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ch' für Wilsdruff, Tharandt, Nassen, Siebentel)» und die Mngegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 27 ««. Freitag den 25. Angnst 1871. Bekanntmachung. Während des im Monate September dieses Jahres in der Stadt Wilsdruff vorzunehmenden Schleußenbanes bleibt die davon betroffene, innerhalb der Stadt gelegene Strecke der Dresden-Nossener Chaussee für den Wagenverkehr geschlossen und wird der Verkehr für diese Zeit mit Umgehung der Stadt auf die vou Kefselsdorf ab über Grumbach führende Chaussee strecke verwiesen. Dresden, den 22. August 1871. Königliche Amtshauptmannschaft. Ju Jnterimsvcrwaltung: v. Metzsch. Ludwig. Bekanntmachung. Anher erstatteter Anzeige nach, ist am 9. dieses Monats aus einer Wohnung in Weistropp eine braun- und blaugekästelte Mannsjacke von Sommerstoff spurlos entwendet worden, was behufs Ermittelung des Diebes und Wieder erlangung des Gestohlenen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 19. August 1371. Leonhardi. Anher erstatteter Anzeige zufolge sind in der Zeit vom 7. bis 9. dies. Mon. aus einer Wohnung in hiesiger Stadt die unter 0 aufgeführten Gegenstände entwendet worden, was behufs Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Wilsdruff, den 22. August 1871. Das Königliche Gerichtsamt. Leonhardi. o 1., zwei schwane Tuchröcke mit inncru Schooßtaschen, schwarzen übcrsponncncn Knöpfen, schwarzer Norde eingefaßt, schwarzem Mohair futter und in dem einen rothes, in dem andern gelbes Aermclfutter, 2., ein Paar schwarze Trikothosen mit gelbem Bnndfuttcr und gelben Knöpfen; 3., ein Paar schwarze Tuchhosen, an beiden Beinen zwischen der inneren Naht ein Streifen eingesetzt; 4., eine schwarze Bnkskin- weste mit grauem Nucken, schwarzen Knöpfen mit blauen Punkten; 5., eine wcißgcblumtc Pique-Weste, die Knöpfe inwendig mit Ringen befestigt; 6., eine schwarze AtlaSwcste mit schwarzem Rücken, gelbem Futter, die vordere Naht etwas bestoßen; 7., zwei schwarzseidne Hals tücher; 8., eine graue Lama- (Frauen-) Kutte mit braungckästcltem Barchent gefüttert und mit brauner Borde eingefaßt; 9., ein Paar schwarzlederne Handschuhe und 10., ein blau, schwarz und weißgckästeltcr zertrennter wollener Rock. Tagesgeschichte. Wilsdruff, den 24. August 1871. Für die nächsten beiden Sonntage stehen unserer Stadt Festlich keiten bevor, an denen das größere Publikum Interesse nehmen dürfte. Nächsten Sonntag, den 27. August werden die Vorturner des Gau- berbandes der sächsischen Niedcrclbc ihren Vorturucrtag hier ab halten (siehe Inserat) und nächsten Sonntag über 8 Tage beabsich tigt der hiesige Militairvcrein zu Ehren seiner ans dem Kriege heimgckehrtcn Mitglieder sowie bis jetzt zurückgekehrten Krieger aus der Stadt und dem Gerichtsamtsbczirke Wilsdruff im Gast hofe zum goldnen Löwen allhier eine Fricdcnsfeier zu begehen, worüber in den nächsten Nummern dieses Blattes Ausführliches be kannt gegeben werden soll; wir verfehlen aber nicht, schon bentc die betreffenden MUitairs oder deren Eltern darauf aufmerksam zu machen. Schon wieder einmal eine empörende Mordthat und zwar geschehen in unserer Naäwarstadt Roßwein; die „Dr. Nacbr." schreiben: Ju Roßwein hat in der Nacht vom 22. und 23. August, Uhr, der Tagearbeiter Altermann seine Haushälterin, Namens Görnitz, mit einem Holzbeilc todtgeschlagen, indem er ihr mit vier Schlägen den Kopf spaltete.^ Die Gemordete war 35 Jahr alt und erst seit 6 Wochen im Hanse des Altermann, welcbcr Wittwer und Vater eines schon größeren Knaben ist. Gerüchtweise verlautet, daß Eisersucht das Motiv zu dieser schrecklichen That gewesen sein soll, auch wird behauptet, daß die Görnitz sich in gesegneten Umständen befunden habe. Altermann ist selbstverständlich sofort in strenge Haft genommen worden. Das Ministerium des Innern hat unterm 19. August folgende Verordnung, die V^anstaltnag der Ergänzungswahlen für die II. Kammer der Ständeversammlupg erlassen: Da nach 315 der Verfassungsurkunde im Laufe des gegenwärtigen JahrcS die Einberufung der Stände des Landes zu einem ordentlichen Landtage bcvorstcht, so hat das Ministerium des Innern beschlossen, die erfor derlichen Ergänzungswahlen für die II. Kämmer und zwar in nach- benanntcn Wahlkreisen vornehmen zu lassen: im 2. und 3. Wahl kreise der Stadt Dresden, im I. und 2. Wahlkreise der Stadt Leip zig, im 2. Wahlkreise der Stadt Chemnitz, im I., 3., 5., 8., 9., 13., 16., 20. und 21. städtischen Wahlkreise, sowie im I-, 2., 4., 5., 6., 12., 14., 15., 31., 32., 36., 41., 42. und 44. Wahlkreise des Platten Landes. In Gemäßheit §. 22 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. Deeember 1868, werden daher die hierbei betheiligteu Behörden angewiesen, die zur Veranstaltung obiger Er- gänzungswahleu nach den Vorschriften des Gesetzes nothigen Einlei- lungcn sofort zu treffen. Die Abgabe der Stimmen hat in allen obenerwähnten Wahlkreisen den 2. October d. I. stattzusinden. Nach einer der „C. Z." von competcntcr Seite zngchcndcn Mit- tbeilung hat auch die k. StaatSrcgiernng die Errichtung einer vierten Wagenklasse bei den Staatscisenbahncn in Angriff genommen.