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Wochenblatt für KÜsdrZG TlMsM, Rossen, Siebmlehn und die Umgegenden. AmtsölatL für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 1871 Freitag den 28. April Bekanntmachung und Verordnung, die in französischer Kriegsgefangenschaft befindlichen Angehörigen des Königl. Sächsischen (XII.) Armee-Corps betr., vom 21. April 1871. Das Kriegsministerium wünscht zu Veranstaltung weiterer Nachforschungen, bez. Auswirkung baldigster Freilassung zu wissen, welche Angehörige des Königlich Sächsischen (XII.) Armee-Corps (Mannschaften, Beamten rc. w.) nach den ihren Familien etwa gewordenen Mittheilungen sich noch in französischer Kriegsgefangenschaft befinden und an welchem Orte diese Personen internirt sind. Die betreffenden Familien werden daher hierdurch ersucht und aufgefordcrt, in dieser Beziehung alsbald und spätestens bis zum 5. Mai dieses Jahres bei der Bezirks-Amtshauptmannschaft Anzeige zu machen, und diese insbesondere a,. auf den Jnter- nirungsort, b. Truppentheil, Administrationsbranche rc., o. vollständigen Namen, ä. Geburtsort des Gefangenen zu erstrecken. Die Amtshauptmannschaflen haben sodann, und zwar ungesäumt nach Ablauf obigen Termines, die bei ihnen eingegangenen Anzeigen in ein Verzeichniß zusammenzustellen und das letztere, oder eventuell einen Vacatschein, an das Kriegsministerium einzusenden. Dresden, am 21. April 1871. K r.i e g s - M i n i st e r i u m. In Vertretung: von Brandenstein.-Eckelmann. Verfügung an sämmtliche Gememdevorstände des Gerichtsamtsbezirkes Wilsdruff. Mit Bezugnahme auf die Vorschrift in Z 17 der Verordnung vom 12. October 1841 werden die Gemeindevorstände der sämmtlicheu in hiesiges Gerichtsamt einbezirkten Ortschaften hierdurch mit Anweisung versehen, die in ihren Orten wohn haften Katholiken mit Angabe der von einem jeden zu entrichtenden Gewerbe- und Personalsteuer und, soviel die katholischen Ehefrauen protestantischer Ehemänner anlangt, die Gewerbe- und Personalsteuer der letzteren aufzuzeichnen und diese Verzeich nisse oder, dafern sich Katholiken in ihren Ortschaften nicht aufhalten, Vacatscheine längstens bis zum 2Ü. Mai 1871 anher einzureichen. Königl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 24. April Ei. Leonhardi. Erledigt hat sich die hinter dem Tischlergesellen Carl Julius Edler aus Erfurt erlassene öffentliche Vorladung vom 9. Juli 1870 refft. 17. August desselben Jahres. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 27. April 1371. .Leonhardis Tagesgeschichte. Leipzig, 25. April. Die medicinische Facultät der Universität hat Folgendes über die Blatternkrankheit veröffentlicht: Es ist an die milerzeichncte Facnltät das Gesuch gerichtet worden, sich da rüber zu erklären: Ob mit Gewißheit anzunehmen sei, daß die Ein impfung der Knhpockcn einen Schutz gegen die Mcnschenpocken ge währe, und ob dieser Schutz während des ganzen Lebens fortdauere; oder ob eine Wiederholung der Impfung zu empfehlen sei. Wir sprechen unsere« auf vieltausendfältige eigene und fremde sich grün dende Neberzcugung in Folgendem auS: I) Die Einimpfung der Kuhpvcken gewährt einen fast unbedingten Schutz gegen die Menschen- pockcu HBlattcrnkrankheit), falls nicht etwa bereits zufällig vor der Einimpfung die Ansteckung mit der Pockentrankhcit stattgefundcn hat. 2) Dieser Sämtz erstreckt sich jedoch nicht auf die ganze Lebenszeit, sondern cs pflegt die Empfänglichkeit für die Mcnscheupocke, wenn auch in gemildertem Grade, sich allmählig wieder einzustcllen. 3) Deshalb ist die Wiederholung der Impfung (Revaccination) nach Ab lauf von zehn Jahren, bei epidemischem Auftreten der Pocken unter allen Umständen dringend anzuempfehlcn. XL. Wer sich für die Jmpffrage weiter interessirt, der wird geeignete Belehrung finden in dem Schriftchen von Professor I)r. A. Kußmaul: „Zwanzig Briefe über Menschenpockcn und Kuhpockenimpfuug. Gemeinverständliche Darstellung der Jmpffrage" (Freiburg i. Br. 1870). Leipzig, 23. April 1870. Die medicinische Facultät. Or. Coccius, Dekan. Lr. Weber. I)r. Radius, vr. Wunder lich. I)r. Credo. I)r. Wagner. Lr. Ludwig. I)r. Thiersch. In Oberwiefcntbal sind seit den Osterfeiertagen die Schulklassen geschlossen. Eine ziemlich umfängliche Maseruepidemie hat Seiten der Mcdicinalbchordc den darauf bezüglichen Antrag stellen lassen. Unter dem Mahnrufe „Man sehe sich vor!" theilt das „Leipz. Tgbl." mit, daß am 23. April Abends, am ersten Meßsonntage in Leipzig, im neuen Thxater und im Schützenhause je zwei erhebliche Taschendiebstählc vorgekommen sind und daß mau den Bestohlenen dadurch einen Gesammtverlust von über 1000 Thalern zugefügt hat. Vom 4. Mai ab, wo die deutsche Reichsverfassung in Kraft tritt, wird neben und mit dem königlich preußischen „Staatsanzcigcr" ein „Deutscher Neichsauzeiger" ausgegeben werden, welcher als Publicationsorgan der Reichsbehörden auf dem Gebiet der Tages presse ganz so fungiren wird, wie der preußische „Staatsanzeiger" als Organ der königlich preußischen Behörden. In Berlin werden jetzt über 1 Million bronzene Denkmünzen geprägt, womit alle die Krieger decorirt werden sollen, welche den deutsch-französischen Krieg mitgemacht haben. Die Denkmünze wird am schwarz-weiß-rothem Bande getragen. Der „Bürger- und Bauernfreund" meldet folgende Wahlaffaire aus Waltcrkehmen bei Gumbinnen: Es fällt hier auf, daß dieje nigen Wirthe, die für das Abgeordnetenhaus freisinnig gewühlt haben, in der Claffensteuer erhöht sind, wogegen die andern nicht. Der Steuererheber Hartmann (für Dorf Samneluckeu hies. Kirchspiels) sagte in der Gemeindeversammlung am 13. April: wer für den Fort schritt gewählt hat, ist mit der Steuer erhöht; hätten Sie, wandte er sich an einen Einsassen, nicht so gestimmt, so wären Sie nicht erhöht worden." Versailles, 25. April. Das „Journal officiell" erklärt gegen über den in Paris verbreiteten Gerüchten, daß, so lange der Auf stand nicht bezwungen, die Negierung nicht in der Lage wäre, einen wirksamen Credit anzurufen, daß daher die am rechten Scineufer gelegenen Forts ebenso lange in den Händen der Deutschen bleiben. „Havas" meldet: Heute war lebhafte Kanonade. Die Batterien von Mcudon, Brctcuil und Chatiilon eröffneten das Feuer gegen Vanvrcs, Montrouge und Point jonr.