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Wochenblatt für 1883 Rr. 15 Dienstag, den 28. Februar und Ficker, Brgmstr. Erscheint »ichentltch 2 Mal DienSta« und Freitag.) Lionnementspreis vierteljährlich 1 Marl, tine einzelne Nummer „stellv Pf. Jnseratenannabme M»ntag» ».Donnerstag« s.»i» Mittag 1L Uhr. der Werkstelle halten und dazu ist erforderlich, daß der Geselle sich über seine Person und über die ordentliche Lösung seiner Arbeitsver hältnisse ausweift. Das Arbeitsbuch schützt den ordentlichen Gesellen vor Mißtrauen in seine Person, daß sonst heute wohl berechtigt ist, und erleichtert ihm die Erlangung von Arbeit. Der Reichstag, welcher sich auf Antrag des Reichskanzlers bis über das Osterfest vertagt, wird seine Arbeiten am 3. April wieder aufnehmen; es bleibt ihm dann hauptsächlich die Aufgabe, die Ent würfe über die Krankenkassen und die Gewerbeordnungsnovelle zu er ledigen. Daß es zum Abschluß der Berathungen über das Unfallver sicherungsgesetz kommen sollte, nimmt niemand an, die Regierung selbst scheint dies aufzugeben. Das Krankenkassengesetz wird zur Annahme gelangen, das Schicksal der einzelnen Bestimmungen der Gewerbeord nungsnovelle dagegen ist ungewiß. Die Erledigung dieser Aufgaben wird reichlich die Zeit zwischen Ostern und Pfingsten in Anspruch nehmen, während eine Ausdehnung der Session über das Pfingstfest hinaus nicht zu erwarten ist. Der preußische Landtag kann bis Ostern nicht viel mehr bewältigen, als die Feststellung des Staatshaushalts etats; legt die Regierung darauf Werth, die Verwaltungsgesetze durch zubringen, oder die Kanalvorlage ausführen zu können, so wird eine Nachsession, vielleicht im Juni, unvermeidlich werden. Die Matrikularbeiträge der Bundesstaaten des Reichs belaufen sich nach der Gestaltung des Etats in zweiter Lesung auf 91,730000 M. (22,000 000 weniger als im Vorjahre). Auf Preußen kommen 44,249 000 M. (8 Millionen M. weniger als im Vorjahr), Bayern 19,747 000 M., Sachsen 4,914 000, Württemberg 7,316 000, Baden 4,801 000, Reichslande 3,147 000 M. rc. Vor einigen Tagen ging die bis jetzt noch nicht dementirte Nach richt durch die Blätter, der deutsche Kronprinz habe der Deputation, welche ihm das Geschenk der Städte überreichte, den Wunsch ausge sprochen, recht bald eine deusch-österreichische Jndustriausstellung in Berlin erstehen zu sehen. Der Gedanke wird von einem Theil Bekanntmachung Der diesjährige hiesige FrühjahrSmarkt wird Donnerstag, den 1. Bekanntmachung, die Räude der Schafe betreffend. In verschiedenen deutschen Bundesstaaten ist die Räude unter dem Schafvieh sehr verbreitet, woraus den noch gesunden Schaf beständen fortwährend eine nahe Gefahr der Ansteckung erwächst. In Berücksichtigung dieser Umstände und in Betracht der sehr erheblichen Verluste, welche die genannte Krankheit zur Folge zu haben pflegt, ist für Heuer, auf Anregung der Reichsregierung, eine gleichzeitige allgemeine Unterdrückung der Schafreude im ganzen Reiche geplant. Dieselbe soll durch die, als die sicherste Tilgunasmaßregel anerkannten sogenannten Räudebäder, unter Verwendung der zu radi kaler Tilgung der Räudemilben und ihrer Eier und Brut geeignetesten Heilmittel erfolgen. Die Badekur soll bei den derselben zu unterziehenden räudekranken und räudeverdächtigen Schafbeständen zweimal vorgenommen werden, und zwar das erste mal im unmittelbaren Anschluß an die Schur, das zweite mal aber 5 bis 6 Tage nach dem ersten Bade. Um die Ausführung der beregten, für die Schafviehwirthschaft in hohem Grade bedeutsamen Tilgungsmaßregel thunlichst zu unter stützen und dadurch eine um so vollständigere Erreichung des Zweckes derselben zu erzielen, hat das König!. Ministerium des Innern bestimmt, daß die Badekuren von den Bezirksthierärzten mit den von diesen selbst zu besorgenden Heilmitteln vorgenommen, beziehentlich geleitet und die Kosten für diese Thätigkeit der Bezirksthierärzte, wie für die verwendeten Heilmittel auf die Staatskasse übernommen werden sollen, so daß die betreffenden Schafbesitzer auf ihre Kosten nur für das zu den Badekuren erforderliche Hülfspersonal und für die dabei zu verwen denden Utensilien zu sorgen haben werden. Wenn es nun, um den mit der Maßregel verfolgten Zweck zu erreichen, vor Allem darauf unkommt, daß die von der Räude be fallenen, beziehentlich die derselben verdächtigen Schafbestände vollständig ermittelt werden, so werden hierdurch alle SchafbefiHenden auf ' die geplante allgemeine Tilgungsmaßregel aufmerksam gemacht und dabei zugleich aufgefordert, in jedem Falle des Ausbruchs der Räude oder des Auftretens von räudeverdächtigen Erscheinungen bei ihren Schafbeständen unverzüglich die ihnen nach HZ 9 und 65,z des Reichs gesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, bei Strafe obliegenden Anzeigen davon an die Ortspolizeibehördcn, beziehentlich, was die Vorsteher selbstständiger Gutsbezirke betrifft, an die unterzeichnete Königl. Amtshauptmannschaft, zu erstatten. Je wichtiger im eignen Interesse aller Schafbesitzenden die geplante allgemeine Maßregel ist, um so mehr darf erwartet werden, daß der vorgedachten Anzeigepflicht in allen Fällen unverbrüchlich werde genügt werden. Demnächst werden aber hiermit auch die OrtSPolizeibehörLen daran erinnert, daß sie in allen Fällen, in welchen von Schaf- desitzern die vorgedachten Anzeigen an sie gemach! werden, nach Z 12 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 unverzüglich den Bezirksthier arzt von den bezüglichen Anzeigen in Kenntniß zu setzen und denselben zu Vornahme der an Ort und Stelle erforderlichen Erörterungen auf zufordern, demnächst aber auch nach Z 4 der Ausführungsverordnung vom 9. Mai 1881 an die Königl. Amtshauptmannschaft bezügliche Anzeige zu erstatten haben. Schließlich wird noch eröffnet, daß das Königliche Ministerium des Innern, um den Schafbesitzern das Erkennen der Räude und räudeverdächttgen Erscheinungen an ihren Thieren zu erleichtern und dieselben dadurch, soweit uöthig, in der Erfüllung der Anzeigepflicht zu unterstützen, eine umfängliche Belehrung über die Räude der Schafe hat bearbeiten lassen und daß die Königliche Amtshauptmannschaft in der Lage ist, diese Belehrung an die Schafbesitzer auf bereu besonderen Wunsch abzuqeben. Meißen, am 20. Februar 1883. Die Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. Tagesgeschichte. Berlin, 17. Februar. Die kirchliche Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers soll nach der Bestimmung des Kaisers da, wo eS üblich ist, in diesem Jahre mit dem Vormittagsgottesdienste am Palmsonntage verbunden werden. Da der Geburtstag auf den Grünen Donnerstag fällt, so würde die Feier an diesem selbst mit der Stille der Charwoche nicht vereinbar sein. Eine ähnliche Ver legung hat übrigens schon mehrfach, so namentlich in den Jahren 1875 und 1880, stattgefunden, wo der Geburtstag des Kaisers eben- die Charwoche fiel. Dem Vernehmen nach sollen alle sonstigen zu Kaisers Geburtstag üblichen Festlichkeiten, wie die Diners der Be hörden und Offiziercorps, in diesem Jahre am Sonnabend vor Palm sonntag, den 18. März, stattfinden. Die „Börs.-Ztg." hört aus bester Quelle, daß die definitive Ab- lehung der Etatsposition in Bezug aus die Unteroffizierschule zu Neu- dreifach den Kriegsminister v. Kameke veranlassen wird, sein mündlich schon beim Kaiser angebrachtes Entlassungsgesuch nochmals zu wieder holen. In unterrichteten Kreisen nimmt man an, daß der Kaiser den Gründen v. Kameles nunmehr nachgeben und ihm den erbetenen Rück tritt bewilligen dürfte. Berlin. Wir haben seinerzeit über eine Vertrauensmänner- Versammlung von Handwerkern berichtet, einberufen vom Aktionsko mitee des „Allgemeinen deutschen Handwerkerbundes", welche sich hier am 1. d. M. für Einführung obligatorischer Arbeitsbücher ausgespro chen hatte. Diese Vertrauensmänner aus allen Theilen Deutschlands erlassen nun einen Aufruf an die deutschen Handwerker, in welchem sie auffordern, kurze und bündige Petitionen für die Einführung obli gatorischer Arbeitsbücher dem Reichstage von allen Orten einzusenden, um so die Petitionsflut der Gegner dieser Maßregel zu paralysiren. In diesem Aufrufe ist die Nothwendigkeit dieser Maßregel u. A. in folgenden Sätzen begründet: Wir wollen Ordnung im Haufe und in ür die Königl. Amtshauptmannschast zu Meißen, das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff Dreitrn-vierzigsser Jahrgang. Freitag, den 2. März, adgehalten. Wilsdruff, am 16. Februar 1883. Erscheint wöchentlich 2 Mal s Dienstag und Freitag Abonnementspreis vierteljährlich 1 Marr Eine einzelne Nummer — für kostet-10 Pf. Wilsdruff, Tharandt, --W- Nossen, Sicbcnlchn und die Umgegenden.