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Amtsblatt für das Königliche GerLchtsamL Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 9. Dienstag den 30. Januar 1872. Von dem unterzeichneten Gerichtsamt soll den 6. Februar 1872 das dem Müller Carl Adolf Jänke zugehörige Mühlengrundstück Nr. 73 des Katasters, Nr. 24 des Grund- und Hppo- thekenbuchs für Röhrsdorf Limbacher Antheils, welches Grundstück am 2. December 1871 ohne Berücksichtigung der Oblasten aus 5344 Thlr. —- —- gewürdert worden ist, an hiesiger Amtsstelle nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 6. December 1871. Leonhardi. Von dem unterzeichneten Gerichtsamt soll den 7. Februar 1872 das dem Schmiedemeister Carl Gottlob Börner in Lampersdorf zugehörige Haus-, Garten- und Feldgrundstück Nr. 9o. des Katasters, Nr. 43 des Grund- und Hypothekenbuchs für Lampersdorf, welches Grundstück am 17. Mai 1871 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1066 Thaler 20 Ngr. —- gewürdert worden ist, an hiesiger Amtsstelle uothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtöamt Wilsdruff, am 6. December 1871. Leonhardi. det. Das schwerste Geschütz wurde aufgefahren, der Kampf galt der Unfehlbarkeit. Für die Beschwerde traten die Abg. Hauck uud Jörg ein. Hauck. Der Schutz Renftles verstoße gegen Concordat und Ver fassung, eines königl. Placct (Genehmigung) bedürfe die Unfehlbar keit nicht, Nenftle und seine Anhänger müßten aus der Kirche aus scheiden, ohne auf das katholische Kirchenvermögen ein Recht zu haben. Jörg. Die bayrische Regierung (Lutz) sei eine Parteiregier ung, Döllinger ihr geheimster Nath; nicht der Papst habe den bayr. Thron um einige Stufen niedriger gestellt, sondern Andere (Deutsches Reich). Das Unfehlbarkeitsdogma sei nicht staatsgcfährlich, es sei nur der Fuchs des Liberalismus in die Kulte gekrochen und verlege sich aufs Predigen. Wir (die Clericalcn) dürfen uns mit der Gegen partei nicht mehr einigen; denn ihre Hände sind nicht mehr rein.— Völk. Die Regierung ist in ihrem Rechte, das Dogma bedarf des königl. Placet, der weltliche Arm soll zu einer Handlung geliehen werden, welche gegen das Gesetz gerichtet ist, die Negierung darf aber keinen Zwang auf den Glauben ausüben. Sepp. Die alten Theologen stritten, ob Abraham (Heiterkeit) von gutem oder bösem Geiste geleitet gewesen sei, als er seinen Sohn schlachten wollte; heutzutage sei an Abrahams Stelle der Bischof von Augsburg, an Isaaks Stelle der Pfarrer Nenftle getreten und die des Engels, der Abrahams Absicht zerstöre, vertrete Cnltusminister v. Lutz. (Allgem. Heiterkeit.) Der Patriarch sei glücklich gewesen, die That nicht voll bracht zu haben, der Bischof aber beschwere sich darüber, daß man ihn abhalte. — Das Eoncil sei nicht frei gewesen, Niemand glaube an das Dogma, als ältere und jüngere Weiber beiderlei Geschlechts (Heiterkeit). Ein Bischof habe erklärt: Wenn ich nochmals nach Nom käme, ich ginge wieder zur Opposition (Münchener Bischof); ein anderer: Man muß aus der Kirche auStrelcn, wenn die Unfehl barkeit beschlossen wird. (Er sei aber nicht ausgetreten.) Eine alte Prophezeiung sagt: die Kirche besteht nur von Petrus t I. bis Petrus II.; er glaube, daß die deutsche Wissenschaft der römischen Priesterherrschaft gegenüber ebenso siegreich sein werde, wie das deutsche Heer über die Franzosen. Von Pius IX. werde mau einst sagen, er war der große Zerstörer der Kirche. In Cöln fehlte es den Altkatholiken an einer Kirche. Da baten sie den Gouverneur, General v. Frankenberg, um Ucberlassung der Garnisonkirche. Ganz Eöln war gespannt, was geschehen werde. Der General befürwortete das Gesuch bei dem Kriegsminister von Roon, dieser trug die Sache dem Gcsammtstaatsministcrium vor und dieses überwies den Altkatholiken die bew. Kirche. Am 2. Februar soll der Gottesdienst in derselben eröffnet werden. Tagesgeschichte. Wilsdruff, am 30. Januar 1872. Den „Dresdner Nachrichten" zufolge, hat die Negierung die Concession zu den Vorarbeiten für die Eisenbahn von Dresden nach Nossen über Wilsdruff, nebst Zweigbahn nach Zauckeroda an ein Dresdner Bankhaus ertheilt und soll nun rüstig gearbeitet werden, um es dem jetzigen Landtage noch zur Genehmigung verlegen zu können. Es dürste sich diese Bahn, welche ein dringend nothwcudiges Ergänzungsglied de? säwsischcn Bahunetzcs verstellt, einer sehr günstigen Beachtung des Kapitalmarktes zu erfreuen haben, da hier der Hauptfactor für die Rentabilität durch die bedeutende Kohlcn- fracht aus dem Plaucnschen Grunde sich von selbst ergiebt. Hoffent lich Wird die von den Städten Nossen und Wilsdruff an die hohe Sländcversammlung gerichtete Petition in obiger Angelegenheit, in gerechter Würdigung der darin klar dargclegtcn Verhältnisse, einer günstigen Aufnahme sich zu erfreuen haben und zur Genehmigung bercglen Eisenbahnprojectes das ihre beitragen. — Bei der am 1. December vorigen Jahres stattgcfundcnen Volkszählung hatte die Stadt Wilsdruff 2541 Einwohner, während dieselbe bei dcr vorletzten Volkszählung 2435 Einwohner halte; wir scheu sonach erfreulicher Weise, daß unsere Stadl wahrend dieses Zeitraumes lieh um 106 Seelen vermehrt hat. — In der Nähe von Nossen ist am 24. Januar der erste Spaten stich zur Inangriffnahme des Baues der Eisenbahnlinie Nosscn- Freiherg unter der üblichen einfachen Feierlichkeit vorgenommcn worden. Die Linie wird 'bekanntlich von der Leipzig-Dresdner Eisenbahncompagnie gebaut und soll noch in diesem Jahre vollendet werden. — Die Jagd wird morgen geschlossen. Die bayrische Kammer ist der Schauplatz heftiger Kämpfe über da-Z Unsehlbarkeitsdogma mit seinen Folgen geworden. Die Thatsachen sind kurz folgende. Pfarrer Nenftle in Mering bei Augsburg halte im Nov. 1870 das neue Dogma zwar verlesen, aber dabei erklärt, er könne das Dogma nicht annehmen und seiner Ge meinde nicht empfehlen. Dabei blieb er und ließ stch trotz der über ihn verhängten Excvmmunication nicht aus seinem Amte verdrängen und die Negierung schützte ihn. Darüber erhob sein Bischof (von Augsburg). Beschwerde wegen Verletzung verfassungsmäßiger Rechte der Kircbe. Der Landtag soll erklären, ob die Beschwerde gegen die Negierung begründet oder nicht begründet ist. Die Mehrzahl des AusschusscS hält sie für begründet, die Minderheit für nichl begrün