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WockcMM 187«. Dienstag den 15. Jebruar für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Gievenleyn und die Umgegenden. Mmtsölatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Verordnung des Ministeriums des Innern, den Vogelfang betr. Es ist zur Kenntniß des Ministeriums des Innern gekommen, daß in einzelnen Theilen des Landes das Einfangen der wilden Vögel Seiten solcher Personen, welche dazu nicht berechtigt sind, noch immer in großem Umfange betrieben wird. Mit Rücksicht hierauf und da es namentlich auch den Anschein hat, als ob in der beregten Beziehung immer noch sehr unrichtige Rechtsanschauungen ziemlich allgemein verbreitet sind, findet sich das Ministerium des Innern veranlaßt, auf Folgendes hinzuweisen: Alle wilden Vögel ohne Ausnahme gehören nach § 1 des Gesetzes vom 1. December 1864 zur Jagd und dürfen daher außer halb der Häuser und Gehöfte (§ 2 dieses Gesetzes) nur von den Jagdberechtigten innerhalb der vom I. September bis 31. Januar dauernden Jagdzeit eingefangcn oder erlegt werden. Wer, ohne zur Jagd berechtigt zu sein, wilde Vögel irgend welcher Art, außerhalb seiner eignen Häuser oder Gehöfte, auf offner Wilddahn einfängt oder tödtet, macht sich eines Wilddiebstahls schuldig, der nach An. 2 des Gesetzes vom 11. August 1855, die Forst-, Feld-, Garten-, Wild und Fischdiebstähle betreffend, mit Gefängnißstrafe zu ahnden ist. Indem hierauf allenthalben aufmerksam gemacht wird, werden zugleich nicht nur alle Polizeiorgane zu strengster Aufsicht über das unbefugte Einfangen wilder Vögel und ZU unnachsichtlicher Anzeige der Zuwiderhandelnden bei der betreffenden Behörde, angewiesen, sondern es ergeht in Betracht, daß das Wegfangen der Vögel in Sonderheit auch die Interessen der Land- und Forstwirlhschaft wesentlich beschädigt, hierdurch auch an alle Diejenigen, welchen die nurgcdachten Interessen nahe liegen, und an alle Gemeinde-Verwaltungs-Organe die dringende Aufforderung, innerhalb ihrer Kreise das Ihrige dazu beizutragen, daß dem Eingangs gedachten Unfuge gesteuert werde. Schließlich werden alle Polizeibehörden hiermit veranlaßt, rücksichtlich des Feilbietens wilder Vögel innerhalb der geordneten Schon- und Hegezeit, der Vorschrift in ß 30 des obigen Gesetzes vom 1. December 1864 unnachsichtlich nachzugehen. Dresden, den I. Februar 1870. M i n i st e r i u m des Inner n. v. Nostitz Wallwitz. TageSgeschichte. Dresden, 11. Februar. Ein heute bei der zweiten Kammer tingegangenes königliches Decrct bestimmt, daß der Schluß der Kam- mersitzungen am 19., der feierliche Schluß des Landtags am 21. Februar erfolgt. Das Dresdner Journal schreibt unterm 9. Fcbr.: „In Bezug auf die in Nr. 39 der Dresdner Nachrichten enthaltene, ans dec Constitutioncllen Zeitung entlehnte Nachricht, daß man sich, nachdem von feiten des Ministeriums des Innern für die Gensdarmerie eine neue Kopfbedeckung gewünscht und auch die Pickelhaube dabei in Betracht gezogen worden sei, bei der Ausführung für die Form der österreichischen Dragvnerhelme entschieden habe, hat die D. A. Z. betreffenden Orts Erkundigungen eingezogen und erfahren, daß diese Nachricht vollständig unwahr ist und eine wesentliche Aenderung in der Form der jetzigen Gensdarmcriecasquets nicht beabsichtigt wird. Waldheim, 9. Februar, Am gestrigen Abend gegen ^6 Uhr entstand in den Räumen des hiesigen Schiebhauses, man sagt m Folge einer schadhaften Esse, eine Feuersbrunst, welche das ziemlich umfangreiche, viel Holz enthaltene Gebäude binnen kurzer Zeil voll ständig einäscherte. Die rasch herbeigeeilte Turner-, sowie städtische Feuerwehr, denen sich für kurze Zeit die Löschmannschaften der Straf anstalt, an dessen unmittelbarer Nähe die Brandstätte war, zuge sellte, konnte wegen des raschen Umsichgreifen der Flammen wenig thun. Die ziemlich isolirte Lage des Hauses, sowie gänzliche Wind stille ließen eine weitere Verbreitung der Flammen nicht befürchten. Neben vielem Mobiliar, Betten u. s. w. soll auch eine nicht unbe deutende Summe Geld den Flammen zum Opfer gefallen sein. Da an demselben Abende in dem nun eingeäscherten Locale ein Abonne- Ment-Conccrt des Musikdirectors Burkhardt aus Mittweida stattfinden sollte, so wäre jedenfalls grenzenlose Verwirrung entstanden, wenn das Feuer in den späteren Abendstunden ausbrach. Ein recht bedauerlicher Unglücksfall wird aus Borna gemeldet. Am Abend des 8. Februar in der 10. Stunde wurde die 82jährige Wittwe des Oberhofgerichtsraths von Zobel in ihrer Wohnung hin ter dem Ofen liegend, beinahe bis zur Unkenntlichkeit verbrannt, todt aufgcfunken. Jedenfalls hat dieselbe Petroleum aus einer Flasche in die Lampe gießen wollen und ist damit dem Feuer zu nahe gekommen, zu welcher Annahme die vorliegenden Umstände vollkommen berech tigen. Berlin. Einer Mittheilung des Polizei-Präsidiums zufolge hat ein Bürger hiesiger Stadt (Dr. Strousberg) für seine durch die strenge Winterkälte hart betroffenen bedürftigen Mitbürger 500 Klaftern Birkenholz zur unentgeltlichen Vertheilung überwiesen. Seiner Be stimmung nach können 4000 hiesige Einwohner, welche eigene Woh nung haben, je V, Klafter Birkenholz oder nach ihrer "Wahl Haufen Torf empfangen. Außer den Brennmaterialien werden, zur Deckung der Transportkosten, 5 Sgr. baar gezahlt. Derselbe Wohl- thätcr hat in der am Schiffbaudamm gelegenen Markthalle, in der ehemaligen Artillerie-Werkstätte und in dem vor dem Rosenthaler Thore belegenen neuen Vichmarkte Speise-Anstalten eingerichtet, in welchen vom 10 d. M. ab während der Tauer der gegenwärtigen kalten Witterung täglich 3mal warme Fleiscb- und Gemüse-Suppe unentgeltlich verabreicht wird. Die Zahl der bei jeder Mahlzeit zur Vertheilung kommenden Portionen ist in jeder Anstalt auf je 1200 Portionen festgesetzt, so daß im Ganzen täglich 10,800 Portionen ver abreicht werden können. Das Städtchen Havelberg ist von einer surchtbarcn Feuers- brunst heimgcsncht worden. Die Flammen griffen bei dem furchtba ren Winde so fürchterlich um sich, daß die Einwohner den Kopf verloren, zu löschen aushörten und nur sich und ihre Habe retteten. Das ganze Städtchen wäre abgebrannt, wenn ntcbt die Berliner Feuerwehr unter dem Commando ihres Directors Scabell mit der Eisenbahn zur Hülfe geeilt wäre. Sie traf 12 Stunden nach Aus bruch des Feuers ein und arbeitete 12 Stunden mit unvergleichlicher Ausdauer und Geschicklichkeit. 89 Häuser liegen in Asche, 700 Per sonen sind obdachlos. Die Berliner zeigen sich sehr hülfreich, die Börse übersandte in der ersten Stunde 5000 Thlr. Wenn eine Partei etwas ansrichten will und zwar nicht durcb die Fäuste, so gehört dazu etwas Geist, etwas Geld (je mehr vou beide», desto besser) und eine gute Organisation. Um sich das zweite und dritte zu verschaffen, tagten etwa 250 Vertrauensmänner der national-liberalen Partei Norddeutschlands in Berlin. Es wurde sofort eiu Landausschuß zur politische« Leitung der Partei gewühlt und durch Zeichuuug eine Parteikasse von 4000 Thlrn. gegründet. Durch Beiträge der Partei soll die Kasse wachsen. National-libe ral nennt sich die Partei, weil ihr oberster Grundsatz ist, bei jeder politischen Frage die nationale Seite zn prüfen nnd darnach sich zu entscheiden. Üeberall tritt die Partei sür den nationalen Gedanken ein, d. h. sür das, was für ganz Deutschland nützlich äst. „Unser täglich Brod gieb uns heute!" beten die Wiener jetzt eifriger als sonst. Sie verstehen darunter die Zeitungen, die jetzt zum täglichem Brod gehören. Sämmtliche Setzer haben nämlich, weil sie die verlangte Lohnerhöhung nicht erhalten haben, denDrncke- reien gekündigt und die Arbeit eingestellt. Es kann nur noch mit wenigen Getreuen nnd mit den Lehrlingen gearbeitet werden. Die Eigenthümer der Zeitnngcn haben sich daher entschlossen, ihre Blätter nur mit einer Seite Text und den Inseraten erscheinen zn lassen und denselben eine gemeinsam zn redigirende „gemeinschaftliche Bei lage der vereinigten Wiener Blätter" beiznfügen. Jedes Blatt hat sich bei Strafe von 2000 fl. verpflichret, dieses Uebercinkommmen zu halten. Wien. Dr. Ncchbaucr hat am 7. Februar im Nbgcordnetenhause den Antrag wegen Anshebnng des Concordats und Einführung der Ei- Vilehe eingebracht, und dasselbe Haus, welches im Jahre 1867 den