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Worten: Niemand, unter welchem Vorwande es auch sei, wird es erlangen, daß ich zustimme, legitimer König durch die Revolution zu werden. Bortrag des Landtagsabgeordncten Hrn. Advocat Richard Ludwig über die Zurcchtbestündigkeit der Synodalbeschlüsse, gehalten in der Versammlung der liberalen Vereine zu Chemnitz Sonnabend den 27. Januar. Auf dem sächsischen Landtage werden in nächster Zeit die Synodalbeschlüsse, deren Znrcchtsbeftändigkeit von der liberalen Partei der zweiten Kammer bestritten wird, zur Verhandlung ge langen. Da durch diese Verhandlungen möglicherweise eine kritische Situation des Landtages cherbeigeführt werden dürfte, so hatte sich Herr Landtagsabgeordnctcr Richard Ludwig von .hier erboten, über diese Angelegenheit einen Vortrag zu hallen, um in dieser hochwichtigen .Frage Lie öffentliche Meinung einestheils zu erforffchen, atrderiUheils aufzuklären. Redner bemerkt zunächst, daß man allgemein auf diesen Land tag die Hoffnung setzte, derselbe würde wesentliche Besserungen schaffen. Diese Hoffnungen würden auch durch die Vorlagen der Negierung nicht unbefriedigt gelassen. Obgleich er wiederholt gegen den Minister des Innern gesprochen habe und vielleicht noch sprechen werde, so halte er es für seine Pflicht hier zu erklären, daß dieser Minister entschieden den guten Wellen zeige, dem Volke enlgegenzu- kommen. Seine Vorlagen athmeten eine gewisse Freiheit und scheine es darum geboten, dieselben nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisen. Sei irgend Etwas zu erlangen, so sei die Gegenwart die günstigste Zeit. Leider könne ein Minister auch nicht Alles thun, in dem häufig andere Factoren hindernd in den Weg treten. So habe z. B. der Abgeordnete Pfeiffer erklärt, daß mit dem Stehen und Fallen des Consistorialgesetzes alle beabsichtigten Reorganisationen stehen und fallen würden. Obwohl nun die liberale Partei wisse, daß derartige Aeußcr- ungen in den meisten Fällen nur ausgestreckte Fühler oder auch Schreckschüsse sein sollten, so habe sie sich doch davon überzeugt, daß es in diesem Falle nicht so ist. Trotzdem habe aber die liberale Partei die Ueberzeugung gewonnen, die Synvdalbeschlüsse unter keiner Bedingung zu sanctioniren, es möge daraus entstehen, was da wolle. Rechtfertigen lasse sich das Verhalten der liberalen Partei durch die Art und Weise, auf welche die Synode zu Stande ge kommen sei. Er wolle hierdurch keineswegs einen Vorwurf aus sprechen gegen die Landtagsabgeordneten, welche die Kirchen- und Synodalvcrfasftmg bcralhen hätten, es sei das Zustandekommen viel mehr begründet in den eigenthümlichen Verhältnissen unserer Ver fassung. (Vereiuigitngsverfahren.) Hierüber sei nun gegenwärtig auch kein Wort weiter zu verlieren, die Synode sei eben eine That- sache, sie bestehe. Es frage sich jetzt nur: Ist durch die Kirchen lind Synodalvcifassung der Synode das Recht gegeben, ein Gesetz auszuarbeiten, wie sie es chatsächlich gelhan Hal? Redner verneint dies, erklärt, daß der betreffende Gesetzentwurf den Landtagsabge- ,ordneten nur als Vellage mitgctheilt worden sei und daß man fordere, die Abgeordneten möchten die Summe von 29,000 Thaler Pro anno zur Einrichtung eines Cousistoriums verwilligen, da sie sich nicht veranlaßt fühle für derartige Ausgaben, die der Landtag nicht bescblossen habe, Geld zu geben. Die erste Deputation, welcher die Angelegenheit gegenwärtig zur Beschlußfassung vorliegt, werde voraussichtlich im Sinne der liberalen Partei beschließen. Fernrr: In der Kirchen- und Synodalversassnng stehe aus drücklich, daß die Synode nur eine Vertretung der Kirchengemeinden fein solle. Ihr steht somit kein Recht zu, Gesetze zu erlassen; habe sie cs aber dennoch gethan, dann sei sie über ihre Befugnisse hinausgcgangcn. Etwaige Compelcnzerweiteruug nach dieser Seile hin sei aber auch völlig unmöglich, da ja die gesetzgebende Gewalt keine eigenmächtige Aendernng von Gesetzen vornehmen könne. Der Verfassung nach haben die Kammern Las Recht, Gesetze zu geneh migen und, soweit dieselben kirchliche Angelegenheiten betreffen, sei die Zustimmung der Synode einzuholem So lange dieser tz besteht, wäre der entgegengesetzte Weg der falsche. Auf den von der Synode beschlossenen Gesetzentwurf näher ein gehend, erklärt Redner tz I. die Einsetzung eines Landesconsistoriums in Dresden betreffend, für eine Verletzung der Verfassung. Nach derselben ist der König der oberste Bischof und so lange er katholisch ist, sind seine Vertreter der CnltuSminister mit den in LvauZoliols beauftragten Staatsministerin Nach ter Synodalverfassung besteht dieses Kirchenregimcnt zu Recht und es steht der Synode nicht zu, an Stelle dieses Regiments sich ein Consistvrium zu stellen. Mög lich wäre, daß die Ausdrucksweise ein redactioneller Fehler fei; aber auch dies zugegeben, so müsse derselbe als unverantwsrilich be zeichnet werden. Würde man diese Forderung genehmigen, dann sei Ler Hierarchie Thor und Thür geöffnet, denn man verlangt ß 4, daß alle Geschäfte und Befugnisse des evangelischen Kirchenregiments auf das Landesconsistorium übergehen sollen. Wohl will man die Leitung des gesammlen Schulwesens dein Ministerium überlassen, aber die Ueberwachung der religiösen und sittlichen Erziehung in der Schule soll dem Consistorium allein zustehcn. Redner erklärt diesen Punkt für den Cardinalpnnkt indem dann, wenn dies durchginge, der Slaat aufhöre Staat zu sein und nur zu einem Sclaven des Consistoriums herabsinke. Es habe auch dieser Paragraph in allen Kreisen, nicht nur in den liberalen, den lebhaftesten Widerspruch gefnnden. Ferner solle dem Consistorium das alleinige Recht übergeben werden, Dispensationen rc. zu ertheilen. Rechte, die jetzt von kirch lichen und Justiz-Behörden zusammen ausgeführt werden. Ein führung der Civilehe würde dadurch unmöglich. Das Consistorium soll ermächtigt werden nach eigenem Ermessen Buß- und Festtage rc. anzuordncn. Wer bürgt uns dafür, daß wir bei dieser Ein richtung nicht bald wieder auf dem Standpunkte angelangt sein würden, da die Tage aller Heiligen gefeiert wurden, während man doch jetzt bestrebt sei, Feiertage abzuschaffen. Wenn dein Con sistorium die Sorge für tüchtige Geistliche übergeben werden soll, so scheine uns dies wenig anzugehcn, während dieser Punkt gerade von der entschiedensten Tragweite sei. Alle Einsicht und Ueber wachung der Universität in theologischer Beziehung werden dem Staate entrissen und aus deu Universitäten würden bald Anstalten werden, welche nur im Interesse der Geistlichkeit stehen. Der Staat könne sich diese Anstalten unmöglich entwenden lassen. Ferner soll dem Consistorium das Besetzuugsrecht ertheilt werden, über alle Stellen, welche jetzt die Regierung besetzt. Hierein könne der Landtag un möglich willigen. Es sei einmal das Streben vorhanden, dieses Recht den Gemeinden zu sichern, anderntheils sei es ein Recht, welches bisher dem Staate zugestanden habe und dies dürfe nicht aufgegeben werden, so lange es nicht in bessere Hände gelegt werden könne. Es möge daher lieber da verbleiben, wo cs noch zu con- llroliren wäre. Dem Consistorium soll die Verwaltung aller Stiftungen, Vermächtnisse übertragen werden. Auch das sei gegen die Verfassung, denn H 60 bestimme ausdrücklich, daß diese Verwaltung dem Cultus- millisterium zustche. Auch könne die Landesvertretung durchaus nicht gestatten, daß dem Consistorium das Recht ertheilt werde, selbst- siänoig Kirchencollectcn auszuschreiben rc. rc. Hätten wir eine Sy node, die nach jeder Seite hm tzrn Anforderungen der Zeit Rechnung trüge, so häten diese Bestimmungen nicht den Werth, als dies jetzt der Fall ist. Aus alleu diesen Gründen könnten auch die Abgeord neten das Dekret nie als Gesetz anerkennen, müssen vielmehr Be schützer des konstitutionellen Rechtes fein. Bedauerlich sei es allerdings, wenn ein solcher Verfassungskon flikt ausbreche, aber es gelte auch mit Entschiedenheit zu handeln, wo die Synode zum ersten Male und noch dazu in solcher Weise ihre Fühler ausstrecke. Der Cultusminister von Gerber habe erklärt, Alles zu thun, um diesen Conflict zu vermeiden n»d Hal die Abge ordneten gebeten, sie möchten sich auch alle Mühe in dieser Be ziehung geben. Redner erklärt, das einzige Mittel aus dieser Situa tion herauszukommen, sei das, die Synode werde einberufen und veranlaßt, ihre gefaßten Beschlüsse zurückzunehmen. Vielleicht geschehe dies auch noch während der Dauer des gegenwärtigen Landtages. Es walte überhaupt ein Versehen ob, denn cigeuttich hätte der Synode seiner Zeit erklärt werden müssen, wenn ihr solche Beschlüsse sagt, überschreitet ihr eure Compelenz, und die Synode mußte auf gelöst werden. Leider könne auch ein schlimmerer Kall einlrelen, wenn Einflüsse, die vielleicht nicht protestantischer Namr seien, ein- wirkten. Dann würde Auflösung der Kammern und eigenmächtige Aenderung der Verfassung, wie sie in Sächselt ja schon einmal vvr- gekommen sei, einlrelen. Es sei nun die Pflicht der Wähler, in dieser hochwichtigen und möglicherweise von enormer Tragweite seienden Frage ihre Betreten aus dem Landtage zu unterstützen, entweder durch Abfassung von Resolutionen, oder Petitionen. Um so unerläßlicher erscheine dies, wenn man bedenke, daß man nach dem Decrete alle bisherigen KirchenbeMNteu behalte und noch eine bedeutende Anzahl neue Beamte hinzubekommt, welche die Ktrchenbehörde nach eigenem Gutdünken ernennt, die aber der Staat dann als Slaatsdieiier zu behandeln habe, eure Zumuthung, die unbegreiflich sei. Nachdem Redner noch erklärt, es sei ihm keineswegs etwa darum zu thun gewesen, den Anwesenden einen Verfafsungsconflict vorzuführen, stellte er als unbedingtes Erforderniß hin, daß' von den Wählern in der beleuchteten Frage Schritte gechan werden müssen und daß es geeignet erschiene, wenn Chemnitz voran ginge, indem die liberalen Parteien gern auf Chemnitz blickten, und dann hoffent lich in gleicher Weise Nachfolgen würden. Nach Schluß dieses mehr fach durch Beifallsbezeigungen unterbrochenen Vortrages wurde der Antrag gestellt, es möge in Chemnitz eine Petition an die Kammern ausgcarbeitet werden, in welcher um Ablehnung der Syuodalbc- schlüsse gebeten wird. Mit Ausarbeitung dieser Petition wurden be traut die Herren Sprachlehrer Melzer, Advokat Harnisch, Realschul oberlehrer Or. Zimmermann und Bürgerschullehrer Gesell. Den Gewühlten wurde das Recht, sich zu ergänzen, zugesprochen. (CH. Tgbl.) Cm halb Jahrhundert, oder: Allstund aufrecht. Von Marie von Roskowska. (Fortsetzung.) Brandt nahm das Gespräch wieder auf. „Bei dem sich darbieten den Geschäfte dachte ich an Sie — wir machen es zusammen. Es läßt sich dabei, wie die Preise jetzt stehen, ein erkleckliches Sümm chen gewinnen. Der Scheffel Weizen gilt schon vierzig Thaler, — hält man mit dem Verkauf einige Zeit zurück, so preist, er bedeutend höher und natürlich —"