücken, an der eigenen Vergangenheit ist so lange lobenswerth, als es den Sinn unbeirrt und das Auge offen erhalt für alles Vorwärtsstreben. Wie der Baum in der Erde wurzelt und aufschicßt nach oben, so soll auch der Mann fest und treu verharren in dem Boden seiner Erziehung, seiner Erfahrungen; je tiefer und inniger er hier cinwur- zelt, um so mehr kräftigt er sich zum srischen Auf- und Vorwärtsstreben. Wer nicht vorwärts geht, der gebt zurück, Stillstand ist Verwesung. In diesen Richtungen mag sich in letzter Zeit oft schon das stille und laute Denken unserer wackeren Ge- werbtreibenden bewegt haben, Die älteren unter