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für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 33. Ireitag den 8. Juli 1870. Bekanntmachung, die Einziehung eines Fußweges betreffend. Von der Gemeinde zu Grumbach ist um Genehmigung zu Einziehung des in der dasigen Flur gelegenen, in der Nähe der Her- zogswalder Flurgrenze von der Dresdener und Freiberger Chaussee sich abzweigenden und kurz vor Kesselsdorf auf den von da nach Braunsdorf führenden Communicationsweg auftreffenden Fußweges gebeten worden. Dies wird mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß diejenigen, welche ein Interesse an Beibehaltung des gedachten Fuß weges zu haben vermeinen, ihre Widersprüche gegen dessen Einziehung bis zum 23. Juli dss. Js. allhier geltend zu machen haben. Dresden, am 30. Juni 1870. Königliche Amtshauptmannschaft. von Vieth. Ludwig. Bon dem unterzeichneten Gerichts-Amt soll den 14. September 1870 das dem Gutsbesitzer Johann Gottlob Klinger in Unkersdorf zugehörige Zweidrittelhufengut No. 11 des Brand- catasters und No. 10 des Grund- und Hhpothekenbuches für Unkersdorf, welches Grundstück am 22. November 1869 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 11,582 Thaler —- —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königs. Gerichtsamt Wilsdruff, am 1. Juli 1870. Leonhardi. Bekanntmachung. Alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche sich im Besitze noch unversteuerter Hunde befinden, werden bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Hundesteuer gesetzten, auf den dreifachen Betrag dieser Steller sich belaufenden Strafe hier durch aufgefordert, diese Hunde am 11. Jnli dieses Jahres zur Besteuerung in der Stadtkämmerei hier anzumelden. Rath zu Wilsdruff, am 5. Juli 1870. Kretzschmar. " Das diesjährige 11. und 12. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen — letzte Absendung am 6. Juli d. I. — enthält: No. 71. Bekanntmachung, die Einführung der Correspondenzkarten betreffend; vom 15. Juni d. I. No. 72. Bekanntmachung, eine Anleihe der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig betr.; vom 7. Juni d. I. No. 73. Gesetz, die Einführung der Civilstandsregister für Personen, welche keiner rm Königreiche Sachsen anerkannten Reli gionsgesellschaft angehören, und einige damit zusammenhängende Bestimmungen betr.; vom 20. Juni d. I. No. 74. Verordnung, die Ausführung des vorbemerkten Gesetzes betr.; vom 20. Juni d. I. No. 75. Bekanntmachung, die Bewilligung der vom Vorschußvereine zu Euba erbetenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen betr.; vom 11. Juni d. I. No. 76. Bekanntmachung, den § 13 der Telegraphenordnung vom December 1868 betr.; vom 23. Juni d. I. Ferner enthalten die nachverzeichneten Nummern des Bundesgesetzblattes für den Norddeutschen Bund folgende Gesetze und zwar: No. 20. (No. 510.) Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit; vom 1. Juni d. I. (Nr. 511.) Gesetz über den Unterstützungswohnsitz; vom 6. Juni d. I. No. 21. (No. 515.) Gesetz, betreffend die Commanditgesellschaften auf Actien und die Actiengesellschasten; vom 11. Juni d. I. Diese Nummern des Bundesgesetzblattes sowie die eingangsgedachten Stücke des Gesetz- und Verordnungsblattes liegen 14 Tage lang in hiesiger Rathsexpedition zur Einsicht aus. Rath zu Wilsdruff, am 7. Juli 1870. - Kretzschmar. Tagesgcschichte. Dienstag, am 5. Juli, begann in Dresden die Schwurgerichts verhandlung gegen den Angeklagten Michael Heinrich nebst Genossen, welcher bereits seit Jahresfrist in Sachsen eine traurige Berühmtheit im Munde des Volks erlangt. Heinrich, welcher vorigen Sonnabend von Waldheim hier durch nach Dresden gebracht und in der Ge fangenanstalt auf der Landhausstraße einstweilen inhaftirt wurde, ist übrigens nur an den Händen gefesselt und benimmt sich sehr ruhig. Heinrich" soll übrigens in dieser Verhandlung eine weniger wichtige Rolle spielen, als seine Genossen. Se. Majestät der König haben für die abgebrannten Deutschen in Pera 300 Thlr. und für die durch Wasserfluth beschädigten armen Bewohner von Oberlungwitz 50 Thlr., Ihre Majestät die Königin u gleichem Zwecke 100 Thlr. und 30 Thlr. zu spenden geruht. Von dem Director der köuigl. Blindenanstalt in Dresden ist an die Gerichtsämter eines jeden Regierungsbezirks die Bitte gerichtet worden, zu vermitteln, daß die Bewohner ihrer Amtsortschaften dem Unterstützungsfond für entlassene Blinde ihre thätige Theilnahme widmen, insbesondere auch die Gemeinderäthe eine jährliche laufende Beitragszahlung für den genannten Fond aus Gemeindemitteln be willigen. Thum. Aus dem benachbarten Dorfe Gelenau ist ein Un glücksfall zu berichten. Der Straße entlang kommt ein mit Holz beladener und mit 2 Ochsen bespannter Wagen. Das Geschirr fährt bei einer Schlächterei vorüber; da werden die Ochsen jedenfalls we gen des dort sich vorfindenden Geruchs scheu und gehen durch. Der Führer des Geschirrs vermag dieselben nicht zum Stehen zu bringen, uud deshalb springen zwei Schmiede, die dieses sahen, zu Hilfe,