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Dienstag den 20. Februar 1872 15 .7 Mission beider Kammern zu wählen, und derselben Auftrag zur Er örterung und Begutachtung der Frage zu crthcilen, inwieweit sich insbe sondere bei der bevorstehenden Umgestaltung der Behörden, durch Verminderung der vom Staate Angestellten Ersparnisse im Staats hausbalte erzielen lasten." Dieser Antrag wurde, nachdem Slaats- minister v. Friesen erklärt hatte, dass er eine definitive Erklärung über diesen neuen Antrag so lange zuriickhalte, bis ein Einverständ nis; beider Kammern vorliegc, mit 48 gegen 24 Stimmen angenommen, Nach einer anher gelangten Verfügnng der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Dresden wird bei den von dem Königlichen Ministerium des Innern gestatteten Vorarbeiten zum Bau einer Eisenbahn von Dresden über Nossen nach Altenburg und einer Zweigbahn von Zöllmen nach dem Plauenschen Grunde die Flur Wilsdruff mit berührt werden. Indem dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis; gelangt, werden gleichzeitig die betreffenden Grundstücksbesitzer veranlaßt, dem mit der Vornahme dieser Arbeiten beauftragten Personale bei Aufsuchung und Absteckung der Bahnlinie Hindernisse nicht entgegenzusetzen. Etwaige wirkliche Schäden werden nach vorgängiger Ermittelung vergütet. Rath zu Wilsdruff, am 19. Februar 1872. Kretzschmar. und der niedrigste Satz einer Vater- und mutterlosen Waise 15 Thlr. jährlich betragen. Die vorstehenden Bestimmungen sind vom Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes an auch auf alle diejenigen gesetzlichen Penstoncn von Hinterlassenen (Wittwen und Waisen) vorher verstor bener Staatsdicncr, welche schon vor dem genannten Zeitpunkte auszu- setzen gewesen sind, in Anwendung zu bringen. Dagegen ist die An wendung derselben auf die in tz 43 letzter Absatz erwähnten Pen- sionserhöhnngen von einer besonderen Entschließung der Staatsrcgier- ung abhängig. Nächstdcm bringt der Entwurf zu einiger Erleichter ung der activen und pensionirtcn Staatsdicncr die drückenden bisher von den Civilstaatsdiencrn zu entrichtenden Beiträge zum Staats- pensionsfond und die einmonatlichcn Abzüge von Gehalten und Ge haltserhöhungen zu demselben in Wegfall. Im Bezug auf die Höhe der den Hinterlassenen sächsischer Staatsangehöriger, welche in den den Reichsdicnst treten, nach dem Gesetze vom 12. Juli 1870 zu ge währenden Pensionen und im Bezug auf die nach diesem Gesetze von den gedachten Ncichsbeamten zu dem Staatspensionsfond zu entrich tenden Beiträge und Abzüge soll durch diese Bestimmungen etwas nicht geändert' werden. Der Schlußparagraph des Entwurfes beseitigt die für die betheiligten Staatsdiener oft drückend gewesene und die Staatsiutcrcssen beeinträchtigende Vorschrift in Paragraph 2 des Ge setzes vom 23. April 1851, der zufolge die jährliche Pension eines Staatsdieners nach dem durchschnittlichen Betrage des von demselben in den der Pcnsionirung vorhergegangenen S Jahren wirklich bezoge nen Dienstcinkommens berechnet werden soll. An Stelle derselben tritt die Bestimmung in H 32 des Gesetzes vom 7. März 1835, der zufolge die Pension nach dem, mit der zuletzt bekleideten Staatsdienst stelle verbundenen Diensteiukommen zu bemessen ist, durchgängig wieder in Kraft. Dresden, 15. Februar. In der zweiten Kammer stand heute auf der Tagesordnung der Antrag der Äbgg. Schreck und Gen. auf Einsetzung einer aus Regicrungsvcrtretcrn und Kammermitglicdern bestehenden Commission zur Erörterung und Begutachtung der Frage, in wieweit sich durch Verminderung der Staatsbeamten Ersparnisse im Staatshaushalte erzielen lassen. Abg. Haberkorn brachte gegen den Schrcck'schen Antrag einen Vermiltelnngsantrag ein, welcher die Frage, ob und wie eine Vermindenmg der Behörden und Staats beamten herbeizuführcn, der Negierung zur Erwägung anheim stellen sollte. StaalSminister von Friesen erklärte, die Negierung habe gegen die Tendenz beider Anträge materiell nichts einzuwenden ebensowenig gegen die Niedersetzung einer ständischen Commission, müsse sich aber entschieden dagegen erklären, daß diese Commission aus Kammermitgliedern und Ncgierungsvertrctern zusammengesetzt werde. Infolge dessen motificine Abg. Schreck seinen Antrag, sodaß derselbe folgende Fassung erhielt: „Die Kammer wolle im Verein mit der ersten Kammer beschließen, nnverweilt eine gemeinsame Cvm- Tagesgeschichte. . Wilsdruff, am 20. Februar 1872. Neber die Netheiligung der Turnvereine an dem ruhmvoll beendeten Kriege ist jetzt auch für den 14. deutschen Turnkreis (.Sachsen) daS statistische Material fcstgcflellt. Es hat danach der 14. Turnkreis aus 171 Turnvereinen mit 18301 Vereinsmitgliedcrn 2771 Turner, theils cinberufen, thcils freiwillig, unter die Fahnen gestellt, von denen 2264 in Feindesland standen. Gefallen sind von dieser Zahl 122, infolge von Strapazen oder Krankheiten starben 29, vewundet wurden 209, das Eiserne Kreuz erhielten 84, als freiwillige Krankenpfleger auf dem Kriegsschauplätze waren thätig 20 Mann. Außerdem "waren die Mitglieder zahlreicher Vereine bei Verpflegung der durchziehenden Truppen bei Kranken- und Verwnndctentransport, bei der Krankenpflege, bei Beschaffung und Transport von Verband material, Liebesgaben re. thätig; einzelne Vereine hatten Sicherheits dienst aus den Bahnhöfen oder in den betreffenden Ortschaften über nommen. Fast ausnahmslos unterstützten die Vereine die Familien ihrer cinberufencn Mitglieder und diese selbst durch Geld und Liebes gaben und betheiligten sich bei den Sammlungen für die Familien der Lnndwehnnänner und Reservisten und für die Verwundeten. Wie der „Dr Anz." berichtet, bildete in der Sitzung des Kirchcn- vorstander der Kreuzparochic in Dresden vom 18. v. M. die Er-, bauung einer neuen Kirche am Ausgange der Pillnitzerstraße den wesentlichsten Aerathungsgcgenstand. Mit dem aus dem Erlös des Areals des früheren Johanniskirchhofcs gewonnenen und durch Hin- .Zuschlägen der Zinsen zum Areale erhöhten Mitteln will der Kirchen- Vorstand nunmehr zur Inangriffnahme des seit dem Abbruche der vormaligen Johanniskirche projccürten Kirchenbaues vorschrviten und zunächst mit öffentlicher Aufforderung zur Einreichung von Entwürfen und Kostenanschlägen Vorgehen. Bei dem am II., 12. nnd 13. März in Dresden in der Alt stadt abzuhaltcndcn Jahrmärkte wird der Vormarkt der Tiscbler, Polstcrmöbelhändler und Böttcher am 7. bis mit 9. März stattfinden und der Grossoverkauf der Fabrikanten von wollenen, baumwollenen und leinenen Waaren, inglcichcn der crzgebirgischen Schachtel- und Spielwaarenverkäufer den 8. März seinen Anfang nehmen. Daß die jetzt bestehenden Sätze für die Pensionen der Hinter lassenen verstorbener Staatsdicncr einer Aufbesserung dringend be dürfen, diesen Satz stellt die Staatsrcgicrung an die Spitze der Mo tiven, mit denen sie einen Gesetzentwurf begleitet, betreffend die Ab änderungen einiger gesetzlicher Bestimmungen über Vie Pensionen der Staatddiencr und ihrer Hinterlassenen. Jetzt betrügt die Pension der Wittwe eines Staatsdieners den 8. Theil des von ihrem Ehe- manne im wirklichen Dienst bezogenen Dienstcinkommens, wogegen Kinder bis zum erfüllten 18. Lebensjahr, wenn und so lange die Mutter lebt, ein Fünfthcil, nach deren Tode aber 3 Zchniheile der Wittwenpension erhalten. An deren Stelle setzt der Entwurf nach dem Vsrgange der bayrischen Gesetzgebung folgende Sätze: Die Pension der Wittwe eines Staatsdiencrs beträgt den fünften Theil desjenigen Diensteinkommens, welches der verstorbene Ehemann zuletzt im tvirklichen Dienste bezog, selbst wenn derselbe zur Zeit seines Ab- « für Wilsdruff, Tharaudt, Rossen, Tiebeulch» und die Umgezendtu. A'mlslikall für das Königliche GerichtsamL Wilsdruff nnd den Madtrath daselbst. lebens in Wartegeld oder Pension gesetzt war. Der niedrigste Satz einer Wittwenpension soll 20 Thlr., der einer Kindespension 10 Thlr. . „ wodurch sich der des Abg. Haberkorn erledigte.