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1871. Dienstag den 24. October Wochenblatt für Wilsdruff, TlMMNdt, Rossen, Sicbentehn »nd die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath dgselbst. Bekanntmachung. Anher erstatteter Anzeige zufolge find bei Gelegenheit eines im vorigen Monate in Helbigsdorf stattgehabten Brand unglückes die in dem 8ud 0 beigefügten Verzeichnis; aufgeführten Gegenstände spur- und verdachtslos gestohlen worden, was hiermit behufs Ermittelung des Thäters und Wiedererlangung des Gestohlenen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königliches GerichtsamL Wilsdruff, am 20. October 1871. Leonhardi. v 1., 1 goldneS Gliederarmband; 2., 1 goldne Halskette mit daran befestigter goldner Brosche mit kleinen rothen Steinchen; 3., 1 goldne Brosche; 4., 1 Paar goldne Ohrringe"mit langen Glocken, Brosche und Ohrringe mit rothen Steinchen; 5., 1 goldner Trauring ohne Zeichen; 6., 1 goldner Ring mit schwarzem und in dessen Mitte befindlichem weissen Steine; 7., 1 goldne Brosche und 1 Paar goldne Ohrringe mit Weissen Steinen, noch neu; 8., 1 neuer Silberthaler; 9., 1 goldne längliche Brosche und 'l Paar goldne Ohrringe; 10., I herz förmige Talmi-Brosche und 1 Paar dergleichen Ohrringe; 11., div. Kragen, Schlipse, Taschentücher, letztere gez. A. W. Pietzsch, rc.; 12., 1 Strickbeutel, mit Schildkrot belegt; 13., 1 Dutzend grosse neusilberne Speiselöffcl, ungcz.; 14., 2 Dutzend dergl. 4. gez.; 15., 3 große Speisclöffel; 16., 6 Stück zinnerne Leuchter; 17., 5 Stück zinnerne Schüsseln verschiedener Größe, die eine mit zwei Henkeln; 18., eine zinnerne Kaffeekanne; 19., 1 dergl. Sahnkännchen; 20., 1 Lorgnette mit Neusilbereinfassung und schwarzer Schnur; 21., 1 Communionbuch, gez. Clara Auguste Junghanns, 1869; 22., 1 Gesangbuch, ebenso gez.; 23., 1 dergl., gez. Carl Gottlob Schumann 1871; 24., 1 Com munionbuch, gez. Auguste Wilhelmine Pietzsch, 1850; 25., ein rothseidnes Täschchen. Nachdem im Einverständnisse mit der Königlichen Bezirksamtshauptmannschaft für den Bezirk des Königlichen Ge richtsamts Wilsdruff der zeitherige Amtslandschöppe Herr Ernst Adolph Gießmann in Röhrsdorf als Amtsland richter und der Gutsbesitzer Herr Robert Hermann Lommatzsch in Steinbach bei Kesselsdorf als Amtslandschöppe ernannt und verpflichtet worden, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 20. October 1871. Leonhardi. Von dem unterzeichneten Gerichtsamt soll den 28. December 1871 das dem Schiffer und Steinhändler Carl Heinrich Herrmann in Dresden zugehörige Hausgrundstück Nr. 40 des Katasters, Nr. 30 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Wilsdruff, welches Grundstück am 19. October 1871 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1000 Thlr. —- —- gewürdert worden ist, an hiesiger Amtsstelle nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 20. October 1871. Leonhardi. Tagesgeschichte. Wilsdruff, 23. October 1871. Wir machen hiermit das geehrte Publikum auf die Bekannt machung.der kaiserlichen Oberpost-Direction in Berlin aufmerksam, wornach Feldpost-Privatpäckereien für die 24. Division bis auf Weiteres ausgeschlossen bleiben müssen. Am Tage aller Deutschen, dem 18. October, wurde in Drsd cn das eherne Standbild Theodor Körners enthüllt. Auf dem Platz vor der Kreuzschule, der Körner seine Jugendbildung verdankte, steht das Denkmal zur Aneiferung der jetzigen Jugend und der nachfol genden Geschlechter, in gleicher Liebe und Begeisterung dem deutschen Vaterlande Leier und Schwert zu widmen. Das geschäftstreibende Publikum kann nicht dringend genug dazu aufgefordert werden, so schnell wie möglich die Umaichung der noch nach dem 1. Januar 1872 zulässigen Gewichtsstücke vornehmen zu lassen, denn nach Ablauf der wenigen Wochen des Jahres 1871 wird unnachsichtlich jedes im Verkehr befindliche Gewicht consiscirt, wenn es ohne Umaichung angetroffen wird; eine Umaichung selbst wird dann auch nicht mehr vorgenommen. Auch für die Juweliere gilt die Vorschrift, daß sie ihre Gewichte, welche Tausendtheile des Pfundes darstellen, entweder noch im Laufe des Jahres umaichcn Zu lassen, oder überhaupt neue Gewichte anschaffen, welche in diesem Falle Präcisions - Gewichte sein müssen. Dieselbe gesetzliche Be stimmung gilt auch für sämmtliche Waagebalken, welche mit einem Aichungsstempel versehen sein müssen. Jede Waage, welche an irgend einem deutschen Aichungsamt umgeaicht wird, gilt überall im Ver kehr, deshalb hat man nur nöthig, die betreffenden Waagebalken und Gewichte nach einem Aichungsamt zur Umstempelung zu senden. Solche Aichungsämtcr existiren im Königreich Sachsen folgende: Annabcrg, Bautzen, Chemnitz, Döbeln, Dresden, Freiberg, Leipzig, Löbau, Meißen, Oschatz, Plauen, Zittau, Eibenstock, Großenhain. Dresden, 21. Octobcr. Nach dem „Dresdner Journal" wird der sächsische Landtag nicht vor Schluß des deutschen Reichstags ein- berufcn werden. — Das amtliche Blatt meldet ferner, daß die 24. Infanteriedivision bereits in der Zeit vom 30. October bis 5. Nov. in der Hcimath eintrcffcn und der Ncgimentsstab mit dem 1. und 2. Bataillon des Infanterieregiments Ar. 106 am 1. November in Chemnitz, das 3. Bataillon desselben Regiments in Marienberg ein ziehen wird. Die „B. N." berichten: Anfangs dieses Monats erkrankten in Steinbach bei Annabcrg plötzlich zwei Söhne des Gutsbesitzers L., der Eine im Alter von 20 und der Andere von 11 Jahren unter Anzeichen, die anfänglich auf Cholera oder auf Vergiftung schließen ließen; zwei Tage darauf trat bei Beiden der Tod ein. Später stellte sich jedoch heraus, daß das Unglück jedenfalls durch den Ge nuss neubackenen Brodes, in welchem Mutterkorn enthalten war, herbeigeführt worden ist. Zwei andere Söhne desselben Gutsbesitzers