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Wochenblatt Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebentel)« und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 74. Freitag den 22. September 1871. Bekanntmachung. Nachdem das unterzeichnete Gerichtsamt auf Grund der Verordnung vom 26. vorigen Monats als wahlleitcnde Behörde in der neunten, aus den Gerichtsämtern Wilsdruff und Nossen mit zusammen xvei Wahlmännern bestehenden Ablheilung Behufs Vornahme von Ergänzuugswahlen zur Gewerbekammer in Dresden ernannt worden ist, so werden die dem Bezirke des Gerichtsamtes Wilsdruff und der Stadt Wilsdruff angehörigen Gewerbtreibenden, welche a., als Kaufleute und Fabrikanten mit weniger als 10 Thaler, aber mindestes 1 Thaler besteuert sind, oder d., ohne zu den Kaufleuten und Fabrikanten zu gehören, im Gewerbesteuerkataster mit mindestens 1 Thaler eingesetzt sind, v., 25 Jahre alt, und ä., nicht nach 8 73 unter o bis F und i und § 74 der allgemeinen Städteordnnng oder nach Z 29 Nr. 1 bis 5 und 7 der Landgemeindcvrduuug vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Verbrechens von 'den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind hierdurch nach Maßgabe von 8 7 ff. der Verordnung vom 16. Juli 1868 in Kenntniß gesetzt, daß von den genannten stimm- und wahl berechtigten Gewerbtreibenden , Sonnabend, den 23. September 1871, von Vormittags 9 bis Mittags 1 Uhr in dcm Saale des Rathhauses zu Wilsdruff die Wahl zweier Wahlmänner vorgcnommcn werden soll, und zugleich aufgesordert, zu gedachter Zeit und im gedachten Locale sich cinzusinden und anzumelden, sowie ihre Stimmen persönlich daselbst abzugebcn, auch die Quittungen oder Quittungsbücher über entrichtete Gewerbesteuer mitzubringen und vorzuzeigcn. Nossen, den I. September 1871. Das Königliche Gerichtsamt. F. Knörich. Heinze. Tagesgeschichte. Se. Majestät der König Johann von Sachsen traf laut der „Krz. Ztg." am 13. September aus St. Quentin von der Besichtig ung seines ihm jüngst verliehenen Regiments (3. ostprenßischcs Gre nadier-Regiment Rr. 4) kommend in Rheims ein, besichtigte die dortige Kathedrale und die Kirche in St. Remis. Nach einem mit dem Commandeur der ls, Division General-Lieutenant v. Schwerin eingenommenen Frühstück fuhr Se. Majestät nach Charleville, wo die 24. (königl. sächs.) Division steht, um sich Voit dort am heutigen Tage nach Deutschland zurückzubegebcu. Leipzig, 20. September. Ihre Majestäten der König und die Königin von Sachsen sind um 6 Uhr Abends hier durch und nach Dresden weiter gereist. Der König sah äußerst wohl aus. Nm 19. September konnten die letzten 9 Soldaten, welche sich zur Wiederherstellung von ihren bei dem Zschorlauer Eisenbahn unglück erlittenen Verletzungen noch im Militär-Baracken-Lazarelh in Leipzig befanden, in ihre Heimath entlassen werden. Das „L. T." schreibt: Das 7. Infanterie-Regiment Nr. 106 Prinz Georg und somit wohl die ganze 24. Division scheint noch nicht sobald Aussicht zur Rückkehr nach Sachsen zu haben. Wenig stens ist, wie von einem beurlaubten Soldaten des gedachten Regi ments erzählt wurde, den in Mvntmcdy stehenden Offizieren und Un teroffizieren anheim gegeben worden, ihre Familien zu sich hinauS- kvmmcn zu lassen. Am 17. d. M. Abends 8 Uhr ist in dem an der Straße nach Radeberg liegenden Dorfe Rhänitz in einem Gutsgebände Feuer ausgebrochen und sind in dessen Folge die Gebäude von 8 Gnttrn ganz und bez. theilweise in Asche gelegt worden. Dem Vernehmen nach ist die Frage der Unisormirung der NeichSpostbeamten dahin entschieden worden, daß dieselben von Anfang nächsten Jahres ab eine neue Uniform anlegen, welche, wie die der Marineoffiziere, in einem dunkelblauen, zweireihigen Rock mit überfallenden Sammctkrageu bestehen wird. Der Vorstoß der neuen Uniform soll orangefarbig sein. Ans Bayern und Würtemberg wird sich die neue Uniform vorläufig noch nicht erstrecken. Eine Woche lang war die tückische Cholera in Königsberg gnädig und nahm mit 10—12 Opfern vorlieb; am 12. September aber packte sie 93 Menschen an einem Tage und streckte 63 ans das Tvdteubett. Die Nationalversammlung in Versailles hat in der Sitzung am Sonnabend den Gesetzentwurf über die Zollverhältnisse zwischen Elsaß - Lothringen und Frankreich durchberathen. Ein Telegramm meldet, daß die von der Versammlung gewählte (Kommission die Annahme des Entwurfs mit einigen Modificalionen empfahl, deren wichtigste folgende sind: Die Einfuhr der Elsaß- Lothringischen Manufacturcrzcugnisse soll beschränkt werden auf den Umfang der Production von 1869. Von denjenigen Elsaß-Loth ringischen Producten, welche durch Frankreich gehen, soll die volle Steuer erhoben werden. Die Reducirung des Zolls für die Elsaß- Lothringischen Erzeugnisse soll nach den letzthin von der Versammlung angenommenen Zoll-Tarifen regulirt werden. Die Zuschläge zu dem Eingangszoll, welche etwa im Jahre 1872 allgemein cingesührt werden sollten, werden vollständig und ohne Abzug erhoben werden. Bei der hierauf beginnenden Discussion verlangte Raoul Duval zu nächst Vertagung der Debatte. Buffet wünschte, daß die vorliegende Frage gründlicher geprüft werde. Hierauf ergriff Thiers das Wort und erklärte, daß die Verhandlungen bereits einige Monate dauerten; gegenwärtig sei der Augenblick gekommen, dieselben zn beendigen; es habe nicht in seiner Macht gelegen, diesen Moment anders zu wählen. AuS Achtung vor der Versammlung habe er derselben die Grnudzüge der Convention unterbreiten wollen, damit die Unter handlungen, welche im klebrigen noch nicht beendigt seien, fortgesetzt werden könnten. Eine sofortige Bezahlung der vierten halben Milli arde durch Wechsel würde eine Münzkrisis herbeiführ n. Er seiner seits halte dafür, daß die Entrichtung von '/» resp. der Hälfte des