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Wochenblatt Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 76. Dienstag den 27. September 1876. Verordnung, die Abhaltung von Viehmärkten betreffend. Um die Weiterverbreitung der Rinderpest möglichst zu verhüten, wird die Abhaltung von Viehmärktcn in dem ganzen Umfange des Königreichs Sachsen bis auf Weiteres hierdurch verboten. Ausgenommen hiervon bleibt die Abhaltung von besondern Schlachtviehmarkten in den großen Städten, jedoch unter folgenden Voraussetzungen: 1) daß nur mittelst Eisenbahn zugeführtcs Schlachtvieh daselbst ausgenommen, 2) daß das daselbst aufgestellte Vieh von da nicht anderswohin verkauft, sondern entweder auf dem Schlachtvichmarkte selbst geschlachtet, oder von da direct zur Schlachtbank im Marktorte, unter Vermeidung der Hauptverkehrsstraßen, gebrachtwerde. In letzterer Beziehung haben die Polizeibehörden das Nöthige anzuordncn und entsprechende Aussicht zu führen. Dresden, am 23. September 1870. M i n i st e r i u m des Innern. v. Rostitz - Wallwitz. Mtze. Bekanntmachung. Mit Bezug auf die Bestimmung in § 10 des Gesetzes „die Bildung der Geschwornenlisten und der Geschwornenbank betreffend" vom 14. September 1868 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die revidirte Geschwornen-Urliste für hiesigen Ort vom 1. bis 15. October dss. Js. zu Jedermanns Einsicht in der Rathsexpedition ausliegt. Diejenigen, welche nach § 5 des angezogenen Gesetzes das Geschwornenamt für das nächste Jahr ablehnen wollen, haben ihre diessallsigen Gesuche bei deren Verlust in der Zeit vom 1. bis 15. October schriftlich hier einzureichen. Rath zu Wilsdruff, am 24. Septbr. 1870. Kretzschmar.- Bekanntmachung. Der Bau eines eingleisigen Fahrweges längs der unteren Bach bis zum Grundstück des Herrn Stadtgutsbesitzer Uibrig soll an den Mindestfordernden verdungen werden. Diejenigen, welche diesen Bau übernehmen wollen, werden hierdurch veranlaßt, nächsten Sonnabend, den 1. Oktober Vormittags 11 Uhr an Rathhausstelle zu erscheinen und ihre Gebote zu eröffnen. Nath zu Wilsdruff, am 26. September 1870. ———_ Kretzschmar. Bekanntmachung. Im Anschluß an das in Berlin gegründete Central-Nachweise-Büreau haben wir ein Auskunsts-Büreau errichtet, dessen Zweck darin besteht, die Verbindung zwischen Verwundeten oder Erkrankten des Sächsischen Armeccorps, welche in oder außerhalb Sachsens in Lazarclhen, Hospitälern oder Privatpflegestätten verpflegt werden, und deren Angehörigen zu vermitteln und, soweit möglich, diesen Ange hörigen von dem Aufenthaltsort und Zustand der Verwundeten und Erkrankten Auskunft zu geben. Wir glauben, mit dieser Einrichtung einem Bedürfnisse zu begegnen, denn, wenn auch aus den in Sachsen belegenen Reservc-La- zarethen nach den für diese getroffenen Bestimmungen über die hier aufgcnommenen verwundeten oder erkrankten Krieger den Angehörigen ungesäumt zeither schon Mittheilungen zugegangcn sind, so fehlt doch nach den von uns gemachten Wahrnehmungen die Verbindung insbe sondere zwischen den außerhalb Sachsens untergebrachten Verwundeten und der Heimath. Zur Erreichung des Zweckes haben wir uns mit dem Berliner Central-Nachweise-Büreau in Verbindung gesetzt und werden wir auch sonst noch die zur Auskunftsertheilung nöthigen Nachrichten zu sammeln bemüht sein. Diejenigen, welche über verwundete oder erkrankte, dem Sächsischen Armeecorps angehörige Krieger Auskunft zu haben wünschen, oder Briese oder Geldsendungen an solche befördert wissen wollen, bitten wir, sich schriftlich an uns zu wenden mW die daraus bezüglichen Schriften unter der Adresse: „An das Auskunftsbüreau des Internationalen Hilfsvereins für das Königreich Sachsen in Dresden" an uns gelangen zu laßen. Dresden, den 12. September 1870. Das Direktorium des internationalen Hilfsvcreins im Königreiche Sachsen. Die Möglichkeit des Friedens. Es ist des furchtbaren Blutvergießens genug. Es wäre recht sehr zu wünschen, daß dasselbe nicht noch vermehrt, sondern ihm durch einen baldigen Friedensschluß ein Ende gemacht würde. Ein baldiger Friede ist aber nur möglich, wenn Frankreich die Vergeb lichkeit der Fortführung seines Krieges gegen Deutschland einsieht und wenn Deutschland keine unbilligen Anforderungen an Frankreiw stellt. Ueberspanntcr Nationalstolz war das Unglück Frankreichs. Dieser verkehrte Stolz ist auch noch die Ursache des unmenschlichen Rachegeistes, von dem jetzt Frankreich gegen das siegreiche Deutsch land entbrannt ist und der es nicht zur'Vernunft und Besinnung kommen läßt. Frankreich in dem Wahn, die erste Nation Europas zu sein, bildete sich ein, dem deutschen Volk in der Entwickelung seiner nationalen Selbstständigkeit unberechtigte Vorschriften machen zu können. Deutschland hat dieses stolze Gebühren Frankreichs lange