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X sur , WWdMff, Tßgraudt, Rossen, Siebeulehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und Zen MadtratH daselbst. 87. Dienstag den 7. November 1871. Neber die Lebensgefahr durch Kohlendämpfe. In jedem Winter kommen Betäubungsfälle, nicht selten mit tvdtlichem Ausgange vor, welche durch gehörige Vorsicht bei der Be handlung der Stuben- nnd Backöfen hätten verhütet werden können und allein dadurch herbcigeführt werden, das; die bei dem Verglim men der Kohlen entstehenden schädlichen Dämpfe sich in die bewohn ten Räume verbreiten. Diese Dämpfe, Kohlendunst oder Kohlen dampf genannt, sind unsichtbar und meistens auch für den Geruch nicht bemerklich, aber eben deshalb um so gefährlicher, während der gewöhnliche Rauch sehr bald durch den Geruch und durch die beißende Empfindung in den Augen bemerkt wird. Der Kohlendunst oder Kohlendampf ist ein Gemenge sehr ver schiedener Luftarten und ensteht, wo Brennmaterialien unvollständig verbrennen (glimmen, schwülen), daher bei ungenügendem Luft zuge und bei zu geringer Erhitzung der Brennstoffe. Dies geschieht. I) bei Kohlenbecken, weil durch den langsamen Abzug des Rauches und durch die über den glimmenden Kohlen sich bildende Aschcndcckc der Zutritt von frischer Lust sehr erschwert wird; 2) in Stuben- nnd Backöfen, wenn durch das Schließen der Klappen oder durch Verstopfung der Züge mit Nuß das Abziehen der schädlichen Luft verhindert, oder durch festes Schließen der Einfeuer- ungslhüren und der Thüren des Aschcnfalles der Zutritt kalter Luft während des Brennens abgehalten wird; 3) bei Anweisung von Brennmaterial, welches feucht ist oder zu viel Asche hinterläßt, wie nasses Holz, Abgänge von Flachs, feuchte oder erdige Steinkohlen, wie Staubkohlen, Sandkohlen, Koh lengrus; oder dergleichen; 4) im Anfänge des Einfeuerns oder bei neuem Aufschüt ten der Brennstoffe, indem in beiden Fällei; letztere noch nicht die erforderliche Hitze erreicht haben. Die von innen geheizten Stubcnöfcn, die eine Klappe im Rauchrohre haben, sind am sorgfältigsten zu überwachen, weil die Kohlcndämpfe, welche sich nach dem Schließen der Klappe noch er zeugen, nickt abziehen können und so durch die Einfeuerungs- nnd Aschcufallvsfnuug in die Stube treten. Aber auch die von anßcn geheizten Stubenöfen bringen Gefahr, wenn alle Ocffnnngcn gut geschlossen werden, während noch Kohlen darin glimmen, die cinge- fperrten Kohlcndämpfe treten dann durch die Fugen des Ofens in die Stube, wie namentlich bei sogenannten Berliner Oefen. Dasselbe findet bei den in bewohnte Räume eingebauten Backofen statt. Man wird daher am Besten sich schützen, wenn man den Abzug: aus dem Ofen nach außen so lange nicht hindert, als noch etwas im Ofen glimmt; daher schließe man die Klappe im. Rauchrohre gar- nicht und verhüte das Zu fallen derselben.. Die Wärme, die dadurch, verloren gehen könnte,, ist namentlich bei eisernen Ocfen nickt so be trächtlich, als man zu glauben pflegt.. Da überdies ein guter Schluß; der Einfeuerungs- und'Ascheufallslhüren ebenso die Wärme in der Stube erhält, als die geschloffene. Klappe des Rauchrohres, so sorge? man für ersteren und lasse letztere, die so gefährliche Klappe, ganz, weg. Kohlenbecken sind in geschloffenen Räumen immer schädliche da sich alle von ihnen cmfstcigeuLeu Dämpfe in die Stube? oder Kammer selbst verbreiten müssen;, man vermeide sie daher gänzliche. Während der Rauch Husten und Angenbrennen erzeugt und den Athen; beengt, bringt das Einathmen einer Luft, welche Kohlendunst oder Kohlendampf enthält,. Eingenommenheit des Kopfes,. Schwindels Kopfweh, Umnebelung der Mgem, Schlafsucht, ein Gefühl vom Be ängstigung nnd allgemeinen Unwohlsein, Wohl auch Uebelkeit und- Erbrechen hervor. Bet längerem Verweilen in solcher Luft tritt Be täubung, Ohnmacht, Scheintod, auch der Tod selbst, eiiw Besonders, gefährlich wird eine solche Luft dem Schlafenden.. Fühlt man sich ohne sonstige Krankheit m einem geheizten Zim mer unwohl, so verlasse man es sogleich oder öffne die Fenster,, un^ lersuche den Ofen, ob die Klappe geschlossen ist, ob- noch glimmende Kohlen unter der Asche sind u. s. w. Erkrankte oder Scheintodte bringe man sogleich in dia freie Luft «der wenWsus m ein anderes Zimmer, oder öffne, wcmr Lies nicht schnell genug geschehen kann, Fenster und Thüren, um emeu Luftzug zu erzeugen;, lüfte Halsbinde, Gürtel, Mieder nnd alle fest anliegende Kleidungsstücke, bringe den Körper wo möglich in eine sitzende Stellung mit herabhängenden Beinen, spritze kaltes Wasser auf Gesicht nnd Brust, bürste oder reibe Füße und Hände nnd rufe schleunigst einen Arzt herbei. Bis dieser ankommt, trinke der Erkrankte etwas starken schwarzen Kaffee; dem Ohnmächtigen oder Scheintodtcn lasse inan den Dunst oder Brodem von heißen; starken Kaffeeausguß einathmen. War im Ganzen diesmal zum Empfange des Militairs nicht so viel gelhan, wie von mancher Seite gewünscht worden, so lag dies -wohl in der Kürze der Zeit, doch waren die Häuser reich mit Flag gen geschmückt, sowie einige recht nette Gnirlanden über die Straßen nicht fehlten, ebenso wurden vie den hier bleibenden Militairs von Seiten des Stadtrathes eingehändigten Marken (pro Mann 3 Stück, st Stück 15 Pf.) recht wohl aufgenommen; diese Marken wurden denn auch im Verlaufe der später;; Nachmittags- und Abendstunden theils in Restaurationen oder Kaufläden fleißig umgesetzt. Der Geld betrag dieser Marken war von Seiten der Bürgerschaft durch frei willige Beiträge bereitwilligst aufgebracht worden, ja Viele, zu dcuen das Circulair nicht gekommen, fühlten sich gekränkt und zurttckge- setzt, daß sie nicht auch einen Beitrag dazu hatten geben können. Tagesgeschichte. Wilsdrnff, 6. November 1871. An der Freude, einen kleinen Theil der aus Feindesland hcim- kehreuden 24. Division in seinen Mauern beherbergen zu dürfen, war es auch uns vergönnt Theil zu nehmen. Wie schon vorher angc- kündigt, zog vorigen Donnerstag in den Nachmittagsstunden von; braven Schützenregiment Nr. 108 das zweite Bataillon unter klingen dem Spiel in unserer Stadt ein, nahm Aufstellung ans dem Markt platz, wo es von Herrn Bürgermeister Kretzschmar in einer warmen, Patriotischen Ansprache begrüßt und ein Hoch ans dasselbe ansge bracht wurde, worauf der Herr Bataillons-Commandeur der Stadt Wilsdruff für freundlichen Empfang dankte; hierauf rückten Detache ments nach Grumbach und Kaufbach ab. Bekanntmachmig, die Cinreichung der Stammrollen betreffend. Die Gemeindevorstände hiesigen Amtsbezirks werden hierdurch mit Anweisung versehen, die Stammrollen behufs der nach § 65 1 der Militär-Ersatz-Instruction vorzunehmenden Berichtigung sofort bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Dresden einzureichen. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 4. November 1871. Leonhardi.