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MM, » »SW Tharandt, Aossen, Sieöentehn und die Amgegenden. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannsch ast Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burk mrdtswalde. Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wildoerg.- Erscheint wöchentlich dreimal und Mar Dienstags, Donnerstags undSonuabends. - Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.54 Pf., Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — JnsertionspreiS 15 Pfg. pro viergespaltene KorpuSzeilel Druck und Verlag von Martin Berger 8c Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich für Oertliches und dm Inseratenteil: Martin Berger, für Politik und die übrigen Rubriken: Hugo Friedrich. No. 121. Donnerstag, den 13. Oktober 1W4. 63. Satzes. Bekanntmachung. Nach § 22 des Ecgänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 kann in Orten bis zu 40000 Einwohnern der einzelne Beitragspflichtige beantragen, daß seine Einschätzung zur Ergänzungssteuer durch die für seinen Wohnort zuständige besondere Ergänzungs- steuerkommission bewirkt werde. Anträge dieser Art aus dem Steuerbezirke Meißen sind bis zum 1. November l. I. bei der unterzeichneten Behörde schriftlich anzubringen. Sie sind nur gültig für oie nächstfolgende Veranlagung und haben neben der genauen Angabe des Wohnortes und der Wohnung (Straße und Hausnummer) des Antragstellers eine Erklärung desselben zu enthalten, daß er bereit sei, miudestens 4Ü Mark Ergäuzuugssteuer zu ent richten. Soweit derartige Anträge verspätet eingehen oder sonst unzulässig sein sollten, würden sie zurückzuweisen sein. Meißen, den 8. Oktober 1904. Romgliche Vezirks-Steuer-Linnahme. Bekanntmaehrr ng, die Erwerbung des Bürgerrechts betr. Unter Hinweis auf die nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen werden alle diejenigen hiesigen Gemeindemitglieder, welche zirm Erwerbe des Bürger rechts verpflichtet sind, aufgesorderl, sich alsbald in hiesiger Ralskanzlei zur Bürger rechtserwerbung anzumelden. Hierbei sind Geburtsschein über die eigene Person nnd des Vaters des Antrag, stellers vorzulegen. Wilsdruff, am 8. Oktober 1904. 9er Stadtrat. Kahlenberger. Jgr. 8 14 der Revidierten Städteordnung vom 24. April 1873. — Mitglieder der Stadtgemeinde sind diejenigen selbständigen Personen, welche im Stadtbezirke wesentlich wohnhaft sind, oder ein Grundstück besitzen, oder ein selb ständiges Gewerbe betreiben. 8 17 der Revidierten Stäoteordnung. Zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt sind alle Gemeindemitglieder, welche 1. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten 2 Jahre bezogen haben, 4. unbescholten sind, 5. eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6. auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt haben, 7. entweder a) im Gemeindebezirke ansässig sind, oder d) daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder c) in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürger rechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche ^., männlichen Geschlechts sind, L., seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und L., mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Bekanntmachung. Donnerstag, den 13. Oktober d. I., nachmittags 6 Uhr, öffentl. Sadtgemeinderatssitzung. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, den 12. Oktober 1904. Der Bürgermeister. Kahlenberger. politische Bun-scharr. Wilsdruff, 12. Oktober 1904. Deutsches Reich. Kaiser Wilhelm als Pate. Von französischer Seite aus wird aus Rom an italie- nische Provinzblätter das schon angedeutete Gerücht, daß der italienifche Hof den Kaiser Wilhelm um die Patenschaft für den neugeborenen Kronprinzen ange gangen habe, als Tatsache hingestellt und damit plausibel gemacht, daß der Kronprinz nur einen Souverän als Paten haben könne, ein katholischer Souverän aber wegen der bekannten Spannung zwischen Vatikan und Quirinal, die sogar den nahen Verwandten, König Carlo von Por. tugal, vom Quirinal fern hält, nicht angegangen werden dürfe, und folglich also nur der deutsche Kaiser, dessen protestantisches Bekenntnis kein Hindernis bilde, übrig bleibe. Nun, man kennt die Absicht gewisser Franzosen, die Bedeutung der Freundschaft zwischen dem Kaiser und dem Vatikan zu übertreiben; denn, falls der Kaiser nach Rom käme, mußte er doch auch dem Papste einen Besuch machen. Herr Combes ist also wieder einmal gewarnt. Der Streit um Lippe. Der Reichskanzler Graf Bülow richtete an den Vizepräsidenten des lippischen Landtages, Kom- merzienrat Hoffmann, folgendes Schreiben aus Homburg vom 8. d M: „Sie haben mich um eine authentische Interpellation des Telegramms Sr. Majestät vom 26 September gebeten. Ich bin gern bereit, Ihnen meine Antwort Primich zu geben und ermächtige Sie, öffentlich zu erklären, daß Se. Majestät mit diesem ganzen Tele- gramm bezweckt hat, die vorläufige Nichtvereidigung der Truppen zu begründen. Mit der Auffassung des Bundesrates, daß die Rechtslage ungeklärt sei, konnte sich Se. Majestät nicht in Wider- spruch setzen. Jeder Eingriff in die Rechte des Fürstentums hat Sr. Majestät selbstverständlich fern gelegen und insbesondere liegt es der allerhöchsten Absicht fern, der derzeitigen Ausübung der Regent schaft irgend welches Hindernis zu bereiten. Wie stets, wird auch diesmal der Rechtsboden nicht verlaffen werden und die Erledigung der lippischen Frage wird lediglich nach Rechtsgrundsätzen erfolgen. Ich hoffe, daß es unter den Auspizien des Bundesrats gelingen wird, auf schiedsrichterlichem Wege zum Wohle des lippischen Landes zu einer endgiltigen Lösung der Frage zu gelangen. Ich werde nun das meinige tun, uw dieses Ziel in möglichst kurzer Frist zu er reichen. gez. von Bülow." Die Anfrage und die Antwort bezwecken offenbar den ungünstigen Eindruck abzuschwächen, den das Kaiser-Tele- gramm in Lippe hinterlassen hat. Der lippische Land tag hat einstimmig folgendes beschlossen: „Ohne zu der Begründung der Vorlage der Regierung in Sachen des Regentschaftsstreites im einzelnen Stellung zu nehmen, weist der Landtag alle Versuche, die dem Staate Lippe als Bundesstaat des deutschen Reiches verfassungs- mäßig zustehendenRechte zu schmälern, nachdrück, lich zurück." Ferner faßte der Landtag gegen die Stimmen der Sozialdemokraten den Beschluß, an den Bundesrat das dringende Ersuchen zu richten, dafür wirken zu wollen, daß eine baldige endgiltige richterliche Entscheidung der lippischen Thronfolge-Streitigkeiten durch ein ordentliches oder Schiedsgericht in die Wege geleitet werde. Ein dramatischer Zwischenfall ereignete sich während der leidenschaftlichen Besprechung des Kommissionsantrages in Sachen der Regentschaftsfrage im lippischen Landtage. Der konservative Abg. Schemmel (eifriger Parteigänger der Schaumburg-Lipper Linie) nahm auf den Artikel einer Berliner Zeitung Bezug, in welchem gesagt war, daß der im Jahre 1895 verstorbene Staatsminister von Wolf, gramm auf unnatürliche Weise aus dem Leben geschieden sei und zwar, weil der Erlaß des Fürsten Woldemar, durch welchen Prinz Adolf von Schaumburg- Lippe zur Regentschaft berufen wurde, unecht sein sollte und weil der Minister sich geweigert hatten, diesen Erlaß dem Landtage zur Kenntnisnahme zu unterbreiten. Abg. Schemmel erklärte diese Darstellung des Todes des Minis- ters für eine heuchlerische Lüge. Darauf erklärte der Abg. Bödecker mit hocherhobener Stimme folgendes: Im Jahre 1895, gelegentlich der Beratung des Regentschafts, gesetzes, stellte der verstorbene Abg. Justizrat Asemissen den Antrag, daß der den Prinzen Adolf von Schaumburg. Lippe zur Regentschaft berufende Erlaß des Fürsten Wolde mar dem Landtage vorgelegt werden sollte. Als der Minister sich weigerte, den Erlaß vorzulegen, erklärte Abg. Asemissen, daß er unter diesen Umständen an der Echt heit zweifle. Auf diese Aeußerung habe dann der Minister mit keinem Wort geantwortet. Abg. Bödecker erklärte schließlich die Aeußerung des Abg. Schemmel in der heutigen Sitzung als eine grobe Lüge, weshalb er zur Ordnung gerufen wurde. Es fiel auf, daß der Abg. Schemmel keine Gelegenheit nahm, auf die Rede des Abg. Bödecker zu erwidern. (Die Darstellung des Abg- Bödecker ist vollkommen richtig. Der Minister Wolfgramm starb eines plötzlichen Todes und die Ver mutung, daß er Selbstmord begangen habe, war weit ver breitet. Tatsache ist, daß der Tod des Fürsten Wolde mar vor dem Lande geheimgehalten wurde, bis Prinz Abolf von Schaumburg-Lippe zur Uebernahme der Regent schaft eingetroffen war. Als der lippische Landtag Miene machte, den Minister Wolfgramm wegen dieser Ueberrum- pelung des Landes zur Rechenschaft zu ziehen, wobei der freistnnig-volksparteiliche Rechtsanwalt Asemissen als Wort führer auftrat, war der bisher ganz gesunde Minister plötzlich tot.) An mittlere im- kleinere Garnisonen des Reichslandes soll, wie dem „Hannov. Cour." aus Straßburg berichtet wird, in diesen Tagen eine geheime Verfügung ergangen sein, die besagt, daß in Hinsicht auf die Vorkommnisse in Forbach in Zukunft in den kleinen Garnisonen die Besatzung mindestens alle fünf Jahre wechseln müsse, damit keine zu große Vertrautheit mit der Zivilbevölkerung entstünde. An erster Stelle sollen für diesen Wechsel die Garnisonen Mutzig, Zabern, Pfalzburg und Schlettstadt in Aussicht genommen sein. — Es wäre erfreulich, wenn man hierdurch der Literatur „Aus einer kleineren Garnison" ein Ende bereitete! Ein Loblied auf Deutschland singt im Brüsseler „Soir" ein Belgier, der seine diesjährigen Ferien zu einer Reise ins Rheinland benutzt hat. Er ist der Meinung, daß Deutschland in Belgien, obwohl es dessen ganz besondere Aufmerksamkeit verdient, heute noch