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für Wilsdruff, TlMMdt, Rossen, Mcbeulckn und die Nmgcgcnd«». Umtsötatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff imd den Stadtrath daselbst. 2. Freitag den 5. Januar 1872. Verfügung an sämmtliche Gemeindevorstände des Gcrichtsamtsbezirks Wilsdruff. Mit Bezugnahme auf die Bestimmung in 8 60 der Militärersatzinstruction für den norddeutschen Bund vom 26. März 1868 werden die sämmtlichen Gemeindevorstände hiesigen Gerichtsamtsbezirks hierdurch mit Anweisung versehen, im Laufe dieses Monats durch öffentlichen Anschlag, durch öffentliche Blätter oder auf andere ortsübliche Weise die nach 8 58 in die Stammrolle aufzunehmenden Militärpflichtigen, sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr- oder Brodherrn unter Androhung der nach § 176 erwähnten Militärersatzinstruction apgedrohten Strafen zur Anmeldung und Befolgung der im 8 59 enthaltenen Anordnungen unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle aufzufordern, die Stammrollen aber nebst Geburtslisten und sonstigen Belegen bis zum 1V. Februar 1872 hier einzureichen. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 2. Januar 1872. Leonyardi. Von dem unterzeichneten Gerichtsamt soll den 6. Februar 1872 das dem Müller Carl Adolf Jänke zugehörige Mühlengrundstück Nr. 73 des Katasters, Nr. 24 des Grund- und Hypo- thekenbuchs für Röhrsdorf Limbacher Antheils, welches Grundstück am 2. Decembcr 1871 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 5344 Thlr. —- —- gewürdert worden ist, an hiesiger Amtsstelle nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Köiügl. GcriciMmt Wilsdruff, am 6. D-c-mb-r i8?i. Leonhardi. Von dem unterzeichneten Gerichtsamt soll den 7. Februar 1872 das dem Schmiedemeister Carl Gottlob Börner in Lampersdorf zugehörige Haus-, Garten- und Feldgrundstück Nr. 9o. des Katasters, Nr. 43 des Grund- und Hypothekenbuchs für Lampersdorf, welches Grundstück am 17. Mai 1871 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1066 Thaler 20 Ngr. —- gewürdert worden ist, an hiesiger Amtsstelle nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushüngenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 6. December 1871. . Leonhardi. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Bestimmungen in 8 59 der Militair-Ersatz-Instruction für den norddeutschen Bund vom 26. März 1868 werden alle diejenigen Militairpflichtigen, welche 1-, am hiesigen Orte im Jahre 1852 geboren sind, 2-, am hiesigen Orte ihr gesetzliches Domicil haben, 3., als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener oder Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lchrburschen am hiesigen Orte sich aushaltcn, aufgefordert, innerhalb der Zeit vom 13. dieses Monats bis zum 1. Februar dieses Jahres behufs Eintragung ihrer Namen m die Stammrolle in der hiesigen Nathsexpedition persönlich sich zu melden und zwar unter Vorzeigung ihres Geburtsscheines. Gleichzeitig werden diejenigen, welche wegen zeitlicher Untauglichkeit oder soust aus einem gesetzlichen Grund zurück- gestellt sind, aufgefordert, innerhalb der vorbemerkten Zeit, und -war unter Vorzeigung des bei der früheren Gestellung empfangenen Gestell- oder Loosungsscheines, sich ebenfalls persönlich in der Nathsexpedition anzumelden. Sind Personen, welche nach den Eingangs gedachten Bestimmungen hier gestellpflichtig sind, zur Zeit vom hiesigen Orte abwesend, so haben deren Eltern, Vormünder, Brodherren die Verpflichtung, dieselben anzumelden. Die Unterlassung der Anmeldung zur Stammrolle zieht nach 8 1^6 der Militair-Ersatz-Instruction Geldstrafe bis zu 10 Thalern oder verhältnißmäßige Gefängnißstrafe nach sich. Rath zu Wilsdruff, am 4. Januar 1872. -